Spanien Meldepflichten

Ausländische Unternehmen, die Mitarbeiter zur Ausführung von Dienstleistungen nach Spanien entsenden, müssen spanische Melde- und Registrierungspflichten einhalten.

Entsendemitteilung

Deutsche Unternehmen, die Mitarbeiter für mehr als acht Tage für Arbeitseinsätze und zur Ausführung von Dienstleistungen nach Spanien entsenden, müssen diese bei den spanischen Behörden anmelden. Mittels einer Entsendemitteilung müssen die lokal zuständigen Arbeitsbehörden in spanischer Sprache über die Tätigkeiten vor Ort unterrichtet werden. Die Entsendemitteilung muss den Behörden vor Arbeitsantritt in Spanien zugehen. Sie enthält Angaben zum Projekt, Auftraggeber, Auftragnehmer, Dauer der Arbeiten und die Benennung der Mitarbeiter unter Angabe deren Ausweisnummer und des ausgeübten Berufes.
Die regionalen Ansprechpartner “Subdirecciones de trabajo” sind auf der Webseite des Spanischen Arbeitsministeriums hinterlegt. Informationen zur Mitarbeiterentsendung, zu Registrierungspflichten und zu regional geltenden Tarifbestimmungen sind in englischer Sprache auf der Website des spanischen Arbeitsministeriums einsehbar. 

Bauregister (REA)

Werden Mitarbeiter nach Spanien auf eine Baustelle für einen Zeitraum von mehr als acht Tagen entsandt, so muss zusätzlich zur Entsendemitteilung vor Aufnahme der Arbeiten eine Eintragung des Unternehmens in das Bauregister der Comunidad Autónoma/Provinz erfolgen, das Registro de Empresas Acreditadas (REA).
Das – etwas komplexe – Verfahren bei den Anmeldungen ist nur in spanischer Sprache möglich und erfordert eine spanische elektronische Signatur. Unterstützung bietet die Deutsche Handelskammer für Spanien (AHK), die auf Ihrer Webseite weitere Informationen zum Entsenderecht veröffentlicht.
een-logo-400x200