Aufgrund des Bürgerfestes Osnabrück kommt es am 1. und 2. Oktober rund um das IHK-Gebäude zu Verkehrseinschränkungen. Der Neue Graben ist ab dem 1. Oktober gesperrt. Die Zufahrt zum IHK-Parkplatz ist weiterhin über die Straße “An der Katharinenkirche” möglich. Beim Verlassen des Parkplatzes kann nur rechts in Richtung “Martinistraße” abgebogen werden. Bitte berücksichtigen Sie die Einschränkungen bei Ihrer Anreise zur IHK und planen Sie gegebenenfalls etwas zusätzliche Zeit ein. Ab Montag, 5. Oktober, ist der Bereich voraussichtlich wieder wie gewohnt befahrbar.
Nr. 7362

Sonderverkäufe

Sonderveranstaltungen - etwa Jubiläums-, Räumungs- und Saisonschlussverkäufe - sind grundsätzlich zulässig, sofern sie nicht irreführend oder in übertriebener Weise anlockend sind. Was Sie dennoch beachten sollten lesen Sie nachfolgend...

Liegt eine tatsächliche zeitliche Begrenzung nicht vor, besteht keine Verpflichtung zur Nennung eines Zeitraums. Ist die Rabatt-Aktion aber von vornherein beschränkt, muss der Unternehmer den Aktionszeitraum in der Werbung klar und eindeutig angeben.

Im UWG ist die Durchführung von Jubiläumsverkäufen nicht mehr gesetzlich geregelt. Bereits seit 2004 gibt es mehr Freiheiten für Unternehmen.

Ein Räumungsverkauf ist aus den unterschiedlichsten Gründen zulässig, z. B. wegen Geschäftsaufgabe, Renovierung, Umzugs, Filialaufgabe.

Seit der UWG-Reform 2004 ist die Reglementierung von Winter- und Sommerschlussverkäufen entfallen. Was geht nun? Was geht nicht?

Werbung im Möbelhandel "Rabatt auf alles - ausgenommen Werbeware": Slogans dieser Art hält auch das Oberlandesgericht Karlsruhe für unzulässig.

Helga Conrad
Recht und Steuern
Beraterin Wettbewerbsrecht und Konfliktmanagement
Robert Alferink
Recht und Steuern
Projektleiter