Belgien – Arbeitseinsätze von Mitarbeitern
Deutsche Unternehmen müssen grenzüberschreitende Arbeitseinsätze ihrer Mitarbeiter bei den belgischen Behörden anmelden.
- Wer muss eine Limosa-Meldung abgeben?
- Welche Ausnahmen gibt es von der Limosa-Meldepflicht?
- Welche Angaben enthält die Limosa-Meldung?
- Was passiert nach der Anmeldung?
- Welche Unterlagen müssen entsandte Mitarbeiter mitführen?
- Kann man in einer Meldung mehrere Einsatzorte angeben?
- Wie lange gilt der deutsche Sozialversicherungsschutz?
- Darf ich entsandte Arbeitnehmer über Dritte einsetzen?
- Welche arbeitsrechtlichen Bedingungen sind einzuhalten?
- Welche Besonderheiten gelten im Baugewerbe?
- Was ist eine EU-Bescheinigung?
Wer muss eine Limosa-Meldung abgeben?
Deutsche Unternehmen, die Arbeitnehmer (sowie Selbstständige oder Praktikanten) vorübergehend nach Belgien entsenden, müssen diese Einsätze vorab den belgischen Behörden melden. Dies gilt für alle Personen, die in Belgien arbeiten und nicht der belgischen Sozialversicherung unterliegen. Die Meldung erfolgt elektronisch über das Limosa-Portal.
Welche Ausnahmen gibt es von der Limosa-Meldepflicht?
Ausnahmen gelten u.a. für bestimmte Montage- und Wartungstätigkeiten (5–8 Tage), internationale Transportdienste, Künstler, Sportler und Teilnehmer an Fachkonferenzen. Eine vollständige Übersicht bietet die offizielle Seite Working in Belgium.
Welche Angaben enthält die Limosa-Meldung?
Die elektronische Meldung muss alle relevanten Eckdaten zum Einsatz enthalten. Dazu gehören Angaben zum entsandten Arbeitnehmer und zum Arbeitgeber (inkl. Kontaktperson), der Dauer der Entsendung, der Wochenarbeitszeit, der Art und dem Ort der Tätigkeit sowie zum belgischen Auftraggeber. Seit Oktober 2023 können in einer einzigen Meldung bis zu 20 verschiedene Beschäftigungsorte eingetragen werden.
Was passiert nach der Anmeldung?
Nach Übermittlung der Limosa-Meldung erhalten Sie eine Limosa-1-Bestätigung. Diese Bescheinigung muss der belgische Auftraggeber vor Arbeitsbeginn sehen. Der entsandte Arbeitnehmer muss die Bescheinigung während des gesamten Einsatzes mitführen.
Welche Unterlagen müssen entsandte Mitarbeiter mitführen?
Neben der Limosa-1-Bescheinigung ist eine A1-Bescheinigung erforderlich. Zusätzlich können belgische Behörden Arbeitsvertrag, Stundennachweise sowie Lohnabrechnungen und Zahlungsbelege einsehen.
Kann man in einer Meldung mehrere Einsatzorte angeben?
Ja. Die Limosa-Anwendung wurde 2023 erweitert: Arbeitgeber können bis zu 20 Beschäftigungsorte in einer Meldung angeben. Dabei soll der Arbeitsort so genau wie möglich beschrieben werden (z. B. Firmenadresse, Baustellenname oder zumindest Region).
Wie lange gilt der deutsche Sozialversicherungsschutz?
Arbeitnehmer können nach EU-Recht (Verordnung 883/2004) bis zu 24 Monate in der deutschen Sozialversicherung bleiben, sofern eine gültige A1-Bescheinigung vorliegt. Danach greifen in der Regel die belgischen Sozialversicherungsvorschriften.
Darf ich entsandte Arbeitnehmer über Dritte einsetzen?
Nein. Belgien verbietet die Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen einer Entsendung. Ein deutscher Arbeitgeber darf seine entsandten Mitarbeiter also nicht parallel einem belgischen Lohn- oder Zeitarbeitssystem zuführen. Ausnahmen gelten nur für Zeitarbeitsfirmen, die vorab eine belgische Genehmigung beantragt haben.
Welche arbeitsrechtlichen Bedingungen sind einzuhalten?
Entsandte Mitarbeiter müssen die belgischen Mindestarbeitsbedingungen einhalten, insbesondere Mindestlohn, Arbeitszeiten und Schutzvorschriften. Ab einem Aufenthalt von mehr als 183 Tagen pro Jahr wird der Arbeitslohn in Belgien besteuert.
Welche Besonderheiten gelten im Baugewerbe?
Vor Beginn der Arbeiten muss das Projekt online über das Portal Checkinatwork gemeldet werden. Dies gilt für Bauaufträge ab netto 30.000 Euro (bei Unterauftrag ab 5.000 Euro). Darüber hinaus ist bei Bauvorhaben mit Auftragssummen über 500.000 Euro eine tägliche Anwesenheitsregistrierung der entsandten Bauarbeiter erforderlich. Jeder ausländische Bauarbeiter in Belgien muss einen persönlichen Baustellenausweis ConstruBadge tragen.
Was ist eine EU-Bescheinigung?
Für in Belgien reglementierte Berufe ist ein berufsspezifischer Qualifikationsnachweis erforderlich. Der Nachweis der Berufsqualifikation für die ausgeübte Tätigkeit kann über eine EU-Bescheinigung erfolgen. Diese kann von der IHK Rhein-Neckar für Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg ausgestellt werden. Aufstellung der in Belgien reglementierten Berufe.
