Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV)

Das BMUB hat einen Entwurf einer "Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung" (Stand 07.12.2017) vorgelegt, der noch nicht mit den Ressorts abgestimmt ist. Im weiteren Verfahren beraten nach Kabinettsbeschluss noch der Bundesrat und Deutsche Bundestag darüber. Durch eine weitgehende 1:1-Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht werden insbesondere Sekundärmarkttätigkeiten erleichtert sowie Pfeifenorgeln, bewegliche Maschinen und Cadmium und Blei in bestimmten Glassorten von RoHS-Stoffbeschränkungen ausgenommen. Weitere Informationen finden Sie im gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystem von Bundestag und Bundesrat.
Durch die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) soll der Schadstoffgehalt in Elektro- und Elektronikgeräten zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt reduziert werden sowie für eine umweltgerechte Verwertung und Beseitigung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten.
Sie schränkt daher die Verwendung von Blei, Quecksilber, sechswertigem Chrom, polybromiertem Biphenyl (PBB), polybromiertem Diphenylether (PBDE) und Cadmium in Elektro- und Elektronikgeräten sowie in Komponenten dieser Geräte ein.
Die Regelungen der ElektroStoffV beziehen sich auf die Konzeption, die Produktion, die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen sowie alle dem Inverkehrbringen nachfolgenden Marktaktivitäten in Bezug auf Elektro- und Elektronikgeräte. Sie setzt die Richtlinie 2011/65/EU von Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten in nationales Recht um.