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Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger/Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter

Erlaubnis nach § 34c GewO für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger/Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter.
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Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger/Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter benötigen für die Ausübung ihrer Tätigkeit eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO.

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Hier finden Sie das Antragsformular, um Ihre Erlaubnis nach § 34c GewO als Immobilienmakler, Darlehensvermittler (ohne die Immobiliardarlehensvermittlung), Bauträger/Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter zu beantragen oder uns wichtige Änderungen mitzuteilen.

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Immobilienmakler/-innen und Wohnimmobilienverwalter/innen sind verpflichtet, sich in einem Zeitraum von drei Jahren jeweils 20 Stunden weiterzubilden. Weitere Informationen dazu finden Sie im Text.

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Am 31.12.2025 endet der aktuelle dreijährige Weiterbildungszeitraum für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter, die ihre Tätigkeit seit mindestens 2020 ausüben oder 2023 aufgenommen haben.

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Erklärung der Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter über die Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nach § 34c Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b Abs. 1 MaBV (Zutreffendes bitte ankreuzen und dazugehörige Felder ausfüllen)

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Gesetzbuch © Haramis Kalfar

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) hat zum Ende des Jahres 2020 einige Neuerungen erfahren, zum Beispiel eine Regelung zum sogenannten "zertifizierten Verwalter". Hier finden Sie alle Neuerungen und Informationen zur Gesetzeslage.

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Bauträger/Baubetreuer mit Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 3 GewO haben bis zum 31.12.2025 Zeit, entweder den Prüfungsbericht gemäß § 16 MaBV oder eine Negativerklärung für das Kalenderjahr 2024 einzureichen.

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Bauträger/Baubetreuer mit Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 3 GewO haben bis zum 31.12.2025 Zeit, entweder den Prüfungsbericht oder eine Negativerklärung nach § 16 MaBV für das Kalenderjahr 2024 einzureichen. Dieses ist jetzt auch online möglich.

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Bis zum 01.01.2024 müssen sich Vermittler von Finanzanlagen und Versicherungen sowie Immobilienmakler in das Register der FIU eintragen. Bei Versäumnis drohen Bußgelder.

Recht und Steuern
Sachbearbeiterin Gewerbeerlaubnisse