Aufgrund des Bürgerfestes Osnabrück kommt es am 1. und 2. Oktober rund um das IHK-Gebäude zu Verkehrseinschränkungen. Der Neue Graben ist ab dem 1. Oktober gesperrt. Die Zufahrt zum IHK-Parkplatz ist weiterhin über die Straße “An der Katharinenkirche” möglich. Beim Verlassen des Parkplatzes kann nur rechts in Richtung “Martinistraße” abgebogen werden. Bitte berücksichtigen Sie die Einschränkungen bei Ihrer Anreise zur IHK und planen Sie gegebenenfalls etwas zusätzliche Zeit ein. Ab Montag, 5. Oktober, ist der Bereich voraussichtlich wieder wie gewohnt befahrbar.
Nr. 5148306

Einreichung der Weiterbildungserklärung

Für Wohnimmobilienverwalter mit Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) besteht eine Weiterbildungspflicht in einem Umfang von jeweils 20 Zeitstunden innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren gem. § 34c Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).
Eine entsprechende Weiterbildungspflicht besteht auch für die unmittelbar bei der jeweiligen erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkenden Beschäftigten dieser Gewerbetreibenden.
Nähere Information zur Weiterbildungsverpflichtung finden Sie hier.
Wenn Sie von uns dazu aufgefordert worden sind, können Sie hier die entsprechenden Nachweise über die von Ihnen und Ihren Beschäftigten absolvierten Weiterbildungen einreichen.