Förderung: Geistiges Eigentum

Die Europäische Kommission stellt gemeinsam mit dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EU IPO) finanzielle Unterstützung und Gutscheine für KMU zur Identifikation und Anmeldung von geistigen Eigentumsrechten zur Verfügung.

Wer wird gefördert?

Die Teilnahme an dieser kostenfreien personalisierten Beratung zu geistigem Eigentum steht allen juristischen Personen, die in den Anwendungsbereich der EU-Verträge fallen, zu gleichen Bedingungen offen. Dazu gehören auch alle in der EU registrierten KMU.

Was wird gefördert?

  1. Anmeldekosten für nationale Marken und Designs sowie EU-Marken und -Designs werden mit bis zu 50 Prozent bezuschusst.
  2. Kosten für ein Erst-IP-Audit (ca. zweistündige Orientierungsberatungen zur Wertschöpfung und Risikovermeidung im Umgang mit geistigem Eigentum in Unternehmen) werden mit bis zu 75 Prozent bezuschusst.
Interessierte Unternehmen finden auf der Seite des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EU IPO) sowohl Informationen und Checklisten als auch einen direkten Weg den Antrag für einen Zuschuss zur Beratung zu stellen. Jedes KMU kann dabei Erstattungen bis zu 1.500 Euro beantragen.
Gemeinsam mit dem Patentcoach BW haben Unternehmen in BW die Möglichkeit sich das Thema “geistiges Eigentum” in kostenfreien Workshop-Terminen individuell für die eigene Firma zu erarbeiten.
Der Patentcoach BW ist eine Initiative der IHKs in Baden-Württemberg, des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau BW sowie dem Patent und Markenzentrum BW.
Für weitere Informationen zum Thema Innovation und Produktentwicklung stehen Ihnen unsere Technologietransfer-Coachs zur Seite.