Betriebswirt/-in - Master Professional in Businessmanagement
Geprüfte Betriebswirte sind qualifiziert, die betriebswirtschaftlichen Ziele eines Unternehmens zu bestimmen und zu verwirklichen sowie eigenverantwortlich Führungs- und Managementaufgaben wahrzunehmen. Dabei sind die ökonomischen, ökologischen und sozialen Dimensionen eines nachhaltigen Wirtschaftens zu berücksichtigen.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Betriebswirt nach dem BBiG – Master Professional in Businessmanagement“ beziehungsweise „Geprüfte Betriebswirtin nach dem BBiG – Master Professional in Businessmanagement“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 7 (Master-Niveau) zugeordnet.
Wichtige Informationen
In Deutschland gibt es zahlreiche Betriebswirte-Abschlüsse, wie zum Beispiel den Geprüften Betriebswirt IHK, staatlich geprüften Betriebswirt, Betriebswirt VWA, Bankbetriebswirt, Sparkassenbetriebswirt und viele weitere. Daraus ergeben sich oftmals Irritationen, da hinter dem Betriebswirt-Abschluss etwas anderes erwartet wird. Ausschließlich der IHK-Betriebswirt befindet sich auf DQR-Niveau 7 (Master-Ebene). Informationen zur Unterscheidung der verschiedenen Abschlüsse erhalten Sie hier.
Zulassungsvoraussetzungen für Master Abschluss
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53d des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
- eine erfolgreich abgelegte Prüfung als Fachwirt/-in oder Fachkaufmann/-frau oder ein vergleichbare kaufmännischer Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz,
- eine erfolgreich abgelegte Prüfung zum/zur „Gepr. Kaufmännischen Fachwirt/-in nach der Handwerksordnung“,
- eine erfolgreich abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule (staatlich geprüfter Betriebswirt/-in) und nach dem Abschluss eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer nach Landesrecht den Hochschulen gleichgestellten Akademie und eine nach dem Abschluss erworbene mindestens einjährige Berufspraxis.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 3 und 4 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 der Verordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 75 KB) genannten Aufgaben haben.
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen
- Online-Antrag im IHK-Online-Portal (Link: https://www.bildung-ihk-nordwestfalen.de/tibrosPP/PP_teilnehmer.jsp)
Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.
Informationen zur Prüfung
Die Prüfung besteht aus drei selbstständigen Prüfungsteilen:
- Schriftlichen Prüfungsteil
- Mündlicher Prüfungsteil
- Projektbezogener Prüfungsteil
Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Handlungsbereiche:
- Unternehmensspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten,
- Normenbestimmte und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie bewerten,
- Nationale und internationale Leistungsprozesse organisieren,
- Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten,
- Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen.
Das (gesamte) Prüfungsverfahren ist innerhalb von drei Jahren, beginnend mit dem Tag der ersten Prüfungsleistung, abzuschließen. Bei Überschreiten der Frist müssen alle Prüfungsleistungen erneut abgelegt werden.
Die mündliche Prüfung ist innerhalb von zwei Jahren nach Bestehen der schriftlichen Prüfung durchzuführen. Bei Überschreiten der Frist ist die schriftliche Prüfung erneut abzulegen.
Schriftlicher Prüfungsteil
Der schriftliche Prüfungsteil wird auf der Grundlage der Beschreibung einer betrieblichen Situation durchgeführt. Er besteht aus drei gleichgewichtigen, daraus abgeleiteten, aufeinander abgestimmten Aufgabenstellungen, die eigenständige Lösungen ermöglichen. In jeder Aufgabenstellung wird jeder Handlungsbereich situationsbezogen thematisiert. Grundlage ist das Musterunternehmen „ABC Mittelstand-Holding AG“.
In jeder Aufgabenstellung müssen die Aufgaben zu einem Handlungsbereich in englischer Sprache formuliert sein – und auf Englisch beantwortet werden. Das Niveau orientiert sich an Level B, konkret Niveau B2 (Selbstständige Sprachverwendung). Die Bearbeitungszeit für jede Aufgabenstellung beträgt 240 Minuten. Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist nicht vorgesehen.
