Handelsfachwirt/-in
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Handelsfachwirt“ beziehungsweise „Geprüfte Handelsfachwirtin“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Gepr. Betriebswirt/-in erfüllt.
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur ersten schriftlichen Teilprüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer oder zur Verkäuferin oder in einem anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Fachlageristen oder zur Fachlageristin und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Zur zweiten schriftlichen Teilprüfung ist zuzulassen, wer die erste schriftliche Teilprüfung abgelegt (teilgenommen) hat, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
(3) Die Berufspraxis muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein und inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 der Verordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 74 KB) genannten Aufgaben haben.
(3) Die Berufspraxis muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein und inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 der Verordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 74 KB) genannten Aufgaben haben.
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen
- Online-Antrag im IHK-Online-Portal (Link: https://www.bildung-ihk-nordwestfalen.de/tibrosPP/PP_teilnehmer.jsp)
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.
Informationen zur Prüfung
Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt. Die Gesamtprüfung beinhaltet zwei schriftlich durchzuführende Teilprüfungen und eine mündliche Teilprüfung.
Informationen zur schriftlichen Prüfung
Die erste schriftliche Teilprüfung gliedert sich in die Handlungsbereiche:
- Unternehmensführung und -steuerung,
- Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation.
1. Schriftliche Teilprüfung | Uhrzeit |
---|---|
– Unternehmensführung und -steuerung – Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation |
8:30 - 12:30 Uhr |
Die zweite schriftliche Teilprüfung gliedert sich in die Handlungsbereiche:
- Handelsmarketing,
- Beschaffung und Logistik,
sowie einen der Handlungsbereiche:
- Vertriebssteuerung,
- Handelslogistik,
- Einkauf oder
- Außenhandel
2. Schriftliche Teilprüfung | Uhrzeit |
---|---|
– Handelsmarketing – Beschaffung und Logistik |
8:30 - 11:30 Uhr |
Auswahl eines Handlungsbereiches
- Vertriebssteuerung,
- Handelslogistik, - Einkauf oder - Außenhandel |
12:00 - 14:00 Uhr |
Bei der Anmeldung zur zweiten Teilprüfung teilt der Prüfling seinen gewählten Handlungsbereich der IHK mit. Die beiden schriftlich durchzuführenden Teilprüfungen werden auf der Grundlage jeweils einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit daraus abgeleiteten Aufgabenstellungen durchgeführt, wobei die jeweiligen Handlungsbereiche thematisiert werden.
Die Punktebewertung für das Ergebnis der schriftlichen Prüfungsleistung ist gleichgewichtig aus den beiden schriftlichen Leistungen zu bilden.
Die Punktebewertung für das Ergebnis der schriftlichen Prüfungsleistung ist gleichgewichtig aus den beiden schriftlichen Leistungen zu bilden.
Informationen zur mündlichen Prüfung
Die mündliche Teilprüfung gliedert sich in Präsentation und situationsbezogenes Fachgespräch. Anhand der Präsentation soll nachgewiesen werden, dass eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis erfasst, angemessen dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Themenstellung muss sich auf jeweils einen Handlungsbereich nach den Absätzen 3 und 4 (Erste und zweite Teilprüfung) beziehen. Dabei soll die Dauer der Präsentation 15 Minuten betragen.
Das Thema der Präsentation wird vom Prüfungsteilnehmer oder der Prüfungsteilnehmerin gewählt und mit einer Kurzbeschreibung dem Prüfungsausschuss spätestens am Tag der zweiten schriftlichen Teilprüfung im Online-Portal hochgeladen.
Das Thema der Präsentation wird vom Prüfungsteilnehmer oder der Prüfungsteilnehmerin gewählt und mit einer Kurzbeschreibung dem Prüfungsausschuss spätestens am Tag der zweiten schriftlichen Teilprüfung im Online-Portal hochgeladen.
