Die gewerbliche Vermittlung von Versicherungen ist erlaubnis- und registrierungspflichtig. In dieser Übersicht werden Ihnen die wichtigsten Regelungen vorgestellt.
Wer Finanzanlagen vermittelt oder dazu berät benötig eine Erlaubnis. Verpflichtend ist auch der Eintrag im Vermittlerregister. Wir erklären, was Sie tun müssen. Es gibt regelmäßig gesetzliche Anpassungen.
VermittlerInnen von Immobiliardarlehen benötigen laut EU-Richtlinie für Wohnimmobilienkredite eine Erlaubnis und Registrierung. Erfahren Sie hier, unter welchen Voraussetzungen Sie diese erhalten.
Für WohneigentumsverwalterInnen, VerwalterInnen von Mietwohnungen und ImmobilienmaklerInnen gelten vielfältige Regeln. Was MaklerInnen und VerwalterInnen beachten müssen, erklären wir Ihnen hier.
Weiterbildungspflicht der Versicherungsvermittler und Berater
Wer Versicherungen vermittelt oder dazu berät, muss jährlich 15 Stunden Weiterbildung nachweisen. In unserer Übersicht erklären wir, was Sie hierbei beachten müssen.
Weiterbildungspflicht in der Immobilienbranche
Wer gewerblich Immobilien vermittelt oder verwaltet, muss eine bestimmte Anzahl von Weiterbildungsstunden nachweisen. Wir erklären, was Sie hierbei beachten müssen.
Das öffentlich einsehbare Vermittlerregister
Das öffentliche Register für Vermittler und Beraterinnen der Versicherungs- und Finanzbranche pflegt die IHK. Es dient zur Überprüfung der Zulassung der Eintragungspflichtigen.