In 10 Schritten zur CSRD
Die Handlungshilfe "10 Schritte zur CSRD" richtet sich an Unternehmen, die konform zur Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz: CSRD) ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung aufbauen oder weiterentwickeln möchten.
Das Infozentrum UmweltWirtschaft (IZU) entwickelte in Kooperation mit dem Bayerischen Industrie- und Handelskammertag e.V. (BIHK) diese Handlungshilfe. Sie ist entlang von zehn Schritten strukturiert. Checklisten zum Abhaken, Arbeitshilfen und weiterführende Links geben Ihnen Orientierung bei Ihren To-Dos und praktische Umsetzungshilfen.
Hier geht es zur Handlungshilfe: 10 Schritte zur CSRD
Wichtiger Hinweis: Die Handlungshilfe verweist auf veraltete Grenzwerte zum Geltungsbereich und Termine zum Geltungsbeginn der CSRD, welche im Rahmen der sog. Omnibus-Verordnung auf EU-Ebene Ende 2025 angepasst wurden. Die neuen Grenzwerte finden Sie in unserem Artikel zu der Verordnung. Bitte beachten Sie jedoch, dass die CSRD bisher noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurde. Diese Übersetzung wird im Laufe des Jahres 2026 erwartet.