Nr. 351

Wettbewerbsrecht

Hier finden Sie alle Informationen und Merkblätter zum Wettbewerbsrecht.
Statue der Justitia mit Schwert © helmutvogler adobe.com

Hier finden Sie allgemeine und aktuelle Informationen zum Wettbewerbsrecht.

Gesetzbücher © Hugo Berties - Fotolia

Hier finden Sie grundlegende Informationen zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

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Wichtiger Bestandteil des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist die "Schwarze Liste" von Verhaltensweisen, die - ohne jede Wertungsmöglichkeit - gegenüber Verbrauchern auf jeden Fall unlauter sind.

Aufsteller Räumungsverkauf © Katharina Wittfeld/Shutterstock.com

Das deutsche Wettbewerbsrecht ist geprägt von dem Leitgedanken, dass bei der Werbung Qualität und Preis von Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehen. Es dient dem Schutz des Mitbewerbers genauso wie dem des Verbrauchers und anderer Marktteilnehmer vor unlauterem Verhalten.

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Abmahnungen richten sich gegen Verstöße gegen Wettbewerbsregeln. Sie sind grundsätzlich ein sinnvolles Instrument, sofern sie nicht missbräuchlich erfolgen. Hier erfahren Sie ausführlich, was eine Abmahnung ist und wie reagiert werden sollte.

Frau mit einer Abmahnung  Fotolia_86030649 © Dan Race - Fotolia

Wettbewerbsverstöße sind keine Seltenheit, insbesondere im Onlinehandel. Der IHK-Flyer "Abmahnungen in wettbewerbsrechtlichen Fällen" soll "Erste Hilfe" geben. Berücksichtigt sind Änderungen durch das Gesetz gegen Abmahnmissbrauch, welche im Dezember 2021 vollständig in Kraft getreten sind.

Justitia © Paul Hill - Fotolia

Durch das seit dem 02.12.2020 geltende Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs sind Serien- und Bagatellabmahnungen deutlich erschwert.

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Unterlassungserklärungen müssen gekündigt werden, wenn die Rechtslage sich geändert hat und die Erklärung damit sinnwidrig geworden ist.

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Im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ist die "unzumutbare Belästigung" geregelt. Darunter fallen u. a. die unerwünschte Telefon- und Faxwerbung sowie SPAM-E-Mails.

Frau bezahlt mit Geldschein im Supermarkt © Robert Kneschke - Fotolia

Sonderveranstaltungen - etwa Jubiläums-, Räumungs- und Saisonschlussverkäufe - sind grundsätzlich zulässig, sofern sie nicht irreführend oder in übertriebener Weise anlockend sind.

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Preisausschreiben und andere Gewinnspiele eignen sich oftmals als attraktive Marketinginstrumente für Unternehmen. Dabei sollten jedoch einige juristische Details beachtet werden.

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Bei der Werbung mithilfe personenbezogener Daten müssen sowohl datenschutz- als auch wettbewerbsrechtliche Bestimmungen beachtet werden. Dabei geht es um die Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten sowie um die Einwilligung in die Werbung selbst. Das Gesetz gibt hierbei enge Grenzen vor. Unternehmen sollten die Spielräume kennen und gezielt für sich nutzen.

Helga Conrad
Recht und Steuern
Beraterin Wettbewerbsrecht und Konfliktmanagement
Robert Alferink
Recht und Steuern
Projektleiter