Information für Ausbildungsbetriebe

Die BA - Betriebsnummer im Berufsausbildungsvertrag

Für Ausbildungsverträge gibt es eine neue Vorgaben im Berufsbildungsgesetz.
Laut § 34 (2) Nr. 10 BBiG iVm. § 106 (2) BBiG müssen Unternehmen dort seit dem 1. Januar 2021 ihre Betriebsnummer von der Bundesagentur für Arbeit, die sogenannte BA-Betriebsnummer, eintragen. Was sich hinter der BA-Nummer verbirgt und wie Sie die richtige Nummer für Ihr Unternehmen finden, haben wir hier kurz erläutert.
Mit der Betriebsnummer werden die Beschäftigten eines Betriebes sowohl einer Region als auch einer Wirtschaftsklasse zugeordnet. Die Betriebsnummer spielt in der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit eine wichtige Rolle.

In die Beschäftigungsstatistik fließen außerdem Angaben zu der Tätigkeit mit ein. Diese werden im Rahmen des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung im sogenannten Tätigkeitsschlüssel erhoben. Die Statistik ist für Wirtschaft und Politik eine zuverlässige Informationsquelle zur Entwicklung der Beschäftigung.

Bitte beachten Sie: Bei Filialunternehmen oder Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten ist es sehr wichtig, dass Sie nur die BA-Betriebsnummer der örtlichen Ausbildungsstätte, in der ihr Auszubildender ausgebildet wird und nicht die des Konzern- oder Verwaltungssitzes angeben.

In der Regel erfahren Sie Ihre BA-Betriebsnummer in Ihrer Personalstelle, Buchhaltung oder über Ihren Steuerberater.
Der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vergibt die Betriebsnummern und erfasst die erforderlichen Betriebsdaten. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, die Betriebsnummer elektronisch zu beantragen.
Aufgrund dieser Gesetzes-Änderung wurde auch der IHK Musterausbildungsvertrag neu gefasst und um ein entsprechendes Feld im Antrag zur Eintragung ergänzt. Bitte verwenden Sie immer nur den aktuellsten Muster-Ausbildungsvertrag.