Innovationsfinanzierung

Mit der Innovationsfinanzierung der L-Bank erhalten Unternehmen zinsverbilligte Darlehen für Innovations- und Digitalisierungsprojekte – ergänzt durch Tilgungszuschüsse und ERP-Förderzuschüsse.

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU): Weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme.
  • Größere Mittelständler: Gruppenumsatz bis 500 Millionen Euro, mehrheitlich in Privatbesitz.
  • Auch Existenzgründungen und innovative Unternehmen können gefördert werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Vorhaben in drei Förderstufen:
  • Förderstufe 1 – Basisinnovationen:
    Routinemäßige Verbesserungen bestehender Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen sowie die Markteinführung von Innovationen.

    Beispiele:
    • Änderungen an Produktionslinien oder betrieblichen Prozessen
    • Vermarktung von Innovationen durch Online-Marketing, Social Media, Messeauftritte
    • Schulung von Vertriebsmitarbeitern
  • Förderstufe 2 – LevelUp-Innovationen:
    Entwicklung neuer Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen, Investitionen zur Umsetzung sowie Einführung innovativer Geschäftsmodelle.

    Beispiele:
    • Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen
    • Anschaffung von Produktionsanlagen, Maschinen oder Software
    • Einführung eines neuen Geschäftsmodells mit Neuausrichtung auf neue Märkte
  • Förderstufe 3 – HighEnd-Innovationen:
    Forschungs- und entwicklungsintensive Projekte sowie Vorhaben im Bereich Künstliche Intelligenz (KI).

    Beispiele:
    • Entwicklung von KI-Anwendungen
    • Aufbau neuer Produktionskapazitäten für KI-basierte Produkte
    • Investitionen in Gebäude, Anlagen und IT-Hardware für KI-Projekte
Alle Vorhaben müssen am Standort Baden-Württemberg durchgeführt werden und die geltenden Umwelt- und Sozialstandards erfüllen.
Der für eine Förderung erforderliche Innovationsgrad ist hierbei im Vergleich zu Zuschussförderungen geringer, insbesondere muss in der Regel lediglich die “Neuheit“ für das antragstellende Unternehmen, bspw. jedoch nicht gegenüber dem Stand der Technik, gegeben sein.

Wie wird gefördert?

  • Darlehenshöhe: 10.000 Euro bis 5 Millionen Euro (für größere Unternehmen bis 25 Millionen Euro)
  • Laufzeiten: 5, 7 oder 10 Jahre, mit bis zu 2 tilgungsfreien Jahren
  • Förderintensität: Zinsverbilligung, Tilgungszuschuss für KMU (Förderstufen 2 und 3) sowie ERP-Förderzuschuss der KfW
  • Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Der Zinssatz wird durch die Hausbank in Abhängigkeit der Einstufung des Unternehmens in eine Bonitäts- und Besicherungsklasse festgelegt. Hierbei sind durch die L-Bank Zinsobergrenzen vorgegeben

Wann und wo stellt man den Antrag?

  • Antrag vor Vorhabenbeginn: Der Antrag muss vor Beginn des Projekts bei der Hausbank gestellt werden.
  • Hausbankverfahren: Die Hausbank prüft den Antrag und leitet ihn an die L-Bank weiter. Nach Zusage zahlt die Hausbank das Darlehen in eigenem Namen aus.
  • Vereinfachte Beschreibung: Statt einer umfangreichen Projektbeschreibung genügt die Auswahl der Förderstufe und eine kurze Vorhabensbeschreibung.
  • Fristen: Nach Antragstellung kann das Unternehmen mit dem Vorhaben beginnen. Die Mittel müssen innerhalb von 12 Monaten abgerufen und eingesetzt werden.
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Erst wenn der Förderantrag bei der Hausbank unterschrieben ist, kann das Unternehmen mit dem Vorhaben beginnen und Aufträge vergeben oder Verträge abschließen.

Was ist der L-Bank-KI-Check?

Für KI-Projekte in Förderstufe 3b oder 3c bietet die L-Bank einen kostenfreien KI-Check an.
  • Ziel: Fachliche Prüfung der Förderfähigkeit des geplanten KI-Vorhabens durch eine sachverständige Person aus dem KI-Expertennetzwerk der L-Bank.
  • Nutzen:
    • Einschätzung, ob das Projekt die Kriterien für KI-Innovationen erfüllt
    • Unterstützung bei der Erstellung der Bestätigung zum Förderantrag
    • Feedback zur technischen Ausgestaltung des Projekts
  • Freiwillig und kostenlos: Der KI-Check ist keine Voraussetzung für die Förderung, kann aber die Antragstellung erleichtern.
Vor dem Gespräch mit der Hausbank können bei Bedarf verschiedenste Beratungsangebote genutzt werden. In unserem Hause finden monatlich kostenfreie Finanzierungssprechtage mit L-Bank und Bürgschaftsbank statt. Wenn Sie an weiteren Förderprogrammen interessiert sind und eine passgenaue Beratung wünschen, werfen Sie gerne einen Blick auf unsere Übersichtsseite.

Was ist noch zu beachten?

Vereinfacht zusammengefasst erhalten Unternehmen über Zuschussprogramme einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, während die Förderung bei Darlehen in der Regel in Form von Zinsverbilligung sowie Tilgungszuschüssen besteht.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Zuschuss- und Darlehensprogramme kombiniert werden. Entscheidend ist in erster Linie, dass die sogenannte Beihilfeintensität nicht überschritten wird. Wird eine Kombination verschiedener Programme angestrebt, sprechen Sie bitte die jeweiligen Fördergeber frühzeitig und aktiv an.
Weitere Informationen, die vollständige Förderrichtlinie sowie die notwendigen Antragsformulare finden Sie auf der Webseite der L-Bank.