Erleichterungen bei Meldepflichten für EU-Entsendungen in Sicht
Unternehmen, die ihre Mitarbeiter zu zeitlich befristeten Einsätzen innerhalb der EU entsenden, können zukünftig auf Erleichterungen bei den Meldepflichten hoffen.
Weniger Bürokratie bei grenzüberschreitenden Einsätzen
Unterhändler des Rats und des Europäischen Parlaments haben sich Ende Juni auf ein digitales Meldesystem für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geeinigt. Dadurch sollen Entsendemeldungen standardisiert und der bürokratische Aufwand für Unternehmen reduziert werden.
Derzeit müssen sich Unternehmen, die ihre Mitarbeiter für zeitlich befristete Einsätze in Ausland entsenden, auf den Meldeplattformen der nationalen Entsendebörden registrieren und die national sehr unterschiedlichen Meldeanforderungen erfüllen.
Wie funktioniert das neue Meldesystem?
- Unternehmen geben die erforderlichen Informationen zur Entsendung über eine öffentliche, mehrsprachige Plattform ein.
- Die Mitgliedsstaaten einigen sich auf ein einheitliches Formular mit gemeinsamen Informationsanforderungen. Darüber hinaus dürfen sie keine zusätzlichen Daten verlangen, können aber auf einzelne Angaben verzichten.
Ist das Meldesystem für alle EU-Mitgliedsstaaten verbindlich?
Die Teilnahme bleibt für die Mitgliedstaaten zunächst freiwillig. Entscheidet sich ein Staat für die Plattform, soll sie die bisherigen nationalen Meldeverfahren ersetzen; zusätzliche nationale Meldungen sollen dann nicht mehr verlangt werden. Die vorläufige Einigung muss noch formal von Rat und Parlament angenommen werden.
