Betrugsmaschen

Rechnungsbetrug nach Handelsregistereintrag

Rechnungsbetrug nach Handelsregistereintrag
Die Vorgehensweise ist fast immer gleich: Ein Unternehmensgründer lässt sein neues Unternehmen im Handelsregister eintragen oder eine bestehende Eintragung wird geändert. Wenige Tage später erhält das Unternehmen eine behördenähnliche Rechnung über Beträge von 300 bis 1200 EUR. Das Schreiben hat typische Merkmale von amtlichen Schreiben: Aktenzeichen, Landeswappen, behördentypische Schriftart. Um die Täuschung perfekt zu machen wird sogar das amtlich oft benutzte Umweltpapier verwendet und ein ausgefüllter Überweisungsträger beigefügt. Erst auf den zweiten Blick wird klar, dass es sich nicht um die Gebührenrechnung des Registergerichts, sondern um ein privates Angebot zur Eintragung in ein kostenpflichtiges Firmenadressverzeichnis handelt. Die Betrüger haben sich sich die Adressen der Unternehmen aus den online einsehbaren Handelsregistereinträgen verschafft.
Abwarten: Bezahlen müssen Sie nur die Rechnung Ihres Notars und die (echte) Abrechnung des Registergerichts für die Handelsregistereintragung. Die Registergerichte in Berlin und Brandenburg versenden die Abrechnungen über die Justizkasse. Die Justizkassen haben ihre Konten in der Regel bei Landesbanken oder der Deutschen Bundesbank. Diese Rechnungen kommen erst sehr spät.