Spitze auf dem Land!

Mit der im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) angesiedelten Förderlinie “Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg” will die Landesregierung dazu beitragen, die Spitzenstellung Baden-Württembergs weiter auszubauen. 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden KMU mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum, die aufgrund ihrer Innovationsfähigkeit und ihrer ausgeprägten Technologiekompetenz in der Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind grundsätzlich Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen. Zusätzlich sollen nachhaltige Beiträge zur Verbesserung der Ressourcen- und Energieeffizienz im Produktionsprozess erreicht werden.

Wie wird gefördert?

Bewerben können sich Gemeinden mit interessierten Unternehmen. Jeweils im April und Oktober werden die vorliegenden Aufnahmeanträge von einem Ausschuss bewertet und ein Fördervorschlag ausgearbeitet.
Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu 10 Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
Wichtig: Zuwendungen unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt.

Wann und wo stellt man den Antrag?

Die Antragsformulare müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die Projektauswahl findet halbjährlich statt.
Die Anträge müssen jeweils spätestens zum 28. Februar bzw. 31. August vollständig vorliegen. 
Dem formlosen Aufnahmeantrag der Gemeinde ist eine Stellungnahme der Gemeinde zum Projekt des Unternehmens (formlos) und eine Selbstdarstellung des Unternehmens beizufügen.
Informationen zum Programm und der Antragstellung sowie den benötigten Dokumenten finden Sie auf der Projektseite des Förderprogramms.

Was ist noch zu beachten?

Bevor Sie Ihren Antrag stellen, empfiehlt sich ein Gespräch mit einem zuständigen Ansprechpartner bei der L-Bank.

Woher bekommt man weitere Informationen und Unterstützung?

Für Fragen zum Förderung bzw. deren Beantragung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Sehr gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl geeigneter Förderprogramme für Ihre Vorhaben und bei der Antragstellung.
Weitere Informationen, die vollständige Förderrichtlinie sowie die notwendigen Antragsformulare finden Sie auf der Projektseite des Förderprogramms.