Das einfache Arbeitszeugnis

In einem einfachen Arbeitszeugnis werden Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses bestätigt, sowie die Tätigkeiten, die ausgeübt wurden, aufgeführt. Das einfache Zeugnis enthält keine Aussagen über Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers.

Anwendungsfälle

Das einfache Zeugnis kommt zum Einsatz, wenn
  • das Beschäftigungsverhältnis nur von sehr kurzer Dauer war, sodass keine Beurteilung möglich ist.
  • eine schlechte Bewertung von Verhalten und Leistung droht.
  • nur ein Tätigkeitsnachweis benötigt wird.

Wer entscheidet?

Der Arbeitnehmer hat ein Wahlrecht.

Aufbau des Zeugnisses

  • Einleitung mit den persönlichen und betrieblichen Daten
  • Tätigkeitsbeschreibung
  • Schlussformulierung (in der Regel enthalten, obwohl keine rechtliche Anforderung)
  • Abschlusszeile mit Ort, Datum und Unterschrift
Das einfache Zeugnis entspricht mehr einer Arbeitsbescheinigung.