Innovationsfinanzierung der L-Bank für Unternehmen in Baden-Württemberg
Mit der Innovationsfinanzierung der L-Bank erhalten Unternehmen zinsverbilligte Darlehen für Innovationsprojekte – ergänzt durch Tilgungszuschüsse der L-Bank sowie den ERP-Förderzuschuss der KfW.
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU): Weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme. (In Förderstufe 1a muss das Unternehmen zudem seit mindestens 5 Jahren am Markt sein).
- Größere Mittelständler: Gruppenumsatz bis 500 Millionen Euro, mehrheitlich in Privatbesitz.
- Auch Existenzgründungen und innovative Unternehmen können gefördert werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Vorhaben in drei Förderstufen:
Förderstufe 1 – Basisinnovationen:
Routinemäßige Verbesserungen bestehender Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen sowie die Markteinführung von Innovationen.Beispiele: Änderungen an Produktionslinien oder betrieblichen Prozessen, Vermarktung von Innovationen (z. B. Online-Marketing, Social Media, Messeauftritte), Schulung von Vertriebsmitarbeitern.Förderstufe 2 – LevelUp-Innovationen:
Entwicklung neuer Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen, Investitionen zur Umsetzung sowie Einführung innovativer Geschäftsmodelle.Beispiele: Entwicklung neuer Produkte/Dienstleistungen, Anschaffung von Produktionsanlagen, Maschinen oder Software zur Umsetzung, Einführung eines neuen Geschäftsmodells mit Neuausrichtung auf neue Märkte.Förderstufe 3 – HighEnd-Innovationen:
Forschungs- und entwicklungsintensive Projekte (sogenannte “Große LevelUp-Projekte”) sowie Vorhaben im Bereich Künstliche Intelligenz (KI).Beispiele: Entwicklung von KI-Anwendungen, KI-gestützte Entwicklungsmethoden, Aufbau neuer Produktionskapazitäten für KI-basierte Produkte, Investitionen in Gebäude, Anlagen und IT-Hardware für KI-Projekte.
Alle Vorhaben müssen am Standort Baden-Württemberg durchgeführt werden und die geltenden Umwelt- und Sozialstandards erfüllen. Der erforderliche Innovationsgrad ist im Vergleich zu reinen Zuschussförderungen geringer; in der Regel reicht die “Neuheit für das antragstellende Unternehmen” aus.
Der für eine Förderung erforderliche Innovationsgrad ist hierbei im Vergleich zu Zuschussförderungen geringer, insbesondere muss in der Regel lediglich die “Neuheit“ für das antragstellende Unternehmen, bspw. jedoch nicht gegenüber dem Stand der Technik, gegeben sein.
Wie wird gefördert?
- Darlehenshöhe: 10.000 Euro bis 5 Millionen Euro (für größere Mittelständler bis 25 Millionen Euro).
- Laufzeiten: 5, 7 oder 10 Jahre, mit bis zu 2 tilgungsfreien Anlaufjahren.
- Förderintensität: Zinsverbilligung für alle Stufen. Für KMU gibt es in den Förderstufen 2 und 3 zusätzlich einen Tilgungszuschuss der L-Bank (1,0 Prozent bis 2,0 Prozent je nach Unterstufe; in Förderstufe 1 gibt es keinen L-Bank-Tilgungszuschuss). Hinzu kommt die Kombinationsmöglichkeit mit dem ERP-Förderzuschuss der KfW.
- Finanzierungsanteil: Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.
- Konditionen und Tilgung: Der Zinssatz wird durch die Hausbank anhand einer Bonitäts- und Besicherungsklasse festgelegt (unter Einhaltung von L-Bank-Zinsobergrenzen). In Förderstufe 1 sind Sondertilgungen jederzeit gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich; in den Förderstufen 2 und 3 sind Sondertilgungen in den ersten drei Jahren nach Darlehenszusage ausgeschlossen.
Wann und wo stellt man den Antrag?
- Antrag vor Vorhabenbeginn: Der Antrag muss vor Beginn des Projekts (vor Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen) bei der Hausbank gestellt werden.
- Hausbankverfahren: Die Hausbank prüft den Antrag und leitet ihn an die L-Bank weiter. Nach Zusage zahlt die Hausbank das Darlehen im eigenen Namen aus.
- Vereinfachte Beschreibung: Statt einer umfangreichen Projektbeschreibung genügt die Auswahl der Förderstufe und eine kurze Vorhabensbeschreibung.
- Fristen: Nach Einreichung/Bestätigung des Antrags kann mit dem Vorhaben begonnen werden. Bei Förderstufe 1 müssen die Mittel innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden.
Was ist der L-Bank-KI-Check?
Für KI-Projekte in Förderstufe 3b oder 3c bietet die L-Bank einen kostenfreien KI-Check an.
- Ziel: Fachliche Prüfung der Förderfähigkeit des geplanten KI-Vorhabens durch eine sachverständige Person aus dem KI-Expertennetzwerk der L-Bank.
- Nutzen:
- Einschätzung, ob das Projekt die Kriterien für KI-Innovationen erfüllt.
- Unterstützung bei der Erstellung der Bestätigung zum Förderantrag.
- Feedback zur technischen und organisatorischen Ausgestaltung des Projekts.
- Kostenlos und unterstützend: Der KI-Check vereinfacht den Nachweis der Förderfähigkeit gegenüber der Hausbank und der L-Bank erheblich.
Vor dem Gespräch mit der Hausbank können bei Bedarf verschiedenste Beratungsangebote genutzt werden. In unserem Hause finden monatlich kostenfreie Finanzierungssprechtage mit L-Bank und Bürgschaftsbank statt. Wenn Sie an weiteren Förderprogrammen interessiert sind und eine passgenaue Beratung wünschen, werfen Sie gerne einen Blick auf unsere Übersichtsseite zu Fördermitteln.
Was ist noch zu beachten?
Über Zuschussprogramme erhalten Unternehmen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, während die Förderung bei Darlehen in Form von Zinsverbilligung sowie Tilgungszuschüssen besteht.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Zuschuss- und Darlehensprogramme kombiniert werden. Entscheidend ist, dass die zulässige Höchstförderintensität bzw. Beihilfegrenzen eingehalten werden. Sprechen Sie die Fördergeber bei Kombinationsvorhaben frühzeitig an.
Weitere Informationen, die vollständige Förderrichtlinie sowie die notwendigen Antragsformulare finden Sie auf der Webseite der L-Bank.
Links und Downloads
- Digitalisierungsfinanzierung (Nr. 3786170)
- IGP (Nr. 5925712)
- Innovationsgutscheine (Nr. 940190)
- Forschungszulage (Nr. 4645738)
- IHK-Newsletter jetzt abonnieren (Link: https://news.rhein-neckar.ihk24.de/anmeldung.jsp?et_rp=1&et_rp=1&et_rp=1&etcc_cmp=Newsletter%20abonnieren%3A%20Aufruf%20%C3%BCber%20Service-Navigation&etcc_med=SEO&etcc_grp=&etcc_par=&etcc_ctv=&etcc_plc=)
