Corona

Sofortmaßnahmen im Bund und in Brandenburg

Welche Corona-Schutzmaßnahmen gelten gegenwärtig in Brandenburg?

Die Maßnahmen zum Schutz gegen SARS-CoV-2-Infektionen unterliegen einer anhaltenden Dynamik. Vorgaben und Verordnungen werden von der Brandenburger Landesregierung anhand des tatsächlichen Infektionsgeschehens angepasst. Aktuelle Informationen und Regelungen werden im Coronaportal des Landes Brandenburg dargestellt.

Gibt es noch eine Isolationspflicht für Infizierte in Brandenburg?

Die Absonderungspflicht für SARS-CoV-2 infizierte Personen wurde in Brandenburg zum 13. Februar 2023 aufgehoben. Das Gesundheitsministerium hat mit einer Weisung die Landkreise und kreisfreien Städte aufgefordert, ihre jeweiligen Allgemeinverfügungen zur „Absonderung von Verdachts- sowie von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen“ entsprechend aufzuheben. Dieses Vorgehen ist eng mit Berlin abgestimmt, wo die Absonderungspflicht ebenfalls zum 13. Februar entfiel. Zugleich gibt allerdings das Ministerium den Hinweis: Wer krank ist und Symptome hat, soll zu Hause bleiben. Wie bei allen anderen Infektionskrankheiten auch, sollte sich dann jede mit dem Coronavirus infizierte Person in Eigenverantwortung selbst isolieren.

Welche Bundesregelungen gelten zum Schutz vor Corona?

Einen Überblick über die aktuell bundesweit gültigen Schutzmaßnahmen finden Sie unter diesem Link. Sie haben vorerst eine Gültigkeit bis zum 7. April 2023. Sie umfassen unter anderem Vorgaben zum Impfstatus, zur Masken- und Testpflicht. Die rechtliche Grundlage ist die neueste Fassung des sog. Infektionsschutzgesetzes – Sie finden diese hier.

Was ist beim betrieblichen Gesundheitsschutz zu beachten?

Die pandemiebedingten Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes regelte die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Sie ist zum 2. Februar 2023 außer Kraft getreten.  Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert hier dazu und gibt darüber hinaus einige Empfehlungen zum betrieblichen Infektionsschutz.