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Versicherungs-, Finanz- und Immobilienwirtschaft

Beratung © Alexander Raths - Fotolia

Informationen rund um die Sachkundeprüfung in Frankurt (Oder), insbesondere zu Terminen und zur Online-Anmeldung für die Prüfung, finden Sie hier.

Plattenbau in Schwedt (6917_IHK_Web) © ArTo | Fotolia

Seit dem 1. Dezember 2020 sieht das Wohneigentumsgesetz (WEG) die Zertifizierung für Wohnimmobilienverwalter vor. Erfahren Sie hier mehr dazu.

Geschäftsteam aus Mann und Frau, die an einem Tisch sitzen und miteinander reden © Jeanette.Dietl | depositphotos.com

Die gewerbliche Vermittlung von Versicherungen ist erlaubnis- und registrierungspflichtig. In dieser Übersicht werden Ihnen die wichtigsten Regelungen vorgestellt.

Paar (Frau und Mann) schauen gemeinsam auf ein Blatt Papier im Gespräch mit einem Berater © Jacob Wackerhausen | Getty Images/iStockphoto

Wer Finanzanlagen vermittelt oder dazu berät benötig eine Erlaubnis. Verpflichtend ist auch der Eintrag im Vermittlerregister. Wir erklären, was Sie tun müssen. Es gibt regelmäßig gesetzliche Anpassungen.

Ein Mann begutachtet Räume in einem Rohbau © beyond fotomedia/F1online

VermittlerInnen von Immobiliardarlehen benötigen laut EU-Richtlinie für Wohnimmobilienkredite eine Erlaubnis und Registrierung. Erfahren Sie hier, unter welchen Voraussetzungen Sie diese erhalten.

Baupläne und Walkie-Talkie auf einem Tisch einer Baustelle. © depositphotos.com

Für WohneigentumsverwalterInnen, VerwalterInnen von Mietwohnungen und ImmobilienmaklerInnen gelten vielfältige Regeln. Was MaklerInnen und VerwalterInnen beachten müssen, erklären wir Ihnen hier.

Wer Versicherungen vermittelt oder dazu berät, muss jährlich 15 Stunden Weiterbildung nachweisen. In unserer Übersicht erklären wir, was Sie hierbei beachten müssen.

Wer gewerblich Immobilien vermittelt oder verwaltet, muss eine bestimmte Anzahl von Weiterbildungsstunden nachweisen. Wir erklären, was Sie hierbei beachten müssen.

Das öffentliche Register für Vermittler und Beraterinnen der Versicherungs- und Finanzbranche pflegt die IHK. Es dient zur Überprüfung der Zulassung der Eintragungspflichtigen.