Nr. 7294

Unzumutbare Belästigungen

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Was ist bei der Telefon-, Fax- oder E-Mail-Werbung erlaut? Wann handelt es sich um eine "unzumutbare Belästigung", die nach dem UWG verboten ist?

Geschaeftsfrau mit Pfeil beim Telefonieren mit Smartphone © Robert Kneschke - Fotolia

Ab Oktober 2021 müssen Unternehmen die Einwilligung der Verbraucher in Telefonwerbung dokumentieren und fünf Jahre aufbewahren. Dadurch soll die Bundesnetzagentur unerlaubte Telefonwerbung effizienter ahnden können.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 7. Juli 2022 Auslegungshinweise zur Einwilligungsdokumentation bezogen auf Telefonwerbung veröffentlicht. Diese konkretisieren die Pflichten aus § 7a UWG, wonach Einwilligungen für Telefonwerbung fünf Jahre aufbewahrt werden müssen.

Unverlangt zugesendete E-Mails (Spam) verstopfen elektronische Briefkästen und zunehmend Leitungen und Festplatten der Mail- und News-Server der Provider. Sie sind nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb unlauter und als unzumutbare Belästigung einzustufen.

Hier wirbt ein Unternehmen, damit Geld zu verdienen, dass Sie keine Werbung mehr wünschen. Dabei sollen Ihnen Kontoverbindung nebst Unterschrift entlockt werden.

Helga Conrad
Recht und Steuern
Beraterin Wettbewerbsrecht und Konfliktmanagement
Robert Alferink
Recht und Steuern
Projektleiter