Arbeitgeber sein – Verantwortung, Rechte und Pflichten im Überblick

Sie haben Ihre ersten Mitarbeitenden eingestellt – und jetzt? Im laufenden Arbeitsverhältnis gibt es einiges zu beachten: Urlaub, Zeiterfassung, Krankmeldung, Arbeitsschutz und vieles mehr. Wir ermöglichen Ihnen einen Überblick – kompakt und praxisnah!

Was im laufenden Arbeitsverhältnis zu beachten ist?

Die ersten Hürden sind genommen und der Mitarbeiter im Einsatz. Wenn Sie bisher allein waren, werden Sie jetzt Änderungen in Ihrem Betriebsablauf vornehmen. Die Mitarbeiter betreffend können dabei folgende Themen relevant werden:
  • Den Urlaubanspruch des Mitarbeitenden haben Sie im Vertrag festgelegt. Aber wie war das noch einmal mit dem Zusammenspiel von Festlegung der Arbeitstage und Anzahl der Urlaubstage? Was gilt für Minderjährige und Schwerbehinderte? Wir erklären alles Wichtige zum Urlaubsanspruch.
  • Arbeitszeit erfassen gehört von Anfang an mit dazu. Beginn und Ende, Pausenzeiten und Fehlzeiten sind zu dokumentieren. So lassen sich Gehaltsabrechnungen vorbereiten, Urlaub verwalten und vieles mehr. Weitere Tipps zur Erfassung finden Sie hier: Zeiterfassung wird Pflicht.
  • Wenn ein Arbeitnehmer krank wird, muss er sich unverzüglich beim Arbeitgeber krankmelden, idealerweise vor Arbeitsbeginn. Spätestens ab dem vierten Krankheitstag ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich – es sei denn, der Arbeitgeber verlangt sie früher. Seit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) muss der Arbeitnehmer keine Papierbescheinigung mehr einreichen. Stattdessen ruft der Arbeitgeber die eAU direkt bei der gesetzlichen Krankenkasse des Mitarbeiters ab – über ein zertifiziertes Lohnabrechnungsprogramm oder das Meldeportal der Krankenkassen. Wichtig ist, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber mitteilt, dass er krankgeschrieben ist und bei welcher Krankenkasse er versichert ist, damit die eAU korrekt abgerufen werden kann. Eine Anleitung zum Abrufen der eAU findet sich unter Anleitungen - SV-Meldeportal.
    Besonderheiten gelten bei Krankheit im Urlaub für den Urlaubsanspruch: Krank im Urlaub – was Arbeitgeber beachten müssen
  • Besondere Anforderungen gelten für schwangere Mitarbeitende und Elternzeitmöglichkeiten bestehen für Mütter und Väter. Was wichtig ist zu wissen rund um Mutterschutz und Elternzeit finden Sie hier: Mutterschutz und Elternzeit
  • Arbeitsschutzmaßnahmen ergreifen – Wie Sie Ihren Fürsorgepflichten im Arbeitsschutz nachkommen, erfahren Sie hier: Arbeitsschutz – Sicherheit geht vor.
  • Wenn Ihre Mitarbeitenden außerhalb des regelmäßigen Einsatzortes für Sie unterwegs sind, können Sie Reisekosten erstatten. Weiterbildungen zum Thema Reisekosten korrekt abrechnen werden regelmäßig angeboten: Reisekostenabrechnung

Was tun, wenn es mal Probleme gibt?

Selbstverständlich kann es in einem Arbeitsverhältnis auch mal zu Konflikten kommen. Dann ist es vorteilhaft, die gegenseitigen Rechte und Pflichten, woraus sich diese ergeben und welche Möglichkeiten zur Lösung es gibt, zu kennen.
  • Das Direktionsrecht erlaubt es Arbeitgebern, bestimmte Arbeitsbedingungen einseitig festzulegen – im Rahmen gesetzlicher, tariflicher und vertraglicher Vorgaben.
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist dafür gedacht, Beschäftigte nach längerer Krankheit bei der Rückkehr in den Arbeitsalltag zu unterstützen. Ziel ist es, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Erkrankung vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten – unter Berücksichtigung individueller Bedürfnisse und in vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und ggf. weiteren Beteiligten.
  • Mediation ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur Konfliktlösung. Eine neutrale Person unterstützt die Parteien dabei, eigenverantwortlich eine einvernehmliche Lösung zu finden – vertraulich, lösungsorientiert und auf Augenhöhe. Die IHK Rhein-Neckar unterstützt Sie mit einer Mediationsstelle bei der Suche nach einem geeigneten Mediator: FAQ zur Mediation
  • Keine Einigung? Wenn keine Einigung mehr möglich ist, ist eine Trennung zu erwägen. Neben der Kündigung gibt es auch die Möglichkeit, einen Auflösungsvertrag zu schließen. Welche Kündigungsfristen grundsätzlich zu beachten sind, erfahren sie hier: Kündigungsfristen

