Meldestelle für hinweisgebende Personen nach § 34d Abs. 12 GewO
Über diese Meldestelle können der IHK Ostbrandenburg im Rahmen ihrer aufsichtsrechtlichen Zuständigkeit mögliche oder tatsächliche Verstöße gemeldet werden, welche durch Versicherungsvermittler oder -berater begangen worden sind und sich auf §§ 11a, 34d, 156 GewO und die Versicherungsvermittlungsverordnung beziehen. Beispielsweise handelt es sich hierbei um Mängel bei Zuverlässigkeit, Weiterbildung oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Die Meldestelle ist allein für Hinweisgeber, welche über besonderes, internes Wissen von dem betroffenen Unternehmen verfügen (sog. Whistleblower). Verbraucherbeschwerden können hierüber nicht entgegengenommen werden.
Die Beschwerde kann per E-Mail, Telefon oder Post eingereicht werden. Die Meldung kann auch anonym erfolgen. Sollten Sie die Möglichkeit der anonymen Beschwerde nutzen wollen, bitten wir Sie darauf zu achten, dass Ihre Identität nicht erkennbar ist.
- E-Mail: versicherungsvermittler@ihk-ostbrandenburg.de
- Telefon: (0335) 5621-1323
- Per Post: IHK Ostbrandenburg, FB RMB, Puschkinstr. 12b, 15236 Frankfurt (Oder)
Die IHK Ostbrandenburg muss den Schutz der Hinweisgeber gewährleisten. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Weitergabe der Informationen für weitere Ermittlungen oder Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren aufgrund eines Gesetzes erforderlich ist. Ferner kann die Offenlegung durch einen Gerichtsbeschluss oder in einem Gerichtsverfahren angeordnet werden. Nach § 34d Abs.12 S. 3 GewO sind § 4 Absatz 2 sowie die §§ 5 bis 11, 24, 25 und 27 bis 31 des Hinweisgeberschutzgesetzes entsprechend anzuwenden.
