Nr. 12462

Chemikalien und Gefahrstoffe

Unternehmen müssen im EU-Portal registriert sein, um F-Gase zu handeln, Quoten zu nutzen oder Berichte abzugeben.

Die Verwendung von per- und polyfluorierten Chemikalien (PFAS) wird aktuell diskutiert auf europäischer Ebene. Die Europäische Chemikalienagentur prüft nun eine mögliche Anpassung des Verbots.

Unter Berücksichtigung insbesondere des Vorsorgeprinzips ist es das Ziel dieser Verordnung, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor persistenten organischen Schadstoffen (POP) zu schützen.

Die Verordnung regelt die Einstufung von Stoffen und Gemischen nach ihrer Gefährlichkeit, die technischen Anforderungen, die Anlagen erfüllen müssen, die mit diesen Stoffen und Gemischen umgehen, sowie die Pflichten der Betreiber dieser Anlagen.

Ziel der CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures, seit 2009 in Kraft) ist ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen sowie den freien Warenverkehr innerhalb des gemeinsamen europäischen Binnenverkehrs von chemischen Stoffen, Gemischen und bestimmten spezifischen Erzeugnissen zu gewährleisten.

Durch die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung soll der Schadstoffgehalt in Elektro- und Elektronikgeräten reduziert werden. Ein weiteres Ziel ist die umweltgerechte Verwertung und Beseitigung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten.

Im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH kommt es ab 1. Januar 2020 zur Anwendung spezifischer Anforderungen und Klarstellungen für die Registrierung sogenannter Nanoformen von Stoffen. Die Klarstellungen und Regelungen sind ab 1. Januar 2020 verpflichtend für alle Nanomaterialien anzuwenden und gelten sowohl für neue als auch für bereits bestehende Registrierungen.‎

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat Mitte Februar das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis veröffentlicht. Aus über drei Millionen Vorschlägen für die Klassifizierung und Kennzeichnung wurden nun für mehr als 90.000 chemische Substanzen die einheitlichen Empfehlungen öffentlich frei zugänglich gemacht.

Unternehmen, die regelmäßig mit Gefahrgütern umgehen, sie verpacken, verladen oder transportieren, müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Dieser muss geschult sein und sich einer regelmäßigen Fortbildung unterziehen.

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) informiert auf ihrer Homepage über Mikroplastik.

Martin Krause
Referent Energie und Umwelt