Lieferkettengesetz: Die wichtigsten Fragen und Antworten für KMU

Das BAFA hat einen Fragen- und Antwortenkatalog für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Zusammenarbeit in der Lieferkette veröffentlicht. Der Katalog richtet sich an KMU, die nicht unter das LkSG fallen, aber dennoch mit dem Gesetz in Berührung kommen.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet große Unternehmen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten. KMU müssen die gesetzlichen Sorgfaltspflichten nicht erfüllen. Kleinere und mittlere Unternehmen können jedoch mit den Anforderungen des Gesetzes in Berührung kommen, wenn sie Dienstleistungen erbringen oder Produkte an ein anderes Unternehmen liefern, das seinerseits den Pflichten des LkSG unterliegt. Dann gilt das Unternehmen als unmittelbarer Zulieferer des verpflichteten Unternehmens im Sinne des LkSG. Das verpflichtete Unternehmen muss unmittelbare Unterauftragnehmer, bei denen es ein Risiko vermutet, in seine konkrete Risikoanalyse und gegebenenfalls in seine Vorbeugungs- und Abhilfemaßnahmen sowie in die Einrichtung seines Beschwerdeverfahrens einbeziehen.