Niederlande – Entsendung von Mitarbeitern

Deutsche Unternehmen, die vorübergehend grenzüberschreitende Dienstleistungen oder Arbeitseinsätze in den Niederlanden ausüben, müssen ihre Mitarbeitereinsätze bei den niederländischen Behörden anmelden und niederländisches Arbeitsrecht einhalten.

Wer ist zur Meldung einer Entsendung verpflichtet?

Grundsätzlich sind deutsche Unternehmen, die Mitarbeiter in die Niederlande entsenden, verpflichtet, diese zu melden. Es bestehen jedoch bestimmte Ausnahmen. Die Meldung erfolgt elektronisch über das Portal „Meldloket / Posted Workers“. Für Informationen in deutscher Sprache steht das Portal Posted Workers/Meldloket-Posted Workers zur Verfügung.

Welche Angaben müssen in der Meldung enthalten sein?

Anzugeben ist der Name des deutschen Unternehmens, Name des Auftraggebers in den Niederlanden, Identität der entsandten Person, Art und Dauer der Tätigkeit sowie Arbeits- und Einsatzort. Die Pflichtfelder finden Sie im Meldformular des Portals.

Welche Unterlagen müssen vor Ort bereitgehalten werden?

Das deutsche Unternehmen muss am Einsatzort oder elektronisch verfügbar Dokumente vorhalten (Lohnabrechnungen, Arbeitszeitnachweise, Nachweise über Sozialversicherungsbeiträge, Identität des Arbeitgebers/Auftraggebers und Vertragsunterlagen). Eine A1-Bescheinigung der zuständigen deutschen Sozialversicherung ist verpflichtend mitzuführen.

Wer muss als Kontaktperson benannt werden?

Deutsche Arbeitgeber, die Mitarbeiter in die Niederlande entsenden, sind verpflichtet, eine lokal erreichbare Kontaktperson zu benennen. Diese fungiert als Schnittstelle zur niederländischen Aufsichtsbehörde und muss sowohl Dokumente empfangen als auch Auskünfte erteilen können.

Besondere Arbeitsbedingungen und Mindestlöhne?

Entsandte Arbeitnehmer haben Anspruch auf die in den Niederlanden geltenden gesetzlichen und tarifvertraglichen Mindestbedingungen (z. B. Mindestlohn, Arbeitszeiten, bezahlter Urlaub). Das entsendende Unternehmen ist verpflichtet, diese anzuwenden.

Sind Selbständige meldepflichtig?

Ja. Auch bestimmte selbständig Tätige sind meldepflichtig. Bei reglementierten Berufen sind zusätzliche Zulassungen/Nachweise möglich. Informieren Sie sich frühzeitig, ob Ihre Tätigkeit betroffen ist.

Was passiert bei Nicht-Meldung oder fehlender Dokumentation?

Bei Missachtung der Meldepflichten können niederländische Behörden Verwarnungen, Bußgelder oder Nachforderungen verhängen. Der Auftraggeber kann haftungsrechtlich belangt werden, wenn er die ordnungsgemäße Meldung nicht geprüft hat.

Praktische Checkliste – Kurzüberblick

  • Meldung über Meldloket / Posted Workers vor Arbeitsbeginn
  • A1-Bescheinigung beantragen und mitführen
  • Kontaktperson in den Niederlanden benennen
  • Vor Ort erforderliche Unterlagen bereithalten (Lohnabrechnungen, Arbeitszeitnachweise, Verträge)
  • Beobachtung von Mindestlohn- und Arbeitszeitregelungen
  • Weitere Informationen zur Entsendung bietet auch die Deutsch-Niederländische Handelskammer
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