Arbeitsschutz – Sicherheit geht vor

Welche Aufgaben muss ein Unternehmer erfüllen, um seine Mitarbeiter zu schützen? Jeder Unternehmer trägt die Verantwortung für den Arbeitsschutz seiner Mitarbeiter. Wir informieren Sie über dieses wichtige Thema.

Zuständigkeitsbereich des Unternehmers

Der Zuständigkeitsbereich ist klar: Der Unternehmer hat nach dem Arbeitsschutzgesetz eine umfassende Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit seiner Arbeitnehmer während der Arbeitszeit. Dies gilt für alle Branchen der gewerblichen Wirtschaft und für alle Betriebsgrößen. Er ist dafür verantwortlich, dass für die Mitarbeiter sichere Bedingungen vorherrschen. So muss in Verwaltungsgebäuden beispielsweise eine ausreichende Anzahl an Feuerlöschern vorhanden sein. In einem Chemielabor hingegen bedarf es größerer Sicherheitsbestimmungen: Laboranten müssen zum schnellen Abwaschen von Chemikalien eine Dusche zur Verfügung haben.
Ein Chef muss zudem kontinuierlich prüfen, ob die innerbetrieblichen Maßnahmen noch wirkungsvoll oder eventuell bereits veraltet sind. Erforderlichenfalls muss er den Standard an die geänderten Gegebenheiten anpassen. Dabei hat er laut Gesetzestext stets "eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben". Das bedeutet viel Einsatz vom Unternehmer. Doch tut er dies nicht, kann er im Zweifelsfall dafür haftbar gemacht werden.

Gesetze und Regelungen

Alle Grundpflichten des Arbeitgebers ergeben sich aus dem so genannten Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Weitere präventive Maßnahmen sind im Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerk – kurz BGV – der gewerblichen Berufsgenossenschaften festgelegt, die ebenfalls verpflichtend sind. Das BGV benennt Schutzziele und branchen- oder verfahrensspezifische Forderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Vorschriften sind unterteilt in die Kategorien A (Allgemeine Vorschriften/Betriebliche Arbeitsschutzorganisation), B (Einwirkungen), C (Betriebsart/Tätigkeiten) und D (Arbeitsplatz/Arbeitsverfahren) und sind dementsprechend für die einzelnen Betriebe von Belang.
Die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) in Sankt Augustin sitzt an der Schnittstelle zwischen Arbeitsschutz und Normung und sorgt dafür, dass die Belange des Arbeitsschutzes in die Normung einfließen. Mitglieder sind die Sozialpartner, der Staat, DIN und die gesetzliche Unfallversicherung, deren Interessen hinsichtlich des Arbeitsschutzes die KAN-Geschäftsstelle bündelt und als Stellungnahme in Normungsvorhaben einbringt.

Arbeitsschutz muss sein

Der Arbeitgeber muss Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich bestellen. Diese unterstützen den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung. Dabei gibt es im Wesentlichen vier Möglichkeiten, die sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen: Der Arbeitgeber
  • delegiert den Aufgabenbereich an einen Mitarbeiter, der eine entsprechende Vorbildung hat (zum Beispiel Ingenieur, Meister etc.) und vorgeschriebene Lehrgänge besucht, um sich die entsprechende Fachkunde anzueignen.
  • beauftragt eine externe Sicherheitsfachkraft oder den sicherheitstechnischen Dienst mit den Aufgaben der Sicherheitsfachkraft.
  • bedient sich des Arbeitnehmermodells und besucht selber entsprechende Lehrgänge, um sich ein umfangreiches Spezialwissen anzueignen.
  • schließt sich an den arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienst einiger Berufsgenossenschaften an.
Die gewerblichen Berufsgenossenschaften, welche nach Branchen gegliedert sind, bieten für das Arbeitnehmermodell unterschiedliche Ausführungen an. Im Bedarfsfall sollten sich Interessierte direkt mit ihrer Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen.

