Anlage zum Ausbildungs-/Umschlungsvertrag

Vertragszusatz für Berufe mit Wahlqualifikationen

Die aus der Ausbildungsverordnung des Ausbildungsberufes vorgeschriebene Anzahl an "Wahlqualifikationen - WQ" (Schwerpunktgebiete während der Berufsausbildung -  für die mündliche Abschlussprüfung relevant und wichtig) sollte eigentlich im Berufsausbildungsvertrag / Umschulungsvertrag mit dem Auszubildenden schriftlich vereinbart worden sein.
Wurde diese Vereinbarung versäumt oder soll die WQ-Auswahl geändert werden, dies ist spätestens ein Jahr vor dem vertraglichen Ausbildungsende noch möglich, so kann diese mit einem Vertragszusatz mit dem Auszubildenden vereinbart werden. Die Vorlage lässt sich direkt ausfüllen.

Anschließend drucken Sie diese in 2-facher Ausfertigung zur Besprechung und zur schriftlichen Vereinbarung mit Ihrem Auszubildenden aus.
Eine Kopie der unterschriebenen Vereinbarung senden Sie an einen der daneben genanannten Ansprechpartner zur Registrierung für die Abschlussprüfung.

Die ausgewählten Wahlqualifikationen müssen außerdem durch den verantwortlichen Ausbilder in seiner betrieblichen Ausbildungsplanung eingebunden werden.

Ausbildungsberufe mit Wahlqualifikationen -
Übersicht der Vertragszusätze:


Fragen beantworten Ihnen gerne die Ausbildungsberater der IHK Ostwürttemberg.