Neue Standardformulare für EU-Ausschreibungen
Die EU-Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 Standardformulare für die Veröffentlichung von EU-weiten Ausschreibungen und sonstigen im Rahmen des öffentlichen Auftragswesens zu veröffentlichende Informationen bekannt gemacht.
Sie sind seit 2016 durch öffentliche Auftraggeber zu werden. Die Verordnung gilt unmittelbar in den EU-Mitgliedsländern. Die Auftraggeber übermitteln die Formulare zukünftig elektronisch mittels der Online-Anwendung eNOTICES oder mittels TED-eSender.
Es werden folgende Standardformulare eingeführt:
„Vorinformation“: Anhang I
|
„Auftragsbekanntmachung“: Anhang II
|
„Bekanntmachung vergebener Aufträge“: Anhang III
|
„Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung - Versorgungssektoren“: Anhang IV
|
„Auftragsbekanntmachung - Versorgungssektoren“: Anhang V
|
„Bekanntmachung vergebener Aufträge - Versorgungssektoren“: Anhang VI
|
„Bekanntmachung eines Prüfungssystems - Versorgungssektoren“: Anhang VII
|
„Bekanntmachung eines Beschafferprofils“: Anhang VIII
|
„Wettbewerbsbekanntmachung“: Anhang IX
|
„Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse“: Anhang X
|
„Berichtigung“: Anhang XI
|
„Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung“: Anhang XII
|
„Vorinformation - Verteidigung und Sicherheit“: Anhang XIII
|
„Auftragsbekanntmachung - Verteidigung und Sicherheit“: Anhang XIV
|
„Bekanntmachung vergebener Aufträge - Verteidigung und Sicherheit“: Anhang XV
|
„Bekanntmachung der Vergabe von Unteraufträgen - Verteidigung und Sicherheit“: Anhang XVI
|
„Bekanntmachung einer Änderung“: Anhang XVII
|
„Sozial- und andere besondere Dienstleistungen - öffentliche Aufträge“: Anhang XVIII
|
„Sozial- und andere besondere Dienstleistungen - Versorgungssektoren“: Anhang XIX
|
„Sozial- und andere besondere Dienstleistungen - Konzessionen“: Anhang XX
|
„Konzessionsbekanntmachung“: Anhang XXI
|
„Zuschlagsbekanntmachung“: Anhang XXII
|
Weitere Informationen finden Sie rechts im Infokasten.