Patente und Normung gezielt fördern lassen

Das Förderprogramm WIPANO des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), mittelständische Betriebe sowie Forschungseinrichtungen bei der wirtschaftlichen Verwertung ihrer Innovationen. Ziel ist es, den Technologie- und Wissenstransfer durch Patente, Normung und Standardisierung zu stärken und so die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu sichern.

Förderschwerpunkt 1: Patentierung – Unternehmen

KMU, die ihre Forschungs- und Entwicklungsergebnisse durch gewerbliche Schutzrechte sichern möchten, erhalten Unterstützung in zwei Modulen:

Förderfähige Leistungen in Modul 1 – Schutzrecht sichern

  • Beratung zur Schutzrechtsanmeldung
    Externe Dienstleister helfen bei der Auswahl geeigneter Schutzrechte (Patent oder Gebrauchsmuster) und der strategischen Ausrichtung der Anmeldung.
  • Stand-der-Technik-Recherche
    Einschließlich Prüfung auf Neuheit. Diese Recherche ist verpflichtend und bildet die Grundlage für die Entscheidung, ob eine Anmeldung sinnvoll ist.
  • Patentanwaltsleistungen
    Für die Erstellung und Einreichung von Anmeldungen sowie Nachanmeldungen im In- und Ausland.
  • Amtsgebühren
    Für nationale und internationale Schutzrechtsanmeldungen.
  • Beratung zur internationalen Anmeldung
    Einschließlich Anmeldestrategien und Anforderungen in Zielmärkten.

Förderhöhe

  • Bis zu 10.000 Euro
  • Förderquote: max. 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben
  • Laufzeit: max. 24 Monate

Besonderheiten

  • Die Leistungen müssen durch externe Dienstleister erbracht werden.
  • Eigenleistungen oder kostenlose Leistungen sind nicht förderfähig.
  • Die Anmeldung muss vor Projektbeginn beantragt werden.
  • Wenn die Recherche ergibt, dass die Erfindung nicht neu ist, kann auf die Anmeldung verzichtet werden – dies muss schriftlich bestätigt werden.

Förderfähige Leistungen in Modul 2 – Schutzrechte verwerten:

  • Kosten-Nutzen-Analyse
    Bewertung der wirtschaftlichen Potenziale der Erfindung durch externe Dienstleister – verpflichtend für Modul 2.
  • Marken- und Designanmeldungen
    Ergänzende Schutzrechte zur Vermarktung der Innovation.
  • Messeteilnahmen
    Gebühren für Messestände zur Präsentation der Erfindung.
  • Prototypenbau
    Entwicklung eines funktionsfähigen Modells – keine Eigenleistung erlaubt.
  • Rechtliche Beratung
    Erstellung von Lizenzverträgen, Verwertungsvereinbarungen, Geheimhaltungsvereinbarungen.
  • Zusätzliche Recherchen
    Freedom-to-Operate-Analyse, Kollisionsrecherche, Marktrecherche.
  • Patentrechtsschutzversicherung
    Absicherung gegen rechtliche Risiken im Zusammenhang mit der Schutzrechtsverwertung.
  • Marketingkonzept
    Entwicklung eines Vermarktungsplans für die Erfindung.

Förderhöhe

  • Bis zu 6.000 Euro
  • Förderquote: max. 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben
  • Laufzeit: innerhalb der Projektlaufzeit von Modul 1

Besonderheiten

  • Modul 2 ist optional, aber nur abrechenbar, wenn Modul 1 vollständig abgeschlossen wurde.
  • Die Kosten-Nutzen-Analyse ist verpflichtend und muss durch einen externen Dienstleister erfolgen.
  • Die Abrechnung erfolgt nach Projektende, keine Zwischenabrechnungen möglich.

Förderschwerpunkt 2: Normung – Unternehmen

Zielsetzung

Der Förderschwerpunkt "Normung – Unternehmen“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie mittelständische Betriebe mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von maximal 100 Millionen Euro bei der aktiven Beteiligung an Normungs- und Standardisierungsgremien. Ziel ist es, die Interessen und Anforderungen der Praxis in nationale, europäische und internationale Normen einzubringen und dadurch die Marktfähigkeit innovativer Produkte und Technologien zu erhöhen.

Förderfähige Leistungen

Die Förderung umfasst sowohl personelle als auch organisatorische Maßnahmen, die eine aktive Gremienarbeit ermöglichen:

Gremienarbeit

  • Reisekosten nach Bundesreisekostengesetz (ohne Tagegeld)
  • Personalkostenpauschalen für Sitzungsteilnahmen:
    • Nationale Gremien: 1.000 Euro (Präsenz), 500 Euro (virtuell)
    • Europäische Gremien: 1.500 Euro (Präsenz), 750 Euro (virtuell)
    • Internationale Gremien: 2.000 Euro (Präsenz), 1.000 Euro (virtuell)

Normenmanagement

  • Aufbau und Umsetzung eines internen Normenmanagementsystems, Normungsrecherchen
    • Maximale Fördersumme: bis zu 5.000 Euro Förderung
  • Erstellung von Spezifikationen
    • Erstellung einer DIN SPEC (PAS), VDE SPEC (PAS) oder internationaler Entsprechung
    • Voraussetzung: eindeutiger Vorhabenbezug und zuordenbare Rechnungslegung
    • Maximale Fördersumme: bis zu 10.000 Euro

Maximale Fördersumme

Die Gesamtsumme ergibt sich aus den einzelnen Pauschalen und Modulen.
  • Ein Unternehmen kann für maximal zwei Gremien gleichzeitig gefördert werden.
  • In Summe sind bis zu 45.000 Euro pro Unternehmen möglich.

