Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen bei der Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Die Förderung ist technologie- und branchenoffen und richtet sich gezielt an Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten.
Was ist neu?
- In der neuen ZIM-Förderrichtlinie wurden die förderfähigen Kostenobergrenzen angehoben.
- Durchführbarkeitsstudien werden nun als De-minimis-Förderung behandelt, was insbesondere für junge Unternehmen vorteilhaftere Bedingungen schafft.
- Die Projektlaufzeit für Durchführbarkeitsstudien wurde von 8 auf 12 Monate verlängert.
- Aufträge an Dritte können nun bis zu 35 Prozent der Personaleinzelkosten betragen, wodurch ein größerer Anteil externer Tätigkeiten ermöglicht wird.
Kostenfreie ZIM-Webinare – Wissen direkt von Expertinnen und Experten
Mit den kostenfreien ZIM-Webinaren bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich gezielt zu verschiedenen Themenschwerpunkten rund um das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand zu informieren. Die Inhalte reichen von formalen Anforderungen über inhaltliche Aspekte bei der Antragstellung bis hin zu internationalen Kooperationsmöglichkeiten.
Im Anschluss an jeden Vortrag haben Sie die Gelegenheit, Ihre individuellen Fragen direkt an die Referentinnen und Referenten zu richten – praxisnah und auf Augenhöhe.
Die Teilnahme ist kostenlos. Informationen zur Anmeldung sowie zu den Inhalten der aktuellen Veranstaltungen finden Sie auf den Detailseiten zu den jeweiligen Terminen in unserer ZIM-Veranstaltungsübersicht.
Wer wird gefördert?
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit weniger als 500 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro. Auch Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten können gefördert werden – vorausgesetzt, sie kooperieren mit einem kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU), das ebenfalls ZIM-gefördert ist.
Die Antragsberechtigung stellt sich wie folgt dar:
Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE-Einzelprojekte)
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- weitere mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern
- weitere mittelständische Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern, sofern sie mit einem ZIM-geförderten KMU kooperieren
FuE-Kooperationsprojekte
- Unternehmen gemäß den Kriterien für Einzelprojekte
- Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner eines antragstellenden Unternehmens.
Management von Innovationsnetzwerken
- Einrichtungen, die im Auftrag von mindestens sechs beteiligten Unternehmen agieren – z. B. eine Forschungseinrichtung oder ein externer Dienstleister
Durchführbarkeitsstudien
- Unternehmen nicht älter als 10 Jahre sind (junge Unternehmen)
- Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten
- Unternehmen, die erstmals eine ZIM-Förderung erhalten und in den letzten drei Jahren keine Förderung aus anderen Programmen des Bundes, der Länder oder der EU erhalten haben
Leistungen zur Markteinführung
- KMU mit bewilligtem ZIM-Projekt
- für einige Leistungen darüber hinaus auch weitere mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern und mit weniger als 1.000 Mitarbeitern, die mit mindestens einem KMU mit ZIM-Förderung kooperieren
Was wird gefördert?
Im Rahmen des Programms werden in Deutschland durchgeführte Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie unterstützende Maßnahmen zur Markteinführung gefördert – technologie- und branchenoffen.
Förderfähig sind:
- FuE-Einzelprojekte einzelner Unternehmen
- FuE-Kooperationsprojekte mit mindestens zwei Unternehmen
- FuE-Kooperationsprojekte mit mindestens einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung
- Innovationsnetzwerke, die aus mindestens sechs Unternehmen bestehen und zentral koordiniert werden
- Durchführbarkeitsstudien, etwa Vorstudien, Tests, wissenschaftliche Analysen oder Marktpotenzialbewertungen
- Leistungen zur Markteinführung, darunter:
- Innovationsberatung, zum Beispiel Wissenstransfer, Schutzrechte oder Normenanwendung
- Dienstleistungen, zum Beispiel Büroflächen, Datenbanken, Marktforschung oder Zertifizierungen
- Messeauftritte sowie Beratungen zu Produktdesign und Vermarktung
Wie wird gefördert?
Fördermodul | max. zuwendungsfähige Kosten laut Richtlinie |
---|---|
FuE-Einzelprojekt | 690.000 Euro |
FuE-Kooperationsprojekt | 560.000 Euro pro Unternehmen, 280.000 Euro pro Forschungseinrichtung |
Gesamtprojekt (Kooperation) | 3.000.000 Euro |
Innovationsnetzwerk (national) | 490.000 Euro |
Innovationsnetzwerk (national) | 600.000 Euro |
Durchführbarkeitsstudie | 125.000 Euro pro Unternehmen, 250.000 Euro bei Kooperation |
Leistungen zur Markteinführung | 100.000 Euro |
Wichtig: Unternehmen können grundsätzlich mehrfach durch das ZIM gefördert werden. Allerdings ist die Anzahl der Bewilligungen auf maximal zwei FuE-Projekte innerhalb von zwölf Monaten begrenzt.
Wie sind die Konditionen?
