Vergaberecht: Neue VOB/A gilt bald auch für niedersächsische Behörden
Der Vorstand des Deutschen Vergabeausschusses (DVA) hat am 31.01.2019 die Aktualisierung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A (VOB/A) beschlossen. Diese wurde am 19.02.2019 im Bundesanzeiger (BAnz AT 19.02.2019 B2) veröffentlicht.
Für Behörden im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat sind diese Änderungen der VOB/A für nationale Vergaben bereits am 1. März in Kraft getreten. Auf Länderebene muss eine eigene gesetzliche Einführung erfolgen, um auch für hier ausgeschriebene öffentliche Aufträge wirksam zu werden. In Niedersachsen wird dies voraussichtlich durch eine Änderung des niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes geschehen. Diese Änderung erfolgt aktuell und wird wahrscheinlich im Herbst 2019 in Kraft treten.
Wesentliche Änderungen der VOB/A sind:
- die Gleichstellung der Öffentlichen Ausschreibung und der Beschränkten Ausschreibung mit einem Teilnahmewettbewerb,
- die Anhebung der Wertgrenzen für Freihändige Vergabe und Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb auf 100.000 Euro bzw. 1 Mio. Euro (diese Anhebung ist bis 31.12.2021 befristet und gilt nur für Bauleistungen zu Wohnzwecken),
- Die Einführung eines Direktauftrages bei einem voraussichtlichen Auftragswert von bis zu 3.000 € (netto),
- Klarstellungen beim Nachweis der Eignung sowie Erleichterungen bis zu einer Wertgrenze von 10.000 Euro
- Einführung einer Regelung zur Zulässigkeit mehrerer Hauptangebote
- Ergänzungen bei den Bestimmungen zur Auftragsbekanntmachung
- Anpassung der Regelungen zur Nachforderung von Unterlagen
- Ergänzungen bei der Wertung von Angeboten
- Aufnahme von Regelungen für Vergaben im Ausland
Betroffene Unternehmen sollten sich mit diesen Änderungen bereits jetzt bekanntmachen. Nähere Einzelheiten finden Sie auch in der verlinkten Volltextveröffentlichung der neuen VOB/A.