Bundestag und -rat verabschieden Vergaberechtsmodernisierungsgesetz
Zum Jahresende ging alles ganz schnell: Bundestag und Bundesrat haben am 17. bzw. 18. Dezember 2015 die Änderungen des GWB im Rahmen der Umsetzung des Vergabepakets in deutsches Recht beschlossen. Nächste Stufe ist die Beschlussfassung über die Vergabeverordnungen. Hier besteht nun durch das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz ein Parlamentsvorbehalt, so dass der Bundestag über die Vergabeverordnungen ebenso wie der Bundesrat beschließen muss.
Was sind die wichtigsten Änderungen?
- Der Teil 4 des GWB enthält alle allgemeinen Regelungen zu Bau-, Leistungs- und Sektorenaufträgen sowie zu Konzessionen. Die VOL/A 2. Abschnitt und die VOF sind aufgelöst, die VOB/A 2. Abschnitt bleibt und wird momentan novelliert.
- Die Beachtung sozialer, umweltbezogener und innovativer Aspekte wird ausgeweitet. Zwar müssen diese Ziele einen Bezug zum Auftragsgegenstand haben, aber diese können bereits den Produktionsprozess bzw. die Lieferkette betreffen.
- Bei der Vergabe von Strecken im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) „sollen“ die Vergabestellen den Personalübergang fordern, jedoch ist der Umfang auf die direkt betroffenen Arbeitnehmer beschränkt.
- Die elektronische Vergabe ist spätestens ab 2018 für alle Beteiligten zwingend.
- Weitere Einzelheiten zu den Verfahren und zur Beachtung energieeffizienter Produkte werden in den Vergabeverordnungen geregelt, wie z. B. der Konzessionsverordnung. Diese müssen – als Teil des Gesamtpaktes der nationalen Umsetzung – ebenfalls bis zum 18. April 2016 in Kraft treten.
Nach der Novellierung des Oberschwellenbereichs steht die für den Unterschwellenbereich an. Zudem ist noch die Frage offen, ob ein Vergaberechtsausschlussregistergesetz geschaffen wird.
Einen Link zu den angenommenen Änderungen des Gesetzentwurfs finden Sie rechts im Infokasten.