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Meldepflichten in der EU und Schweiz

Wenn Sie innerhalb der EU und der Schweiz beruflich unterwegs sind, benötigen Sie den Sozialversicherungsnacheis A1. Informieren Sie sich hier, wann Sie die A1-Bescheinigung brauchen, wer sie ausstellt und was passiert, wenn die A1-Bescheinigung fehlt.

Seit Februar bzw. ab Mai 2022 gelten diverse Änderungen im Bereich Entsendung und Marktzugang durch das EU-Mobilitätspaket, welches im Juli 2020 beschlossen wurde. Lesen Sie die Änderungen im Überblick.

Die Meldevorschriften für Fahrer bei grenzüberschreitenden Einsätzen werden für Transportunternehmen und Speditionen seit Februar 2022 für alle EU-Mitgliedsstaaten einheitlich geregelt.

Deutsche Unternehmen, die Mitarbeiter vorübergehend nach Belgien entsenden, müssen diese im Voraus bei den belgischen Behörden melden.

Erfahren Sie, was Unternehmen beachten müssen, die Mitarbeiter für Arbeitseinsätze vorübergehend nach Finnland entsenden.

Unternehmen, die ihre Mitarbeiter nach Frankreich entsenden, müssen landesspezifische Meldevorschriften und französisches Arbeitsrecht beachten.

Erfahren Sie hier, welche Meldepflichten aktuell bei der Entsendung von Mitarbeitern nach Italien gelten.

Unternehmen, die in Luxemburg Dienstleistungen in den Bereichen Bau, Handwerk und Industrie erbringen wollen, müssen für ihre Mitarbeiter vor Beginn des Arbeitseinsatzes ein zweistufiges Meldeverfahren einhalten.

Häufige Fragen zur Entsendung in die Niederlande: Wer muss melden, welche Unterlagen sind nötig, A1-Regelungen und mögliche Bußgelder — kompakt beantwortet.

Bevor Sie einen Arbeitseinsatz in Österreich planen, sollten Sie sich informieren, worauf Sie bei der Dienstleistungserbringung und bei der Entsendung von Arbeitnehmern achten müssen.

Hier erfahren Sie, welche Meldepflichten deutsche Unternehmen beachten müssen, die ihre Mitarbeiter zu kurzfristigen Einsätzen nach Polen entsenden.

Erfahren Sie, was Unternehmen beachten müssen, die Mitarbeiter für Arbeitseinsätze vorübergehend nach Schweden entsenden.

Deutsche Unternehmen, die ihre Mitarbeiter für einen befristeten Zeitraum in die Schweiz entsenden, müssen diese im Vorfeld anmelden und sicherstellen, dass die Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden.

Informieren Sie sich zu den geltenden Vorschriften bei der Entsendung von Mitarbeitern nach Spanien.