Gefördert wird entsprechend den folgenden Konditionen:
Unternehmensgröße |
Einzelprojekte (EP)
Kosten max. 690.000 Euro
|
Kooperationsprojekte
(KU, KF, KA)
Kosten max. 560.000 Euro
|
Kooperationsprojekte mit ausländischen Partnern
Kosten max. 560.000 Euro
|
---|---|---|---|
Kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen |
45 Prozent
(max. 310.500 Euro)
|
55 Prozent
(max. 308.000 Euro)
|
60 Prozent
(max. 336.000 Euro)
|
Kleine Unternehmen max. 10 Jahre nach Gründung |
45 Prozent
(max. 310.500 Euro)
|
50 Prozent
(max. 280.000 Euro)
|
60 Prozent
(max. 336.000 Euro)
|
Kleine Unternehmen |
40 Prozent
(max. 276.000 Euro)
|
45 Prozent
(max. 252.000 Euro)
|
55 Prozent
(max. 308.000 Euro)
|
Mittlere Unternehmen |
35 Prozent
(max. 241.500 Euro)
|
40 Prozent
(max. 224.000 Euro)
|
50 Prozent
(max. 280.000 Euro)
|
Unternehmen < 500 Mitarbeiter |
25 Prozent
(max. 172.500 Euro)
|
30 Prozent
(max. 168.000 Euro)
|
40 Prozent
(max. 224.000 Euro)
|
Unternehmen < 1.000 Mitarbeiter | - |
30 Prozent
(max. 168.000 Euro)
|
40 Prozent
(max. 224.000 Euro)
|
- Innovationsnetzwerke (national)
Phase 1: 90 Prozent
Phase 2: 1. Jahr: 70 Prozent, 2. Jahr: 50 Prozent, ggf. 3./4. Jahr: 30 Prozent - Durchführbarkeitsstudien
50 bis 70 Prozent je nach Unternehmensgröße - Leistungen zur Markteinführung
50 Prozent (De-minimis-Förderung)
So funktioniert die Antragstellung im ZIM-Programm
Das Antragsverfahren folgt einem klar strukturierten Ablauf. Wir unterstützen Sie gerne bei jedem Schritt.
Ablauf der Antragstellung
1. Beratung und Vorbereitung
Vor der Antragstellung empfehlen wir eine persönliche Beratung. Unternehmen sollten eine Projektskizze erstellen und die Förderfähigkeit prüfen lassen.
Vor der Antragstellung empfehlen wir eine persönliche Beratung. Unternehmen sollten eine Projektskizze erstellen und die Förderfähigkeit prüfen lassen.
2. Einreichung des Antrags
Anträge können jederzeit online oder per Formular eingereicht werden. Die Formulare stehen unter www.zim.de zur Verfügung. Bei Kooperationsprojekten sollten die Anträge aller Partner möglichst gemeinsam und innerhalb von zwei Wochen eingereicht werden.
Anträge können jederzeit online oder per Formular eingereicht werden. Die Formulare stehen unter www.zim.de zur Verfügung. Bei Kooperationsprojekten sollten die Anträge aller Partner möglichst gemeinsam und innerhalb von zwei Wochen eingereicht werden.
3. Prüfung durch den Projektträger
Nach Eingang bestätigt der Projektträger den Antrag schriftlich. Es können weitere Unterlagen zur Vervollständigung angefordert werden. Erfolgt keine fristgerechte Nachreichung, kann der Antrag abgelehnt werden.
Nach Eingang bestätigt der Projektträger den Antrag schriftlich. Es können weitere Unterlagen zur Vervollständigung angefordert werden. Erfolgt keine fristgerechte Nachreichung, kann der Antrag abgelehnt werden.
4. Bewertung und Bewilligung
Die Entscheidung über die Förderung erfolgt nach Qualität und Vollständigkeit der Unterlagen sowie nach wettbewerblichen Gesichtspunkten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz entscheidet auf Vorschlag des Projektträgers.
Die Entscheidung über die Förderung erfolgt nach Qualität und Vollständigkeit der Unterlagen sowie nach wettbewerblichen Gesichtspunkten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz entscheidet auf Vorschlag des Projektträgers.
5. Projektstart
Ein Projekt darf erst nach Bewilligung des Antrags beginnen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nur mit Genehmigung möglich. Die rechtsverbindliche Kooperationsvereinbarung muss spätestens drei Monate nach Bewilligung vorgelegt werden.
Ein Projekt darf erst nach Bewilligung des Antrags beginnen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nur mit Genehmigung möglich. Die rechtsverbindliche Kooperationsvereinbarung muss spätestens drei Monate nach Bewilligung vorgelegt werden.
6. Auszahlung der Fördermittel
Die Auszahlung erfolgt nachträglich in Teilbeträgen – in der Regel für die jeweils letzten drei Monate. Ein Restbetrag von zehn Prozent wird erst nach vollständigem Verwendungsnachweis ausgezahlt.
Die Auszahlung erfolgt nachträglich in Teilbeträgen – in der Regel für die jeweils letzten drei Monate. Ein Restbetrag von zehn Prozent wird erst nach vollständigem Verwendungsnachweis ausgezahlt.
7. Verwendungsnachweis
Spätestens drei Monate nach Projektende ist ein Sachbericht mit Kurzbeschreibung der Ergebnisse sowie ein zahlenmäßiger Nachweis vorzulegen. Bei Projekten mit mehr als zwölf Monaten Laufzeit sind Zwischenberichte erforderlich.
Spätestens drei Monate nach Projektende ist ein Sachbericht mit Kurzbeschreibung der Ergebnisse sowie ein zahlenmäßiger Nachweis vorzulegen. Bei Projekten mit mehr als zwölf Monaten Laufzeit sind Zwischenberichte erforderlich.
Wichtig: Mit der Projektdurchführung sollten Sie erst dann zu beginnen, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt!
Woher bekommt man weitere Informationen und Unterstützung?
Für Fragen zum Förderprogramm ZIM stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Sehr gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl geeigneter Förderprogramme und bei der Antragstellung.
Links und Downloads
- Produktentwicklung fördern lassen! (Nr. 3767868)
- Förderdatenbank des Bundes (Link: http://www.foerderdatenbank.de)
- Newsletter (Link: https://www.etracker.de/ccr?et=B090D3&etcc_cmp=newsletter-startseite-chartteaser&etcc_med=SEO&etcc_url=https%253A%252F%252Fnews.rhein-neckar.ihk24.de%252Fanmeldung.jsp)