Nr. 5148306

Einreichung der Weiterbildungserklärung

Für Wohnimmobilienverwalter mit Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) besteht eine Weiterbildungspflicht in einem Umfang von jeweils 20 Zeitstunden innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren gem. § 34c Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).
Eine entsprechende Weiterbildungspflicht besteht auch für die unmittelbar bei der jeweiligen erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkenden Beschäftigten dieser Gewerbetreibenden.
Nähere Information zur Weiterbildungsverpflichtung finden Sie hier.
Wenn Sie von uns dazu aufgefordert worden sind, können Sie hier die entsprechenden Nachweise über die von Ihnen und Ihren Beschäftigten absolvierten Weiterbildungen einreichen.