Sie sind als Arbeitgeber bereits etabliert – was ist noch gut zu wissen?

Sie haben jetzt Ihre ersten Erfahrungen als Arbeitgeber gemacht und Ihre Organisation gut aufgestellt. Vielleicht ist es Zeit, das ein oder andere Thema zu vertiefen oder sich neu aufzustellen:
  • Was beim Einstellungsverfahren zu beachten ist sowie weitere Pflichten für Sie als Arbeitgeber in Bezug regelt das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Social Recruiting (Mitarbeitergewinnung über soziale Netzwerke) kann eine Möglichkeit sein neben klassischen Stellenanzeigen geeignete Mitarbeitende zu finden. Aktuelle Weiterbildungsangebote finden sie bei uns unter Social Media Recruiting
  • Wissenwertes zur Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitenden finden Sie hier: Fachkräfte aus dem Ausland
  • Eine Möglichkeit, für den eigenen Nachwuchs zu sorgen, ist, selbst auszubilden. Einen Überblick über die IHK-Ausbildung sowie Unterstützung zu formalen Fragen finden Sie hier: Formulare und Hilfestellungen im Bereich Ausbildung.
    Hilfreich bei der Suche nach Auszubildenden ist auch unser IHK-Matching-Service: Gemeinsam Ihre Azubis finden
  • Steuerfreie/-begünstigte Arbeitgeberleistungen können eine Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung darstellen: Lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie Zuwendung
  • Wie Sie Fortbildung, Bildungsurlaub, und Förderungen nutzen, um Ihre Mitarbeiter weiterzubilden erfahren Sie hier:
    Fördermöglichkeiten für berufliche Weiterbildung
  • Mobiles Arbeiten und Telearbeit/Home-Office: Die Arbeitswelt ist zunehmend durch orts- und zeitflexible Arbeitsformen geprägt. Besonders das mobile Arbeiten hat sich als fester Bestandteil moderner Arbeitsorganisation etabliert. Für Arbeitgeber ergeben sich daraus neue rechtliche, organisatorische und technische Anforderungen, die sorgfältig berücksichtigt werden müssen. Mobiles Arbeiten bezeichnet die Tätigkeit außerhalb der Betriebsstätte – etwa im Zug, Café, Hotel oder im privaten Umfeld. Im Gegensatz zur Telearbeit (Homeoffice) ist der Arbeitsort nicht festgelegt. Es besteht keine gesetzliche Definition, jedoch gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Bei Telearbeit handelt es sich um einen festen Arbeitsplatz im privaten Bereich (häufig auch als Home Office bezeichnet), der sofern Telearbeit vereinbart ist der Arbeitsstättenverordnung unterliegt. Damit ist der Arbeitgeber für die Gestaltung des Arbeitsplatzes ebenfalls verantwortlich. In allen Fälle sind klare Regelungen, individualrechtlich im Arbeitsvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung zu empfehlen. Weitere Infos zur Sicherheit im Home-Office und mobilen Arbeiten finden Sie unter Tipps für sicheres mobiles Arbeiten und Home-Office .Zusätzliche sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Aspekte sind zu beachten, wenn das mobile Arbeiten im Ausland stattfindet Home-Office im Ausland
  • Was Sie bei der Besteuerung von Ferienjobs beachten müssen sowie weitere Infos für Arbeitgeber finden Sie hier: Schüler richtig beschäftigen – kompakter Überblick
  • Natürlich kann es auch vorkommen, dass ein Mitarbeitender Sie wieder verlässt und Sie ein Arbeitszeugnis ausstellen müssen. Ob Sie in einfaches Arbeitszeugnis oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erstellen müssen, hängt von der Dauer der Beschäftigungszeit und dem Wunsch des Mitarbeitenden ab.

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