" referrerpolicy="origin">
Zum Hauptinhalt springen
Derzeit sind wieder Phishing-Angriffe per Brief mit QR-Code und Fake-Anruf: "Aktualisierung Ihrer Unternehmensdaten – Wichtige Frist" in Umlauf. Bitte nicht darauf reagieren. Weiterlesen

Nr. 4370932
Service & Beratung nach Branchen

Versicherung, Immobilien & Finanzdienstleistung

Die Immobilien-, Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranchen haben sich in den vergangenen 10 Jahren an eine Vielzahl von verbraucherschützenden Vorschriften anpassen müssen. Wir als IHK haben vom Staat die Aufgabe übertragen bekommen, dafür zu sorgen, dass diese Regulierungen entsprechend umgesetzt werden.
Als verlässlicher Partner von 6.000 Unternehmer*innen der Branche informieren wir über den Stand der Gesetze, prüfen die Sachkunde, erteilen die gewerbliche Erlaubnis, pflegen und führen ein Vermittlerregister.
Vermittler & Berater

Wer Finanzanlagen vermittelt oder dazu berät, benötigt eine Erlaubnis nach § 34f GewO. Verpflichtend ist auch der Eintrag im Vermittlerregister. Wir erklären, was zu tun ist.

Vermittler & Berater

Wer gewerblich Versicherungen vermittelt oder dazu berät, benötigt eine Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO. Verpflichtend ist auch der Eintrag im Vermittlerregister. Wir erklären, was Sie tun müssen.

Vermittler & Berater

Laut EU-Richtlinie für Wohnimmobilienkredite benötigen Vermittler von Immobiliardarlehen eine Erlaubnis nach § 34 i GewO. Wir erklären, wie Sie diese beantragen und welche Ausnahmen es gibt.

Gesetz

Der Bundestag hat am 17. April 2026 das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucher-Kreditrichtlinie beschlossen. Damit wird am 20. November 2026 der neue § 34k GewO für gewerbliche Vermittler von Verbraucherdarlehen, insbesondere Ratenkrediten, eingeführt.

Immobilienvermittler & Immobilienverwalter
Renovierte Fabrikhalle

Für Immobilienvermittler und Immobilienverwalter gibt es vielfältige berufsrechtliche Regelungen. Was Immobilienvermittler und -verwalter beachten müssen, erklären wir hier.

Immobilienvermittler und -verwalter
Vermittler hält Hände schützend über Modellhäuschen und Familie

Wer gewerblich Immobilien verwaltet, muss innerhalb von 3 Kalenderjahren 20 Zeitstunden Weiterbildungszeit nachweisen. Wir erklären, was Sie hierbei beachten müssen.

Vermittler Versicherungen & Finanzdienstleister

Wer gewerbsmäßig Versicherungen vermittelt oder dazu berät, muss jährlich 15 Stunden Weiterbildung nachweisen. In unserem Merkblatt erklären wir, was Sie hierbei beachten müssen.

Versicherungen & Finanzdienstleister

Das öffentliche Vermittlerregister der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranche führt und pflegt die IHK-Organisation. Gewerblich tätige Vermittlungsunternehmen können auf ihre Eintragung überprüft werden.