- Hilfsmittel für die Präsentation
Hilfsmittel für die Präsentation
Für die Präsentation stehen am Prüfungsort ein Beamer oder Monitor (Anschlüsse: HDMI und VGA), eine Dokumentenkamera, ein Flipchart sowie eine Meta-Plan-Wand zur Verfügung. Werden sonstige Unterlagen (zum Beispiel Moderationskarten) benötigt, müssen diese mitgebracht werden.- Bedienungsanleitung Dokumentenkamera (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 155 KB)
- Bedienungsanleitung Dokumentenkamera und Monitor (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 46 KB)
(Räume 2.401 bis 2.406)
Zum Auf- und Abbau eines Notebooks stehen maximal fünf Minuten zur Verfügung. Für die technische Funktion sind zu prüfenden Perosonen selbst verantwortlich und müssen gegebenenfalls für alternative Präsentationsmöglichkeiten sorgen (zum Beispiel mittels Handout der Präsentation).
Im situationsbezogenen Fachgespräch soll ausgehend von der Präsentation die Fähigkeit nachgewiesen werden, betriebspraktische Probleme zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren zu entwickeln, zu bewerten und zu vertreten. Dabei soll auch die Fähigkeit nachgewiesen werden, angemessen zu kommunizieren und sachgerecht zu argumentieren. Das Fachgespräch soll nicht länger als 20 Minuten dauern.
Bei der Bewertung der mündlichen Teilprüfung ist das situationsbezogene Fachgespräch gegenüber der Präsentation doppelt zu gewichten. Die Gesamtnote ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung und der mündlichen Teilprüfung. Die Prüfung ist bestanden, wenn in den schriftlichen Teilprüfungen und in der mündlichen Teilprüfung jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Bei der Bewertung der mündlichen Teilprüfung ist das situationsbezogene Fachgespräch gegenüber der Präsentation doppelt zu gewichten. Die Gesamtnote ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung und der mündlichen Teilprüfung. Die Prüfung ist bestanden, wenn in den schriftlichen Teilprüfungen und in der mündlichen Teilprüfung jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Hinweis der IHK: Wer die Prüfung nach dieser Verordnung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.
Anmeldung zur Prüfung
Der Anmeldeschluss liegt jeweils bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Jetzt zur Prüfung anmelden
- Merkblatt zur Prüfungsanmeldung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 42 KB)
- Prüfungstermine (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 882 KB)
Hinweis: Für jede Teilprüfung ist eine separate Anmeldung notwendig. Die Anmeldefrist für die mündliche Teilprüfung liegt auf dem Tag der Anmeldefrist für die zweite schriftliche Teilprüfung.
Prüfungsgebühr
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.
- Prüfungsgebühr (ab 2025)
Ab dem 01.01.2025 gilt ein geänderter Gebührentarif. Es gilt jeweils der zum Prüfungszeitpunkt gültige Gebührentarif.
Die Prüfungsgebühr beträgt:- Erste Teilprüfung: 157 Euro
- Zweite Teilprüfung: 157 Euro
- Mündliche Prüfung: 298 Euro
Wiederholungsprüfung
- Gesamtwiederholung: 100 Prozent
- Teilwiederholung: 70 Prozent
- Stornogebühren ( ab 2025)
Seit dem 01.01.2025 gilt ein geänderter Gebührentarif:
Erste Teilprüfung
Zeitpunkt des Rücktritts Gebühr Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung 45 Euro Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt 80 Euro Nichtteilnahme an der Prüfung 117 Euro Zweite Teilprüfung
Zeitpunkt des Rücktritts Gebühr Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung 45 Euro Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt 80 Euro Nichtteilnahme an der Prüfung 117 Euro Dritte Teilprüfung
Zeitpunkt des Rücktritts Gebühr Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung 61 Euro Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt 141 Euro Nichtteilnahme an der Prüfung 187 Euro Hinweis: Im IHK-Online-Portal können Sie über den Punkt „Prüfungen“ von der Prüfung zurücktreten.
Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS). Lehrgänge der IHK Nord Westfalen zur Prüfungsvorbereitung finden Sie auf der Internetseite der IHK-Weiterbildung.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS). Lehrgänge der IHK Nord Westfalen zur Prüfungsvorbereitung finden Sie auf der Internetseite der IHK-Weiterbildung.