Besonderheiten

  • Die Mitarbeit kann auch durch externe fachlich geeignete Dritte erfolgen, die projektbezogen beauftragt werden.
  • Ein Unternehmen kann maximal zwei Gremien gleichzeitig gefördert bekommen.
  • Vor- und Nachbereitung der Sitzungen sind durch die Pauschalen abgegolten.
  • Barzahlungen und Eigenbelege sind nicht zulässig.
  • Die Förderung erfolgt im Rahmen der De-minimis-Verordnung.

Förderschwerpunkt 3: Wissenstransfer – Hochschulen und Unternehmen

Zielsetzung

Unterstützung von Normungs- und Standardisierungsprojekten, die gemeinsam von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen durchgeführt werden. Es geht darum, dass Normen und Standards als Wissenspool dienen und öffentlich verfügbares technisches Wissen repräsentieren, das allen Unternehmen zugänglich ist.
  • Es werden nur Kooperationsprojekte mit mindestens einer Hochschule oder öffentlich grundfinanzierten Forschungseinrichtung und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gefördert.
  • Projektziel muss mindestens ein Normungs- oder Standardisierungsantrag auf nationaler, europäischer oder internationaler Ebene sein.
  • Gefördert werden sollen anspruchsvolle Vorhaben mit einem Mindestmaß an Umsetzungsbedarf (keine Kleinstvorhaben).

Förderfähige Leistungen

  • Aufbereitung und Diffusion von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen für Normungs- bzw. Standardisierungsaktivitäten (Mitwirkung auf nationaler, europäischer oder internationaler Ebene).
  • F&E-Projekte zur Unterstützung der Marktdurchdringung innovativer Produkte, Technologien oder Dienstleistungen durch Normen und Standards, z. B. durch Entwicklung von Prüfnormen.
  • Entwicklung einheitlicher Schnittstellen, Terminologien, Klassifikationen sowie von Referenzarchitekturen oder Standardprozessen.
Bemessungsgrundlage sind projektbezogene Kosten (bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft) bzw. projektbezogene Ausgaben (bei Forschungseinrichtungen).

Förderhöhe

  • Zuwendung als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilfinanzierung.
  • Maximale Zuwendungshöhe: 200 000 Euro je Verbundpartner und Projekt.
  • Laufzeit in der Regel 24 Monate.
  • Förderquote:
    • Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in der Regel bis 50 Prozent (bei KMU und Kooperationen nach AGVO bis zu 80 Prozent möglich).
    • Für staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen bzw. öffentlich grundfinanzierte Forschungseinrichtungen bis zu 85 Prozent der projektbezogenen Ausgaben/Kosten.
    • Nicht mehr als 70 Prozent der zuwendungsfähigen Personenmonate aller Verbundpartner dürfen auf Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen entfallen.
Damit können Hochschulen und Unternehmen komplexe Normungsprojekte und Standardisierungsinitiativen partnerschaftlich umsetzen.

Besonderheiten

  • Partner müssen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung treffen und einen Koordinator benennen.
  • Indirekte Beihilfen an Unternehmen durch Forschungseinrichtungen sind zu vermeiden (EU-Beihilferecht).
  • Maßnahmen, die bereits Teil einer zuwendungsrechtlichen Verwertungspflicht aus einem vorangegangenen F&E-Projekt sind, sind ausgeschlossen.
  • Verfahren: zweistufig (Projektskizze, dann förmlicher Förderantrag).

Übersichtstabelle

Förderschwerpunkt Zielgruppe Förderfähige Leistungen Max. Förderhöhe
Patentierung – Modul 1
(Förderschwerpunkt 1)
KMU Beratung, Recherche, Anmeldung 10.000 Euro
Patentierung – Modul 2
(Förderschwerpunkt 1)
KMU Verwertung, Prototyp, Messeauftritt 6.000 Euro
Normung – Unternehmen
(Förderschwerpunkt 2)
KMU Gremienarbeit 45.000 Euro
Wissenstransfer
(Förderschwerpunkt 3)
Hochschulen,
Forschung,
Unternehmen
Normungsprojekte, Standards 200.000 Euro
je Partner

Weitere Hinweise

  • Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
  • Es gelten die Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
  • Die Antragstellung erfolgt über das Portal easyonline.
  • Förderanträge müssen vor Projektbeginn gestellt werden.
  • Die Auszahlung erfolgt nach Projektabschluss gegen Vorlage eines Verwendungsnachweises.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind insbesondere KMU sowie mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von maximal 100 Millionen Euro. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Unternehmen bisher keine oder nur geringe Erfahrungen mit gewerblichen Schutzrechten oder Normungsgremien haben.

Wie unterstützt WIPANO Unternehmen bei Patenten und Normen?

Viele Unternehmen verfügen über innovative Ideen, setzen jedoch aus Unkenntnis oder Kostengründen keine Schutzrechte um. Dadurch entstehen Nachteile bei der Markteinführung und Verwertung. Die WIPANO-Förderung schließt hier eine wichtige Lücke und unterstützt auch die Sichtbarkeit am Markt durch normgerechte Standards.

Serviceangebot unserer IHK Rhein-Neckar

Wir beraten Unternehmen aus der Region zur Antragstellung, zur strategischen Nutzung von Schutzrechten und zur aktiven Beteiligung an Normungsprozessen. Die IHK Rhein-Neckar unterstützt bei der Suche nach geeigneten Partnern, bietet erste Orientierung und vermittelt Kontakte zu Patentanwältinnen und Patentanwälten sowie Standardisierungsinstitutionen.