Innovationswettbewerb KI & Cybersicherheit Baden-Württemberg

Mit dem Innovationswettbewerb “Innovationswettbewerbs KI & Cybersicherheit Baden-Württemberg” konnten Unternehmen eine Anschubfinanzierung erhalten, die innovative Produkte und Services speziell an der Schnittstelle von Cybersicherheit und KI entwickeln.

Wer wird gefördert?

Bewerben können sich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 250 Beschäftigten sowie Startups aus Baden-Württemberg. Sowohl Projekte von Einzelunternehmen als auch Konsortialvorhaben, die von mehreren Unternehmen zusammen durchgeführt werden, sind förderfähig. Solche Unternehmenskooperationen werden in besonderer Weise finanziell unterstützt.

Was wird gefördert?

Die zu entwickelnden Innovationen sollen insbesondere folgende Eigenschaften aufweisen:
  • Sie sollen einen Bezug zu Methoden der künstlichen Intelligenz aufweisen. Gesucht werden einerseits Lösungen, die KI-Systeme sicherer machen (“Cybersicherheit für KI”). Andererseits können KI-Methoden genutzt werden, um innovative Cybersicherheitslösungen zu entwickeln, etwa um Cyber-Attacken schneller zu erkennen (“Cybersicherheit mit KI”).
  • Sie sollen darauf abzielen, ein eigenständiges Cybersicherheits-Produkt oder eine eigenständige Cybersicherheits-Dienstleistung neu zu entwickeln oder erheblich zu verbessern. Vorhaben zur Verbesserung der eingebauten Sicherheitsmechanismen eines einzelnen Produkts oder Services, etwa eines Geräts oder einer Maschine, sind nicht förderfähig.
  • Die zu entwickelnden Cybersicherheits-Produkte oder -Services sollen die Möglichkeit zur Skalierung bieten. Nicht-skalierbare Produkte und Dienstleistungen wie etwa Beratungsangebote, die von einem qualifizierten Berater persönlich erbracht werden, sind nicht förderfähig.
Die Vorhaben müssen wirtschaftlich erfolgsversprechend sein, d. h. es muss eine konkrete Verwertungsoption bestehen bzw. die Wettbewerbsfähigkeit des Antragstellers muss sich durch die Maßnahme in absehbarer Zeit erhöhen.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gewährt. Der Fördersatz beträgt für kleine Unternehmen 45 Prozent und für mittlere Unternehmen 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Konsortialvorhaben kann ein Zuschlag in Höhe von bis zu 15 Prozentpunkten auf den jeweiligen Fördersatz gewährt werden.
Die Fördersumme für Vorhaben von Einzelunternehmen beträgt bis zu 200.000 Euro. Konsortialvorhaben können mit jeweils insgesamt bis zu 300.000 Euro gefördert werden.
Die Projekte müssen bis Ende Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Wann und wo stellt man den Antrag? 

Aktuell ist keine Antragsstellung möglich. Der letzte Förderaufruf endete am 24. April 2023. Termine zu weiteren Förderaufrufen erfahren Sie hier und auf der offiziellen Programmseite des Landes Baden-Württemberg. Hier finden Sie auch Informationen zu Fördervoraussetzungen und -konditionen, Bewertungskriterien für die Begutachtung und Antragsunterlagen für den Innovationswettbewerb KI & Cybersicherheit Baden‑Württemberg.

Woher bekommt man weitere Informationen und Unterstützung?

Für Fragen zum Förderprogramm stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Sehr gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl von weiteren Förderprogrammen und bei der Antragstellung. Sprechen Sie uns an!