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Nr. 3717738
Ausbildungsberufe A-Z
Neuordnung im Einzelhandel
Knapp 60.000 Ausbildungsverträge werden jährlich in den Berufen Verkäufer/-in und Kaufmann/-frau im Einzelhandel abgeschlossen. Gemeinsam liegen die beiden Ausbildungsberufe damit bundesweit an der Spitze der Vertragsabschlüsse. Im Jahr 2015 wurde eine Evaluierung dieser Ausbildungsberufe abgeschlossen. Die Untersuchung beleuchtete schwerpunktmäßig die Ausbildungsstruktur und -inhalte der beiden Berufe. Zugleich wurde die Passgenauigkeit der Ausbildungsinhalte sowie der Zuschnitt der Pflicht- und Wahlqualifikationsbausteine untersucht. Zum Ausbildungsstart im August 2017 wurden die Berufsbilder Kaufmann/-frau im Einzelhandel und Verkäufer/-in aktualisiert.
Hinweis zum Ausbildungsvertrag: Die ab dem 1. August 2017 bereits bei der IHK eingetragenen Berufsausbildungsverträge werden automatisch auf die neue Ausbildungsverordnung (PDF-Datei · 318 KB) umgestellt. Alle bis zum 31. Juli 2017 beginnenden Ausbildungsverhältnisse werden noch nach den alten Ausbildungsverordnungen durchgeführt.
Was ist neu? Inhaltliche Modernisierung
Kunden sind besser informiert denn je, zunehmend nutzen sie auch im Geschäft mobile Endgeräte, um sich über Preise und Produktalternativen zu informieren. Die Anforderungen an die Beratungs- und Kommunikationskompetenz der Mitarbeiter steigen ebenso wie die Anforderungen an die Warenkenntnisse und Selbstlernkompetenz der Auszubildenden und Beschäftigten. In mindestens zwei Warengruppen eines Warenbereichs des betrieblichen Warensortiments sollen die Auszubildenden wie bisher detaillierte Warenkenntnisse erwerben und in Verkaufsgesprächen anwenden. Der bewährte Rahmenlehrplan als Grundlage für den fachlichen Berufsschulunterricht ändert sich bis auf eine marginale Stundenverschiebung in zwei Lernfeldern nicht.
Auch weitere und wachsende Vertriebskanäle sind bei der Aktualisierung zu berücksichtigen. Sowohl in den Pflicht- als auch in den Wahlqualifikationen wird das Thema Digitalisierung vermehrt aufgegriffen.
Die Ausbildung wird nach wie vor Unternehmensschwerpunkte abbilden, die sogenannten „Wahlqualifikationen“. Sie sind inhaltlich überarbeitet und erhalten neue Bezeichnungen. Alle Verkäufer/-innen und Kaufleute im Einzelhandel vereinbaren eine dieser Wahlqualifikationen:
Sicherstellung der Warenpräsenz
Beratung von Kunden
Kassensystemdaten und Kundenservice
Werbung und Verkaufsförderung
Kaufleute im Einzelhandel wählen darüber hinaus drei weitere Wahlqualifikationen aus, dabei mindestens eine aus Nr. 1-3:
1. Beratung von Kunden in komplexen Situationen
2. Beschaffung von Waren
3. Warenbestandssteuerung
4. Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
5. Marketingmaßnahmen
6. Onlinehandel
7. Mitarbeiterführung und -entwicklung
8. Vorbereitung unternehmerischer Selbstständigkeit
Inhaltlich neu gefasst wurde insbesondere die Wahlqualifikation „Onlinehandel“. Sie ist interessant für Einzelhandelsunternehmen, die ihre Waren auch über das Internet verkaufen. Die bisherige Wahlqualifikation „IT-Anwendungen“ existiert damit in ihrer alten Form nicht mehr.
Die erprobte Struktur der Prüfung im Einzelhandel hat sich bewährt und wird daher in das Dauerrecht überführt. Auch zukünftig stellen Kaufleute im Einzelhandelin der gestreckten Abschlussprüfung an zwei Prüfungszeitpunkten unter Beweis, was sie können. Für die Verkäufer bleibt es bei dem klassischen Modell aus Zwischen- und Abschlussprüfung. Damit eine Anrechnung von Prüfungsleistungen weiterhin möglich ist, wenn Verkäufer im dritten Jahr zum Kaufmann fortsetzen, werden auch im Zuge der Aktualisierung die ersten beiden Ausbildungsjahre inhaltlich identisch gestaltet.
Hinweis zur Anrechnung: Für Auszubildende im Beruf „Verkäufer/-in“ (nach alter Verordnung) gibt es eine Übergangsregelung bis 2020, die bei Fortsetzung der Ausbildung zum/zur „Kaufmann/-frau im Einzelhandel“ die Anrechnung von bestandenen Prüfungsleistungen weiterhin ermöglicht.
Neu ist, dass sich ein Teil der mündlichen Abschlussprüfung („Fachgespräch in der Wahlqualifikation“) zukünftig immer auf den im Betrieb vermittelten Warenbereich bezieht – egal welche Wahlqualifikation im Ausbildungsvertrag vereinbart wurde.
Arbeits- und Geschäftsprozesse
Die inhaltlichen Grundstrukturen der Berufe bleiben im Kern erhalten. Die Tätigkeitsfelder umfassen auch in der modernisierten Schwerpunktsetzung die Sortimentsentwicklung, die Warenannahme, die Warenlogistik und -präsentation, die Kundenberatung sowie das Kassieren inklusive der Kassenabrechnung.
Fortbildungsmöglichkeiten
Nach der Ausbildung können Nachwuchskräfte verschiedene Aufstiegsfortbildungen für ihren Karriereweg zu nutzen, beispielsweise Handelsfachwirt/-in, Fachwirt für Vertrieb im Einzelhandel oder Betriebswirt/-in. Die Abschlüsse gelten in der Praxis als wichtige Eintrittskarte für Führungspositionen im Einzelhandel.
Neuer Beruf: Kaufmann/-frau im E-Commerce
Neben der Modernisierung der bisherigen Ausbildungsberufe im Einzelhandel ist zum 1. August 2018 der Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau im E-Commerce gestartet. Damit wird der zunehmenden Digitalisierung der Branche Rechnung getragen.