Nr. 24577

Aktuelles

Aktuelle Informationen und Nachrichten rund um öffentliche Aufträge.

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Die neue VOB/A gilt für Bundesbehörden bereits seit dem 1. März 2019. Für niedersächsische Behörden wird sie voraussichtlich im Laufe des Jahres durch die geplante Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes verpflichtend. Wir stellen die wichtigsten Änderungen kurz vor.

Paragraphen-Würfel | Gesetz © vege - Fotolia

Zum Jahresende ging alles ganz schnell: Bundestag und Bundesrat haben die Änderungen des GWB im Rahmen der Umsetzung des Vergabepakets in deutsches Recht beschlossen.

Formulare © Bruce Shippee - Fotolia

Die EU-Kommission hat die neuen Standardformulare für die Veröffentlichung von EU-weiten Ausschreibungen bekannt gemacht. Öffentliche Auftraggeber müssen diese für EU-Ausschreibungen nutzen.

Ausbilder mit Azubi an einer Werkstatteinheit © Cultura Images/F1online

Am 05. Juni 2015 trat die Verordnung über die Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in Niedersachsen (Niedersächsische Kernarbeitsnormenverordnung - NKernVO) in Kraft. Die NKernVO konkretisiert die Vorgabe in § 12 NTVergG.

Robert Alferink
Recht und Steuern
Projektleiter