Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm für mittelständische Unternehmen und mit diesen zusammenarbeitende wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen.

Was ist neu?

  • In der neuen ZIM-Förderrichtlinie wurden die förderfähigen Kostenobergrenzen angehoben.
  • Durchführbarkeitsstudien werden nun als De-minimis-Förderung behandelt, was insbesondere für junge Unternehmen vorteilhaftere Bedingungen schafft.
  • Die Projektlaufzeit für Durchführbarkeitsstudien wurde von 8 auf 12 Monate verlängert.
  • Aufträge an Dritte können nun bis zu 35 Prozent der Personaleinzelkosten betragen, wodurch ein größerer Anteil externer Tätigkeiten ermöglicht wird.

Kostenfreie Webinare

Bei den Webinaren zu ZIM haben Sie die Möglichkeit, sich zu verschiedensten Themenschwerpunkten zu informieren. Profitieren Sie auch von der Möglichkeit im Anschluss eines jeden Vortrags, Ihre Fragen direkt Experten zu stellen. Informationen zur Anmeldung für die Webinare und deren Inhalte finden Sie in der ZIM-Veranstaltungsübersicht.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit weniger als 500 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und maximal 50 Millionen Euro Umsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme, sowie Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), insofern diese mit einem klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) kooperieren.
Die Antragsberechtigung stellt sich wie folgt dar:

FuE-Einzelprojekte

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • weitere mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern
  • weitere mittelständische Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern, die mit mindestens einem KMU mit ZIM-Förderung kooperieren

Kooperationsprojekte

  • siehe oben FuE-Einzelprojekte
  • Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner eines antragstellenden Unternehmens.

Management von Innovationsnetzwerke

  • die von mindestens sechs beteiligten Unternehmen beauftragte Einrichtung, z. B. eine am Netzwerk beteiligen Forschungseinrichtung, eine externe Einrichtung.

Durchführbarkeitsstudien

  • Unternehmen nicht älter als 10 Jahre (junge Unternehmen)
  • Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten
  • Erstbewilligungsempfänger von ZIM-Projekten, die in den letzten drei Jahren nicht über anderer Förderprogramme des Bundes, der Länder oder der EU gefördert wurden

Leistungen zur Markteinführung

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), deren ZIM-Projekte bewilligt werden
  • für einige Leistungen darüber hinaus auch weitere mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern und mit weniger als 1.000 Mitarbeitern, die mit mindestens einem KMU mit ZIM-Förderung kooperieren

Was wird gefördert?

Gefördert werden in Deutschland durchzuführende Forschungs- und Entwicklungs-Aktivitäten (FuE-Aktivitäten) und diese unterstützende Leistungen zur Markteinführung für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.
  • FuE-Einzelprojekte einzelner Unternehmen;
  • FuE-Kooperationsprojekte mit mindestens zwei Unternehmen;
  • FuE-Kooperationsprojekte mit mindestens einem Unternehmen und mindestens einer Forschungseinrichtung;
  • Management von Innovationsnetzwerken aus mindestens sechs Unternehmen;
  • Durchführbarkeitsstudien (z. B. Vorstudien, Tests, Untersuchungen zum Stand der Wissenschaft, Analyse des Marktpotenzials);
  • Leistungen zur Markteinführung
    • Innovationsberatung – z. B. Wissenstransfer, gewerbliche Schutzrechte, Anwendung von Normen
    • Dienstleistungen – z. B. Bereitstellung von Büroflächen, Datenbanken, Marktforschung, Zertifizierungen
    • Messeauftritte, Beratungen zum Produktdesign und zur Vermarktung

