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Nr. 4370932
Service & Beratung nach Branchen

Versicherung, Immobilien & Finanzdienstleistung

Die Immobilien-, Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranchen haben sich in den vergangenen 10 Jahren an eine Vielzahl von verbraucherschützenden Vorschriften anpassen müssen. Wir als IHK haben vom Staat die Aufgabe übertragen bekommen, dafür zu sorgen, dass diese Regulierungen entsprechend umgesetzt werden.
Als verlässlicher Partner von 6.000 Unternehmer*innen der Branche informieren wir über den Stand der Gesetze, prüfen die Sachkunde, erteilen die gewerbliche Erlaubnis, pflegen und führen ein Vermittlerregister.
Vermittler & Berater
Nahaufnahme: Geschäftsmann macht Abrechnung © ldprod/fotolia

Wer Finanzanlagen vermittelt oder dazu berät, benötigt eine Erlaubnis nach § 34 f GewO. Verpflichtend ist auch der Eintrag im Vermittlerregister. Wir erklären, was Sie tun müssen.

Vermittler & Berater
© stock.adobe.com/contrastwerkstatt

Wer gewerblich Versicherungen vermittelt oder dazu berät, benötigt eine Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO. Verpflichtend ist auch der Eintrag im Vermittlerregister. Wir erklären, was Sie tun müssen.

Vermittler & Berater
© stock.adobe.com/NanSan

Laut EU-Richtlinie für Wohnimmobilienkredite brauchen Vermittler von Immobiliardarlehen eine Erlaubnis nach § 34 i GewO. Wir erklären, wie Sie diese erhalten und welche Ausnahmen es gibt.

Immobilienvermittler & Immobilienverwalter
Renovierte Fabrikhalle © Dariusz T. Oczkowicz - stock.adobe.com

Für Immobilienvermittler und Immobilienverwalter gibt es vielfältige berufsrechtliche Regelungen. Was Immobilienvermittler und -verwalter beachten müssen, erklären wir hier.

Immobilienvermittler und -verwalter
Vermittler hält Hände schützend über Modellhäuschen und Familie © ©REDPIXEL - stock.adobe.com

Wer gewerblich Immobilien vermittelt oder verwaltet, muss innerhalb von 3 Kalenderjahren 20 Zeitstunden Weiterbildungszeit nachweisen. Wir erklären, was Sie hierbei beachten müssen.

Vermittler Versicherungen & Finanzdienstleister
© nd3000 - stock.adobe.com

Wer gewerbsmäßig Versicherungen vermittelt oder dazu berät, muss jährlich 15 Stunden Weiterbildung nachweisen. In unserem Merkblatt erklären wir, was Sie hierbei beachten müssen.

Versicherungen & Finanzdienstleister
Geschäftsmann liest einen Vertrag durch © africa studio - fotolia.com

Das öffentliche Vermittlerregister der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranche führt und pflegt die IHK-Organisation. Gewerblich tätige Vermittlungsunternehmen können auf ihre Eintragung überprüft werden.