Förderprogramm Geistiges Eigentum
Der Fond des Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum für kleine und mittlere Unternehmen (EUIPO-KMU-Fonds) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen in der Europäischen Union (EU) und erstmals auch in der Ukraine beim Schutz ihres geistigen Eigentums. Wir zeigen, wie Sie Marken, Designs, Patente und Sortenschutz zu attraktiven Konditionen anmelden und welche Vorteile sich daraus ergeben.
Wer wird gefördert?
Förderberechtigt sind Unternehmen, die die europäische KMU‑Definition erfüllen. Anträge können direkt durch das Unternehmen oder durch Bevollmächtigte gestellt werden. Die Zuschüsse werden ausschließlich an das KMU ausgezahlt. Wichtig ist, dass alle Maßnahmen erst nach dem Förderbescheid gestartet werden.
Was wird gefördert?
Mit dem KMU‑Fonds 2026 können Unternehmen anteilig Kosten für verschiedene Schutzrechte erstattet bekommen. Die Förderungen sind als Gutscheine aufgebaut und decken IP‑Scans (Intellectual Property), Marken‑ und Designanmeldungen, Patente sowie Sortenschutz ab.
| Maßnahme | Förderquote | Maximaler Zuschuss |
|---|---|---|
| (IP)‑Scan (Vorabdiagnose) | 90 Prozent Kostenübernahme | 1.650 Euro |
| Marken‑ und Designanmeldung (national oder EU‑weit) |
75 Prozent der Gebühren | 700 Euro |
| Marken‑ und Designanmeldung (international) |
50 Prozent der Gebühren | 700 Euro |
| Nationale Patentanmeldung inkl. Recherche Stand der Technik |
75 Prozent der Gebühren und Recherchekosten |
1.000 Euro |
| Europäische Patentanmeldung inkl. Anwaltskosten |
75 Prozent der EPA‑Gebühren, 50 Prozent der Anwaltskosten |
2.500 Euro (davon max. 1.500 Euro für Anwaltskosten) |
| Gemeinschaftlicher Sortenschutz | 75 Prozent der Gebühren | 1.500 Euro |
So läuft die Antragstellung ab
Die Beantragung erfolgt digital über das EUIPO‑Portal. Der Prozess umfasst:
- Registrierung im SME‑Fund‑Portal (SME: Small and Medium-sized Enterprise, also kleine und mittlere Unternehmen gemäß der KMU-Definition)
- Auswahl der gewünschten Gutscheine
- Hochladen erforderlicher Unternehmensunterlagen
- Erhalt des Bewilligungsbescheids
- Aktivierung des Gutscheins
- Durchführung der Maßnahme und Erstattungsantrag
Wir empfehlen eine zeitnahe Antragstellung, da die Mittel nach dem Prinzip "First‑Come, First‑Served“ vergeben werden.
Weitere Informationen
Für weitere Informationen zum KMU‑Fonds sowie zur Antragstellung finden Sie auf der Webseite des EU‑Amts für geistiges Eigentum eine ausführliche Übersicht zu allen Fördermöglichkeiten.
Dort erhalten Sie auch Zugang zum Online‑Portal und zu weiterführenden Materialien, die Ihnen bei der Planung Ihrer Schutzrechtsstrategie helfen
Dort erhalten Sie auch Zugang zum Online‑Portal und zu weiterführenden Materialien, die Ihnen bei der Planung Ihrer Schutzrechtsstrategie helfen
Zusätzlich können Unternehmen in Baden‑Württemberg das kostenfreie Angebot Patentcoach BW nutzen. Wir begleiten Sie dort in zwei individuellen Workshop‑Terminen und entwickeln gemeinsam eine nachhaltige IP‑Strategie. Das Angebot unterstützt Sie dabei, Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen und Ihr geistiges Eigentum professionell zu schützen.
Der Patentcoach BW ist eine Initiative der IHKs in Baden-Württemberg, des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau BW sowie dem Patent und Markenzentrum BW.
Für weitere Informationen zum Thema Innovation und Produktentwicklung stehen Ihnen unsere Technologietransfer-Coachs zur Seite.