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Die Zuschüsse werden in Abhängigkeit der Unternehmensgröße gewährt.
Für FuE-Einzelprojekte betragen die zuwendungsfähigen Ausgaben pro Unternehmen maximal 690.000 Euro.
Bei Kooperationsprojekten betragen die zuwendungsfähigen Ausgaben pro Unternehmen maximal 560.000 Euro und pro Forschungseinrichtung maximal 220.000 Euro. Die Zuwendungshöhe ist zudem für das Gesamtprojekt auf maximal 3.000.000 Euro begrenzt.
Bei nationalen ZIM-Innovationsnetzwerken kann die Förderung bis zu 490.000 Euro betragen, bei internationalen bis zu 600.000 Euro.
Bei Durchführbarkeitsstudien liegen die maximal zuwendungsfähigen Kosten für ein Unternehmen bei 125.000 Euro, für Kooperationsprojekte bei maximal 250.000 Euro.
Bei Leistungen zur Markteinführung betragen die maximal zuwendungsfähigen Kosten 100.000 €.
ACHTUNG: Ein Unternehmen kann auch mehrmals gefördert werden. Allerdings ist die Anzahl der Bewilligungen auf zwei FuE-Projekte innerhalb von 12 Monaten begrenzt.

Wie sind die Konditionen?

Gefördert wird entsprechend den folgenden Konditionen:
Unternehmensgröße
Einzelprojekte (EP)
Kosten max. 690.000 Euro
Kooperationsprojekte
(KU, KF, KA)
Kosten max. 560.000 Euro
Kooperationsprojekte mit ausländischen Partnern
Kosten max. 560.000 Euro
Kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen
45 %
(max. 310.500 Euro)
55 %
(max. 308.000 Euro)
60 %
(max. 336.000 Euro)
Kleine Unternehmen max. 10 Jahre nach Gründung
45 %
(max. 310.500 Euro)
50 %
(max. 280.000 Euro)
60 %
(max. 336.000 Euro)
Kleine Unternehmen
40 %
(max. 276.000 Euro)
45 %
(max. 252.000 Euro)
55 %
(max. 308.000 Euro)
Mittlere Unternehmen
35 %
(max. 241.500 Euro)
40 %
(max. 224.000 Euro)
50 %
(max. 280.000 Euro)
Unternehmen < 500 Mitarbeiter
25 %
(max. 172.500 Euro)
30 %
(max. 168.000 Euro)
40 %
(max. 224.000 Euro)
Unternehmen < 1.000 Mitarbeiter
30 %
(max. 168.000 Euro)
40 %
(max. 224.000 Euro)
Für Nationale Innovationsnetzwerke betragen die Förderquoten: In Phase 1: 1. und 2. Jahr - 90 Prozent; In Phase 2: 1. Jahr - 70 Prozent, 2. Jahr - 50 Prozent, ggf. im 3. und 4. Jahr - 30 Prozent.
Die Förderquote für Durchführbarkeitsstudien beträgt zwischen 70 Prozent und 50 Prozent, je nach Unternehmensgröße.
Die Förderquote für Leistungen zur Markteinführung liegt bei 50 Prozent.

Wie, wann und wo stellt man den Antrag?

Das Antragsverfahren folgt einer klaren Struktur:
  1. Beratung und Vorbereitung: Interessierte Unternehmen sollten sich vorab beraten lassen und eine Projektskizze erstellen.
  2. Einreichung: Anträge werden online oder per Formular eingereicht.
  3. Prüfung: Die eingereichten Anträge werden hinsichtlich Innovationsgehalt und Vollständigkeit bewertet.
  4. Bewilligung: Nach Prüfung und Bewilligung können die Projekte starten.
Formulare für die Antragsstellung können unter www.zim.de heruntergeladen werden. Je nach Projektform (Einzel- oder Kooperationsprojekte) werden die Anträge bei den entsprechenden Projektträgern eingereicht.
Die Bearbeitungszeit hängt von der Qualität und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. In der Regel kann die Entscheidung über die Bewilligung innerhalb von drei bis sechs Monaten nach Antragseingang erfolgen.
Der Projektstart ist grundsätzlich erst nach der Bewilligung des Antrags möglich. Ein vorzeitiger Beginn ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, wenn ein entsprechender Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn genehmigt wurde.
HINWEIS: Mit der Projektdurchführung sollten Sie erst dann zu beginnen, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt!

Woher bekommt man weitere Informationen und Unterstützung?

Für Fragen zum Förderprogramm ZIM stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Sehr gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl geeigneter Förderprogramme und bei der Antragstellung. Weitere Informationen, die vollständige Förderrichtlinie sowie die notwendigen Antragsformulare finden Sie unter www.zim.de.