Neue Standardformulare für EU-Ausschreibungen

Die EU-Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 Standardformulare für die Veröffentlichung von EU-weiten Ausschreibungen und sonstigen im Rahmen des öffentlichen Auftragswesens zu veröffentlichende Informationen bekannt gemacht.
Sie sind seit 2016 durch öffentliche Auftraggeber zu werden. Die Verordnung gilt unmittelbar in den EU-Mitgliedsländern. Die Auftraggeber übermitteln die Formulare zukünftig elektronisch mittels der Online-Anwendung eNOTICES oder mittels TED-eSender.
Es werden folgende Standardformulare eingeführt:
„Vorinformation“: Anhang I
„Auftragsbekanntmachung“: Anhang II
„Bekanntmachung vergebener Aufträge“: Anhang III
„Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung - Versorgungssektoren“: Anhang IV
„Auftragsbekanntmachung - Versorgungssektoren“: Anhang V
„Bekanntmachung vergebener Aufträge - Versorgungssektoren“: Anhang VI
„Bekanntmachung eines Prüfungssystems - Versorgungssektoren“: Anhang VII
„Bekanntmachung eines Beschafferprofils“: Anhang VIII
„Wettbewerbsbekanntmachung“: Anhang IX
„Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse“: Anhang X
„Berichtigung“: Anhang XI
„Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung“: Anhang XII
„Vorinformation - Verteidigung und Sicherheit“: Anhang XIII
„Auftragsbekanntmachung - Verteidigung und Sicherheit“: Anhang XIV
„Bekanntmachung vergebener Aufträge - Verteidigung und Sicherheit“: Anhang XV
„Bekanntmachung der Vergabe von Unteraufträgen - Verteidigung und Sicherheit“: Anhang XVI
„Bekanntmachung einer Änderung“: Anhang XVII
„Sozial- und andere besondere Dienstleistungen - öffentliche Aufträge“: Anhang XVIII
„Sozial- und andere besondere Dienstleistungen - Versorgungssektoren“: Anhang XIX
„Sozial- und andere besondere Dienstleistungen - Konzessionen“: Anhang XX
„Konzessionsbekanntmachung“: Anhang XXI
„Zuschlagsbekanntmachung“: Anhang XXII

Weitere Informationen finden Sie rechts im Infokasten.