In jeder Aufgabenstellung müssen die Aufgaben zu einem Handlungsbereich in englischer Sprache formuliert sein – und auf Englisch beantwortet werden. Das Niveau orientiert sich an Level B, konkret Niveau B2 (Selbstständige Sprachverwendung). Die Bearbeitungszeit für jede Aufgabenstellung beträgt 240 Minuten. Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist nicht vorgesehen.
Situationsaufgabe | Uhrzeit |
---|---|
1. Situationsaufgabe (alle Handlungsbereiche) | 8:30 - 12:30 Uhr |
2. Situationsaufgabe (alle Handlungsbereiche) | 8:30 - 12:30 Uhr |
3. Situationsaufgabe (alle Handlungsbereiche) | 8:30 - 12:30 Uhr |
Für das Bestehen dieses Prüfungsteils muss jede Aufgabenstellung mit mindestens 50 Punkten (= ausreichend) bewertet worden sein. Mit dem Antrag auf Wiederholung des schriftlichen Prüfungsteils wird die zu prüfende Person von den Aufgabenstellungen befreit, die in einer vorangegangenen Prüfung mit mindestens „ausreichend“ bewertet wurden. Bei der Wiederholung sind nur die nicht bestandenen Aufgabenstellungen zu wiederholen.
Mündlicher Prüfungsteil
Der mündliche Prüfungsteil umfasst alle fünf Handlungsbereiche (§ 4 der Verordnung) wobei der Schwerpunkt auf dem Bereich “Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen” liegt. Die mündliche Prüfung soll nicht länger als 45 Minuten dauern. Es ist keine Vorbereitungszeit unmittelbar vor der mündlichen Prüfung vorgesehen.
Im mündlichen Prüfungsteil soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, Fachinhalte angemessen und sachgerecht zu kommunizieren. Dabei sollen Probleme der betrieblichen Praxis analysiert und bewertet werden, um Vorschläge zur Lösung der Probleme zu entwickeln und für den betrieblichen Einsatz zu beurteilen.
Die schriftliche Prüfung muss vorher abgelegt (Teilnahme ist ausreichend) sein. Den Termin (in Angabe über die Kalenderwoche) zur mündlichen Prüfung erhalten Sie mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung (ca. drei Wochen vor dem ersten schriftlichen Prüfungstag).
Der mündliche Prüfungsteil ist innerhalb von zwei Jahren nach Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils abzulegen. Bei Überschreiten dieser Frist ist der schriftliche Prüfungsteil erneut abzulegen.
Im mündlichen Prüfungsteil soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, Fachinhalte angemessen und sachgerecht zu kommunizieren. Dabei sollen Probleme der betrieblichen Praxis analysiert und bewertet werden, um Vorschläge zur Lösung der Probleme zu entwickeln und für den betrieblichen Einsatz zu beurteilen.
Die schriftliche Prüfung muss vorher abgelegt (Teilnahme ist ausreichend) sein. Den Termin (in Angabe über die Kalenderwoche) zur mündlichen Prüfung erhalten Sie mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung (ca. drei Wochen vor dem ersten schriftlichen Prüfungstag).
Der mündliche Prüfungsteil ist innerhalb von zwei Jahren nach Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils abzulegen. Bei Überschreiten dieser Frist ist der schriftliche Prüfungsteil erneut abzulegen.
- Informationen zum mündlichen Prüfungsteil
Informationen für Prüfungsteilnehmer/-innen, Bildungsträger und Dozent/-innen
Die Informationen und Beispiele sind eine Hilfestellung zur Vorbereitung des mündlichen Prüfungsteils.
Das wesentliche Merkmal der beruflichen Bildung ist die Orientierung an der beruflichen Handlungsfähigkeit und somit an den Prozessen der betrieblichen Leistungserstellung. Es wird ein Bezug zur beruflichen Handlung erzeugt.
