Digitalisierungsfinanzierung Baden-Württemberg (vorher Digitalisierungsprämie)
Die Digitalisierungsfinanzierung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die ihre IT-Infrastruktur aufbauen oder modernisieren, sowie an größere Unternehmen, die digitalisierte Prozesse vernetzen oder mithilfe Künstlicher Intelligenz automatisieren wollen.
Hinweise zur “Digitalisierungsprämie Plus”
Das Land Baden-Württemberg hat ihr Förderangebot im Bereich innovativer Vorhaben und digitaler Transformation neu aufgestellt. Das Programm “Digitalisierungsprämie Plus" gibt es nicht mehr. Die Digitalisierungsförderung wurde unter dem Programm “Digitalisierungsfinanzierung” zusammengefasst. Seit dem 1. Juli 2025 wurde die Förderung von Digitalisierungsvorhaben unter dem Programm "Digitalisierungsfinanzierung” zusammengefasst.
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an:
- kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern, die ihre IT-Infrastruktur aufbauen oder modernisieren sowie
- größere mittelständische Unternehmen (mehrheitlich in Privatbesitz und maximal 500 Millionen Euro Gruppenumsatz), die ihre digitalisierten Geschäftsprozesse miteinander vernetzen oder die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz einzelne Prozessschritte oder einen gesamten Prozess automatisiert ausführen lassen wollen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- Investitionen in die IT-Infrastruktur
- Digitalisierung von Produktionsprozessen und Produkten
- Entwicklung und Implementierung von Strategien und Konzepten
- Weiterbildungen
Finanziert werden dabei die Kosten in Investitionen und Betriebsmittelbedarfe zu den oben genannten Themengebieten.
HINWEIS: Alle Vorhaben müssen am Standort Baden-Württemberg durchgeführt werden!
Wie wird gefördert?
Gefördert wird mittels zinsverbilligter Darlehen. Zusätzlich werden Tilgungszuschüsse gewährt. Es gibt drei Förderstufen.
Die Förderstufen
Förderstufe 1: Basisdigitalisierung (zinsverbilligtes Darlehen, nur für KMU < 250 Beschäftigte)
Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in die IT-Infrastruktur (Hardware, Software, Netzwerke, Cloud)
Förderstufe 2: LevelUp-Digitalisierung (zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss für KMU, zuzüglich ERP-Förderzuschuss)
- Digitalisierung von betrieblichen Prozessen mit Vernetzung neuen digitalen Produkten oder
- Dienstleistungen (digitale Transformation)
- IT-Sicherheit
- Weiterbildung
Förderstufe 3: HighEnd-Digitalisierung (zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss für KMU, zuzüglich ERP-Förderzuschuss)
- Große Digitalisierungsvorhaben der Förderstufe 2 (Darlehensbetrag übersteigt 3 Prozent des Jahresumsatzes der Unternehmensgruppe
- Einsatz von Zukunftstechnologien wie Big Data und KI in der Wertschöpfungskette
In Förderstufe 3 erhalten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einen zusätzlichen Tilgungszuschuss aus Mitteln der L-Bank.
Für Vorhaben bis 250.000 Euro in den Förderstufen 2 und 3 erhalten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einmalig einen zusätzlichen Tilgungszuschuss, die “Digitalisierungsprämie” des Landes.
HINWEIS: Die L-Bank bietet die Digitalisierungsfinanzierung in Zusammenarbeit mit der KfW an. Grundlage ist das KfW-Programm ERP-Förderkredit Digitalisierung. Die Programmbestimmungen entsprechen im Wesentlichen denen des KfW-Programms. Zusätzlich vergünstigt die L-Bank die bereits attraktiven Konditionen des ERP-Förderkredits Digitalisierung.
Umfang der Finanzierung
- bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten
- minimaler Bruttodarlehensbetrag: i. d. R. 25.000 Euro
- maximaler Bruttodarlehensbetrag:
- 5 Millionen Euro für KMU
- bis zu 25 Millionen Euro für Nicht-KMU (Förderstufen 2 und 3)
Laufzeitvarianten
- 5 Jahre mit 0 oder 1 tilgungsfreiem Jahr und Sollzinsbindung für 5 Jahre
- 7 Jahre mit 0, 1 oder 2 tilgungsfreien Jahren und Sollzinsbindung für 7 Jahre
- 10 Jahre mit 0, 1 oder 2 tilgungsfreien Jahren und Sollzinsbindung für 10 Jahre
Konditionenübersicht
Die aktuellen Sollzinssätze und Tilgungszuschüsse finden Sie unter www.l-bank.de/konditionen
Wann und wo stellt man den Antrag?
Unternehmen können den Förderantrag jederzeit bei ihrer Hausbank stellen. Das Darlehensprogramm ist befristet bis zum 30. Juni 2027.
Woher bekommt man weitere Informationen und Unterstützung?
Für Fragen zu Finanzierungs- und Förderprogrammen und deren Beantragung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Weitere Informationen zur Digitalisierungsfinanzierung, zur vollständigen Förderrichtlinie sowie zu den Antragsformulare finden Sie auf der offiziellen Internetseite zum Förderprogramm der L-Bank.
Links und Downloads
- Innovationsgutscheine (Nr. 940190)
- Innovation und Umwelt (Nr. 930822)
- Förderassistent des Bundes (Link: http://www.foerderdatenbank.de/)
- Newsletter (Link: https://www.etracker.de/ccr?et=B090D3&etcc_cmp=newsletter-startseite-chartteaser&etcc_med=SEO&etcc_url=https%253A%252F%252Fnews.rhein-neckar.ihk24.de%252Fanmeldung.jsp)