Mit den Innovationsgutscheinen Baden‑Württemberg werden kleine und mittlere Unternehmen, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Gründerinnen und Gründer bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung innovativer Produkte, Dienstleistungen und Verfahren unterstützt. Die Förderung hilft dabei, neue Märkte zu erschließen, Prozesse zu verbessern und Forschungspartner einzubinden.
Die neue Gutscheinlinie “Mittelstand trifft Start‑ups“ fördert Kooperationen zwischen etablierten Unternehmen und Start‑ups, indem sie den Erwerb innovativer Produkte und Dienstleistungen sowie gemeinsame Entwicklungsprojekte unterstützt. Anträge können seit dem 1. Januar 2026 und fortlaufend online über die L‑Bank gestellt werden. Die Förderung deckt 50 Prozent der Kosten bis maximal 20.000 Euro ab und macht Innovationspartnerschaften einfacher, schneller und finanziell attraktiver.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit weniger als 100 Beschäftigten sowie höchstens 20 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme. Auch Gründerinnen und Gründer können den Gutschein nutzen – die Gründung muss spätestens zur Abrechnung abgeschlossen sein.
Für die zusätzliche Gutscheinlinie “Mittelstand trifft Start‑ups“ gelten darüber hinaus erweiterte Kriterien: Antragsberechtigt sind hier etablierte kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und bis zu 50 Millionen Euro Vorjahresumsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme.
Was wird gefördert?
Das Land fördert verstärkt innovative Vorhaben, die eine qualitative Weiterentwicklung oder Neuentwicklung von Produkten, Dienstleistungen oder Verfahren ermöglichen. Je nach Gutscheinlinie können folgende Leistungen gefördert werden:
Innovationsgutschein
Fördergegenstand
Innovationsgutschein BW
Wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld sowie für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen im Zuge eines innovativen Vorhabens. Der Innovationsgutschein BW ist technologie- und branchenoffen und richtet sich sowohl an KMU als auch an Start-ups.
Innovationsgutschein Hightech BW
Gutschein für KMU. Für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld, für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen sowie von Materialkosten im Zusammenhang eines besonders anspruchsvollen innovativen Vorhabens. Der Innovationsgutschein Hightech BW ist technologie- und branchenoffen. Es erfolgen quartalsmäßige Förderaufrufe.
Innovationsgutschein Start-up BW
Gutschein für Start-ups bis maximal fünf Jahre nach Gründung. Für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld, für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen sowie von Materialkosten im Zusammenhang eines besonders anspruchsvollen innovativen Vorhabens aus den Wachstumsfeldern der Zukunft. Es erfolgen quartalsmäßige Förderaufrufe. Mit dem Innovationsgutschein Start-up BW können auch Innovationsvorhaben in der Vorgründungsphase gefördert werden. Eine Rechtsform muss erst bei der Schlussrechnung vorliegen.
Innovationsgutschein Mittelstand trifft Start‑ups
Erwerb innovativer Produkte oder Dienstleistungen von Start‑ups
Kooperationen zur Entwicklung neuer Lösungen
Strategische Partnerschaften und Co‑Innovation
Förderung der Zusammenarbeit zwischen etablierten KMU und Start‑ups.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt ausschließlich für Leistungen externer Forschungseinrichtungen oder Dienstleister. Dazu zählen öffentliche und privatwirtschaftliche Forschungseinrichtungen sowie Entwicklungsdienstleister – national oder international.
Bei der Linie “Mittelstand trifft Start‑ups“ werden ausschließlich Leistungen gefördert, die ein Start‑up mit einem Alter unter zehn Jahren erbringt. Indikatoren wie Teilnahme an Accelerator‑Programmen, Innovationspreise oder Start‑up‑Förderungen dienen dabei als Nachweis.
Wie sind die Konditionen?
Gefördert wird entsprechend den folgenden Konditionen:
Innovationsgutschein
Förderquote / Zuschuss
Innovationsgutschein BW
50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 7.500 Euro
Innovationsgutschein Hightech BW
50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 20.000 Euro
Innovationsgutschein Start-up BW
50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 20.000 Euro
Innovationsgutschein Mittelstand trifft Start‑ups
50 Prozent der Kosten für Leistungen des Start‑ups, maximal 20.000 Euro
Bei wiederholter Förderung von Unternehmen, die bereits einen Gutschein erhalten haben, muss es sich um ein vom bereits geförderten Projekt unabhängiges Innovationsvorhaben handeln.
Wann und wo stellt man den Antrag?
Die Antragsformulare müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die Dauer bis zu einer Entscheidung über Bewilligung oder Ablehnung erhalten Sie meist innerhalb von vier Wochen nach Antragsstellung. Vertragsabschlüsse mit FuE-Dienstleistern dürfen in jedem Fall erst nach der Bewilligung erfolgen.
Pro Unternehmen kann einmal pro Kalenderjahr ein Gutschein beantragt werden!