Mitarbeiter spezialisieren

Es gibt eine Vielzahl an Regel- und Gesetzestexten, die wiederum auch nicht für alle Branchen gelten. Dabei den Durchblick zu behalten, ist nicht einfach. Hildegard Reppelmund, Rechtsexpertin des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), verweist aber darauf, dass es für den Arbeitgeber hilfreich ist, einen externen Fachmann zu beauftragen. Noch besser ist es, einen eigenen Mitarbeiter abzustellen, der eine entsprechende Vorbildung hat und vorgeschriebene Lehrgänge besucht. Auf jeden Fall aber muss ein Mitarbeiter des Unternehmens den Betrieb sicherheitstechnisch betreuen - egal, ob nebenher oder hauptberuflich.
Wichtige Anhaltspunkte, welche Mitarbeiter besonders gefährdet sind, können der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit zudem helfen, für mehr Sicherheit im Betrieb zu sorgen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) legte jetzt beispielsweise eine Studie vor, in der sie Unfälle der vergangenen Jahre untersucht. Eine wichtige Erkenntnis daraus ist, dass das Risiko, einen tödlichen Arbeitsunfall zu erleiden, mit dem Alter ansteige. Ebenso spiele mangelnde Erfahrung eine große Rolle: Jeder fünfte Verunglückte hatte seinen Arbeitsplatz weniger als ein Jahr. Solche Informationen erleichtern es dem zuständigen Mitarbeiter, ein passgenaues Konzept für den eigenen Betrieb zu entwerfen. Denn Arbeitsschutz macht sich in letzter Konsequenz bezahlt. "Ein gutes Sicherheitsgefühl der Mitarbeiter ist ein entscheidender Wirtschaftsfaktor, von dem alle profitieren", sagt Hildegard Reppelmund vom DIHK. "So wird auch die Leistungsbereitschaft gefördert, die wiederum für Innovationen und Unternehmenserfolg sorgen können."

Auswirkungen durch Krankheit und Unfälle im Betrieb

Für Unternehmer bedeuten Arbeitsunfälle und Krankheiten der Mitarbeiter immer Störungen im Betriebsablauf. Die Folgen können vielfältig sein. So müssen nach einem Personalausfall weniger oder andere Mitarbeiter die Arbeit übernehmen, Überstunden oder sogar Beschaffung von Ersatzpersonal werden nötig. Es kann zu Produktionsausfall trotz weiterlaufender Kosten kommen. Verzögerung von Lieferterminen gepaart mit Qualitätsproblemen sorgen für unzufriedene Kunden. Schließlich sind auch die eigenen Mitarbeiter überlastet und unzufrieden. Und: Je mehr Unfälle im Betrieb passieren, desto höher fallen die Beiträge an die Berufsgenossenschaft aus. Bevor Unternehmen erst aus Schaden klug werden, sollten sie deshalb Arbeitsschutz als wichtige Herausforderung annehmen.

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Arbeitsschutzpreis Baden-Württemberg: “Nobis” – Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Der Arbeitsschutzpreis Baden-Württemberg zeichnet kleine und mittlere Unternehmen aus, die sich für die Erhaltung der Gesundheit ihrer Beschäftigten engagieren. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg ist Träger dieses Landespreises.
Das Ziel des Preises ist, die Bedeutung des Arbeitsschutzes für Unternehmen in Baden-Württemberg hervorzuheben. Im Mittelpunkt sollen kleine und mittlere Unternehmen stehen, die in vorbildlicher Weise die Sicherheit und die Gesundheit am Arbeitsplatz fördern. Sie sollen gewürdigt werden, wenn sie herausragende Konzepte, innovative Organisationsformen und Technologien mit Bezug zum Arbeitsschutz, zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsmanagement entwickeln und einsetzen. Die Stärkung der Gesundheit am Arbeitsplatz beinhaltet auch gesellschaftliche Verantwortung im Miteinander von Unternehmensleitung und Beschäftigten. “NOBIS”, das lateinische Wort für “Uns”, soll im Namen des Preises dieses Anliegen ausdrücken. Schließlich führt der Arbeitsschutz mit gesunden Beschäftigten zu einem wirtschaftlich gesundem Unternehmen.
Zum ersten Mal wurde der NOBIS Arbeitsschutzpreis Baden-Württemberg im Jahr 2020 ausgelobt; die Preisverleihung fand am 15. Januar 2021 statt. Aktuell ist die nächste Bewerbungsrunde noch nicht gestartet.

Weitere Informationen

Auf der Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin finden Sie weitere Informationen. Der Text des Arbeitsschutzgesetzes kann ebenso im Internet eingesehen werden.

Hätten Sie es gewusst?

Die Kosten für Fehlzeiten durch Krankheiten oder Unfälle veranschlagen Krankenkassen und Berufsgenossenschaften je nach Betriebsgröße und Branche mit 200 bis 400 Euro pro Tag!