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Nr. 3582142
Ausbildungsberufe A-Z
Verkäufer/-in
Verkäufer beraten Kunden und verkaufen ihnen verschiedenste Waren und Dienstleistungen. Sie wirken bei Maßnahmen der Verkaufsförderung mit, kontrollieren und pflegen Warenbestände, kassieren und rechnen die Kasse ab. Außerdem wirken sie bei der Warenannahme und -kontrolle mit. Arbeitgeber sind Einzelhandelsgeschäfte aller Art.
Die Struktur der Einzelhandelsberufe – Pflicht- und Wahlqualifikationen sowohl bei den zweijährigen Verkäufern als auch bei den dreijährigen Kaufleuten im Einzelhandel – ermöglicht den unterschiedlichen Betriebsformen, ihre Mitarbeiter passgenau auszubilden.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung zwei Jahre.
Die Ausbildungsvergütungrichtet sich nicht nach dem Ausbildungsberuf, sondern nach der Branche des Ausbildungsbetriebes - maßgeblich ist also, wo ausgebildet wird. Nicht tarifgebundene Betriebe sind verpflichtet, eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen, die die einschlägigen tariflichen Vergütungssätze nicht um mehr als 20 Prozent unterschreiten darf.
Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung im Einzelhandel ab 01.09.2025:
An welchem der oben genannten Termine - zum Beispiel Frühjahr 2026 - Sie beziehungsweise Ihre Auszubildenden dran sind, können Sie in Ihrem IHK-Online-Portal nachsehen. Die Einladung zu dem schriftlichen Prüfungstag wird circa drei Wochen vorher per E-Mail verschickt.
An welchem der oben genannten Termine - zum Beispiel Sommer 2026 - Sie beziehungsweise Ihre Auszubildenden dran sind, können Sie in Ihrem IHK-Online-Portal nachsehen. Die Einladung zu dem schriftlichen Prüfungstag wird circa drei Wochen vorher per E-Mail verschickt.
Die mündlichen/praktischen Prüfungstermine in den kaufmännischen Berufen finden im Regelfall bei der Sommerprüfung im Mai/Juni/Juli (vor den Sommerferien) und bei der Winterprüfung im Januar des Folgejahres statt.
Die Anträge zur Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung können Ausbildungsbetriebe im Online-Portal eigenständig erfassen. Unter dem Menüpunkt „Ausbildungsverhältnisse“ wählen sie den entsprechenden Auszubildenden sowie den gewünschten Antrag aus. Folgende Fristen sind einzuhalten:
Antrag auf …
Termin Sommer
Termin Winter
Vorzeitige Prüfungszulassung
31. Oktober (Vorjahr)
30. April
Verkürzung der Ausbildungszeit
31. Oktober (Vorjahr)
30. April
Zulassung ohne vorangegangenes Ausbildungsverhältnis (Externen-Prüfung)
31. Oktober (Vorjahr)
30. April
Wann werden die Einladungen versandt?
Schriftliche Prüfung:
Der Versand der Einladungen und die Terminanzeige imOnline-Portal erfolgt circa drei Wochen vor dem Prüfungstermin.
Mündliche/Praktische Prüfung:
Der Versand der Einladungen und die Terminanzeige imOnline-Portal erfolgt circa zwei Wochen vor dem Prüfungstermin. In Ausnahmefällen (zum Beispiel mündliche Ergänzungsprüfung) können auch kurzfristige Einladungen erfolgen.
Es werden folgende Gebühren, jeweils zum Zeitpunkt der Aufforderung der Anmeldung zur
Zwischenprüfung: 47,00 Euro
Abschlussprüfung: 129,00 Euro
erhoben.
Die Gebühren richten sich nach dem dann gültigen Gebührentarif der IHK Nord Westfalen.
Wiederholungsprüfung
65 Prozent der Gebühr
E-Rechnung
Sie möchten Ihren Gebührenbescheid per E-Mail erhalten? Bitte teilen Sie uns dazu eine zentrale E-Mail-Adresse für den Empfang der Gebührenbescheide an e-rechnung@ihk-nordwestfalen.de mit.
Fortbildungsmöglichkeiten
Nach Abschluss der Ausbildung gibt es vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten mit einer IHK-Fortbildung. Dazu gehören beispielsweise folgende Fortbildungsprüfungen: