Mikroplastik - ECHA erarbeitet Vorschlag bzgl. Beschränkung in Produkten

Als Mikroplastik werden sehr kleine Kunststoffpartikel (mit einem Durchmesser unter 5 mm) bezeichnet. Sie können unbeabsichtigt durch den Zerfall und die Zersetzung größerer Plastikteile entstehen, u. a. bei synthetischen Textilien. Andererseits werden sie auch bewusst hergestellt und Produkten zu bestimmten Zwecken zugesetzt, beispielsweise als Abrasionspartikel in Gesichts- und Körperpeelings. Geraten sie in die Umwelt, werden sie womöglich von Tieren aufgenommen, wie Fischen und Meeresfrüchten, und können somit in unsere Nahrung gelangen.“
Die EU-Kommission hat gemäß den REACH-Verfahren für die Beschränkung von Stoffen, von denen eine Gefahr für die Umwelt oder die Gesundheit ausgeht, die ECHA um eine Bewertung der wissenschaftlichen Erkenntnisse gebeten, damit auf EU-Ebene regulatorische Maßnahmen zu bewusst zugesetztem Mikroplastik in Produkten aller Art getroffen werden. Im Rahmen eines anderen Projekts der Europäischen Kommission werden derzeit weitere Möglichkeiten untersucht, wie die Freisetzung von Mikroplastik in Gewässer verringert werden kann.“
„Im Januar 2018 hat die ECHA bekannt gegeben, dass sie prüfen wird, ob das Inverkehrbringen oder die Verwendung von „bewusst zugesetzten“ Mikroplastikpartikeln in Produkten oder Verwendungen, bei denen Mikroplastikpartikel „bewusst“ in die Umwelt „freigesetzt“ werden, EU-weit beschränkt werden muss. Im Rahmen dieser Untersuchung hat die Agentur zunächst eine Aufforderung zur Einreichung von Beweisen und Informationen („Sondierung“) über bewusst zugesetztes Mikroplastik in die Wege geleitet. Diese Aufforderung hat zum Ziel, Informationen über alle möglichen beabsichtigten Verwendungen von Mikroplastikpartikeln in Produkten zu sammeln. Anhand der gesammelten Informationen wird ermittelt, ob diese Verwendungen ein Risiko darstellen, und die sozioökonomischen Auswirkungen potenzieller Beschränkungen bewertet. Im Mai 2018 fand ein Workshop mit Interessenvertretern statt, bei dem die zentralen Themen in Verbindung mit einer möglichen Beschränkung erörtert wurden. Im Nachgang zu diesem Workshop veröffentlichte die ECHA im Juli 2018 eine Mitteilung zur Stoffidentifizierung und zum potenziellen Umfang einer Beschränkung der Verwendungen von Mikroplastik. Die ECHA plant die Vorlage eines ersten Beschränkungsvorschlages zu Beginn des Jahres 2019. Den rechtlichen Rahmen wird dazu voraussichtlich die Europäische Chemikalienverordnung REACH bilden. Die Mitteilung der ECHA vom 22. November 2018 sowie eine Präsentation mit weitergehenden Informationen in englischer Sprache finden Sie auf der Homepage der ECHA (klick).
„Die ECHA wurde von der Kommission außerdem gebeten zu untersuchen, ob eine EU-weite Beschränkung des Inverkehrbringens von oxo-abbaubaren Kunststoffen und bewusst zugesetzten Mikroplastikpartikeln in Produkten erforderlich ist. Oxo-Plastik bzw. oxo-abbaubare Kunststoffe sind konventionelle Kunststoffe, die Zusatzstoffe enthalten, die unter bestimmten Bedingungen die Oxidation des Materials begünstigen. Sie gelangen in Anwendungen wie Agrarfolien, Müllbeuteln und Tragetaschen, Lebensmittelverpackungen und Deponieabdeckungen zum Einsatz. Sie können sich in sehr kleine Partikel zersetzen, die möglicherweise zur Umweltkontamination durch Mikroplastik beitragen.“