IGP – Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen

Mit dem Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) marktnahe, nicht-technische Innovationen.

Auf einen Blick

  • Antragstellung: elektronisch über die Plattform “positron:s”
Typisch sind Projekte, in denen unterschiedliche Perspektiven zusammenkommen – etwa aus verschiedenen Branchen oder Disziplinen. Solche sogenannten Cross-Innovationen gelten als besonders vielversprechend.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden und höchstens 50 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme – einschließlich Selbständiger und junger Unternehmen. In bestimmten Projektformen können auch Forschungseinrichtungen teilnehmen, sofern sie mit Unternehmen kooperieren.
Ein Antrag ist im siebten Call nur möglich, wenn mindestens zwei Unternehmen beteiligt sind. Einzelprojekte sind in dieser Ausschreibungsrunde ausgeschlossen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte, die innovative, nicht-technische Geschäftsmodelle, Konzepte und Lösungen entwickeln. Nicht-technische Innovationen sind Neuerungen, die nicht primär auf einer neuen Technologie basieren, sondern auf kreativen Ansätzen für Geschäftsmodelle, Dienstleistungen oder Organisationsformen. Die Auswahl erfolgt über thematische Ausschreibungen ("Calls"), bei denen Projektideen im Wettbewerb eingereicht werden.
Sie können zum Beispiel sein:
  • Neue Geschäftsmodelle wie Plattformlösungen oder Sharing-Konzepte
  • Innovative Dienstleistungen mit gesellschaftlichem Mehrwert
  • Digitale Prozesse zur besseren Organisation von Arbeit, Bildung oder Pflege
  • Konzepte für Nachhaltigkeit und soziale Wirkung, die bestehende Strukturen verändern
Der Kern: Es geht um Ideen, die Märkte und Kundenerlebnisse neu gestalten – ohne dass eine technologische Erfindung im Mittelpunkt steht.
Besonders im Fokus stehen Projekte, die branchenübergreifend entwickelt werden. Häufige Konstellationen sind zum Beispiel:
  • Kooperationen zwischen Start-ups und etablierten mittelständischen Unternehmen
  • Gemeinsame Entwicklungen von Kreativwirtschaft und Industrie
  • Zusammenarbeit zwischen Handwerk und Digitalunternehmen
Auch Kooperationen aus ähnlichen Branchen sind möglich, wenn der innovative Mehrwert der Zusammenarbeit nachvollziehbar ist. Entscheidend ist, dass das Projekt ohne die Kooperation so nicht entstehen würde.

Beispiele für geförderte Projekte:

  • StreamTourAR: KI-gestützte Plattform für Augmented-Reality-Touren, die Museen und Städte ohne App-Download digitale Erlebnisse ermöglicht.
  • App "Mut": Digitale und analoge Betreuung für schwerkranke Kinder und ihre Familien, inklusive Notruf und Beratungsangebot.
  • SmartDialogue: KI-Chatbot für Kommunen, der Bürgerkommunikation vereinfacht und Verwaltungsmitarbeitende entlastet.
Informieren Sie sich anhand der hier exemplarisch aufgeführten Projekte. Sie stellen eine kleine Auswahl der geförderten Projekte aus den drei Ausschreibungsrunden der Pilotphase IGP dar. Auf der Webseite des IGP finden Sie weitere Beispiele.

Wie wird gefördert?

Das Verfahren ist mehrstufig aufgebaut. Im ersten Schritt reichen Unternehmen einen Teilnahmeantrag ein. Die Einreichung erfolgt ausschließlich elektronisch über die Plattform “positron:s”.
Anschließend werden die eingereichten Projekte bewertet. Überzeugende Vorhaben gelangen in die nächste Phase und werden von einer Jury begutachtet. Die beteiligten Unternehmen können eingeladen werden, ihre Projektidee im Rahmen eines Pitchs vorzustellen.
Erfolgreiche Projekte werden danach zur Einreichung eines Vollantrags aufgefordert. Dieser muss in der Regel innerhalb von sechs bis acht Wochen über das System “easy-Online” eingereicht werden.

Wie sind die Konditionen?

  • Kleinere Projekte: Zuwendungsfähige Kosten bis maximal 70.000 Euro.
    Förderquote: bis zu 70 Prozent dieser Kosten.
  • Größere Projekte: Zuwendungsfähige Kosten bis maximal 300.000 Euro.
    Förderquote: bis zu 55 Prozent dieser Kosten.
Für Innovationsnetzwerke gelten gesonderte Regeln: Beiträge zum Netzwerkmanagement werden anfänglich bis zu 90 Prozent, später bis zu 80 Prozent erstattet.

Wo findet man Antragsformulare und weitere Informationen?

Weitere Informationen, die vollständige Förderrichtlinie sowie die notwendigen Antragsformulare stellt das BMWK zur Verfügung.
Wir begleiten Sie bei der Entwicklung Ihrer Projektidee und prüfen gemeinsam, ob eine Förderung im Rahmen des IGP für Sie geeignet ist. Außerdem unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung Ihrer Antragstellung und geben Hinweise zur erfolgreichen Positionierung im Wettbewerb.
Sprechen Sie uns an und lassen Sie sich unverbindlich beraten.