Schweden – Arbeitseinsätze von Mitarbeitern

Unternehmen, die Mitarbeiter für befristete Arbeitseinsätze nach Schweden entsenden, müssen diese Tätigkeiten anmelden und geltende arbeitsrechtliche Vorschriften beachten. 

Arbeitsrechtlicher Rahmen

Für die Überwachung ist das schwedische Zentralamt für Arbeitsumwelt “Arbetsmiljöverkets” zuständig. Grundsätzlich ist das Mitführen der A1-Bescheinigung als Sozialversicherungsnachweis erforderlich.

Registrierungspflicht

Zu den Meldevorschriften zählt die Registrierungspflicht bei Entsendungen unabhängig von ihrer Dauer, also ab dem ersten Tag. Die Registrierung ist spätestens bei Arbeitsantritt vorzunehmen. Die Registrierung (in deutscher Sprache möglich) erfolgt über die Meldeplattform.  

Kontaktperson

Der Arbeitgeber muss eine Kontaktperson bei der schwedischen Work Environment Authority spätestens dann benennen, wenn der Entsendemitarbeiter seine Arbeit in Schweden aufnimmt. Diese ist Anlaufstelle für die schwedische Arbeitsbehörde und Schnittstelle zum Entsendeunternehmen. Die Kontaktperson muss eine natürliche Person sein, die - bspw. bei Kontrollen - die Kommunikation mit den zuständigen Behörden gewährleistet und erforderliche Dokumente vorlegen kann. Als Kontaktperson kann auch ein entsandter Mitarbeiter benannt werden, vorausgesetzt, dass er sich während des gesamten Dauer der Entsendung in Schweden aufhält. Entsprechende Information bietet die Webseite der schwedischen Regierung unter Employers Obligations.

ID06-Baustellenkarte

Für schwedische Baustellen müssen elektronische Personalregister geführt werden. Zur Identifizierung dient die ID06-Karte (kostenpflichtig), die alle Mitarbeiter auf einer Baustelle mit sich führen müssen. Hier finden Sie weiterführende Informationen und die Möglichkeit sich zur ID06-Karte zu registrieren. Hinweis: Seit 21. Januar 2020 sind nur noch ID06-Karten mit dem höheren Sicherheitsstandard “Level of Assurance 2” gültig.

Elektroarbeiten

Elektro- und feuergefährliche Arbeiten sind zulassungspflichtig und müssen beim schwedischen Elektro-Register angemeldet werden. 

Deutsch-Schwedische Handelskammer

Die Deutsch-Schwedische Handelskammer (AHK) unterstützt bei Fragen und Formalitäten im Zusammenhang mit der Entsendung von Mitarbeitern nach Schweden. Hier gelangen Sie zu Infos und Ansprechpartnern.  
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