Die betriebs- und volkswirtschaftlichen Zusammenhänge, rechtliche Aspekte und weitere übergreifende Qualifikationsinhalte sind in den fünf Handlungsbereichen integriert und bilden unter anderem die Basis für fachlich gutes und begründbares Handeln.Einbettung des mündlichen Prüfungsteils in der Gesamtprüfung
In der mündlichen Prüfung sollen Probleme der betrieblichen Praxis analysiert und bewertet werden, um Vorschläge zur Lösung der Probleme zu entwickeln und für den betrieblichen Einsatz zu beurteilen.
Im Kontext der Qualifikationsinhalte sowie der Zielsetzung des Fortbildungsprofils nach § 2 der Fortbildungsordnung können aktuelle Metathemen* die Ausgangsbasis für die mündliche Prüfung bilden.
Die Behandlung der Folgen und Auswirkungen insbesondere auf die Unternehmensprozesse können Anknüpfungspunkte sein.*Beispiele für Metathemen: Transformation der Wirtschaft, Energiewende, Lieferkettenunterbrechung, Fachkräftemangel, Digitalisierung und Vernetzung von betrieblichen Prozessen, wirtschaftliche GesamtentwicklungRahmenbedingungen des mündlichen Prüfungsteils
- Dauer: Die mündliche Prüfung soll 45 Minuten dauern. Die nachfolgenden Beratungen des Prüfungsausschusses werden nicht der Prüfungszeit zugerechnet.
- Beginn der mündlichen Prüfung: Im Regelfall wird der zu prüfenden Person zu Beginn die Möglichkeit gegeben, sich vorzustellen.
- Vorbereitungszeit: Es ist keine Vorbereitungszeit unmittelbar vor der mündlichen Prüfung vorgesehen.
- Präsentation: Eine vorbereitete Präsentation ist nicht vorgesehen. Im Verlauf der mündlichen Prüfung kann der Prüfungsausschuss eine Verdeutlichung einfordern, bspw. mithilfe einer Skizze oder eines Ablaufplanes.
- Musterunternehmen/Unternehmensstruktur: Für den schriftlichen Prüfungsteil kann ein Musterunternehmen genutzt werden. Dieses kann auch für den mündlichen Prüfungsteil verwendet werden.
- Hilfsmittel: Hilfsmittel sind nicht erforderlich.
- DQR: Der Abschluss ist dem Niveau 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen zugeordnet (www.dqr.de). Die dort beschriebenen Kompetenzanforderungen sind auch für diesen Abschluss zutreffend. Bei der Prüfungsvorbereitung kann es daher berücksichtigt werden.
Schwerpunkt der mündlichen Prüfung nach § 12 Absatz 4 Fortbildungsordnung
Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen(1) Im Handlungsbereich „Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen“ soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, Managementaufgaben bei Unternehmensprozessen im Verständnis eines integrierten Managementsystems zur Einhaltung von Anforderungen, insbesondere von Qualität, Arbeitsschutz, Umweltschutz, Datenschutz, in einer einheitlichen Struktur verantwortlich wahrzunehmen, zu überwachen und weiterzuentwickeln. Dafür sind die Werkzeuge des strategischen Controllings unter besonderer Beachtung von Risiken zu beherrschen, dabei aber auch die strategischen Chancen für das Wertschöpfungspotenzial des Unternehmens, insbesondere durch Innovationsmanagement und modernes Informationsmanagement, zu nutzen.(2) In den Aufgabenstellungen sollen mehrere der nachfolgend aufgeführten Qualifikationsinhalte verknüpft werden:-
integrierte Managementsysteme ausgerichtet an den strategischen Vorgaben implementieren und weiterentwickeln,
-
strategisches Controlling gestalten, überwachen und weiterentwickeln,
-
Informationssysteme an technologischen Entwicklungen ausrichten,
-
Personalmanagement gestalten, überwachen und weiterentwickeln,
-
Prozesse eines an ethischen Aspekten ausgerichteten Wertemanagements überwachen.
Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen DQR – Niveau 7
Beschreibung der erforderlichen beruflichen Kompetenzen (Auszug)
Die beschriebenen Kompetenzanforderungen können im mündlichen Prüfungsteil zur Leistungseinordnung ergänzend berücksichtigt werden.
Das Niveau 7 beschreibt Kompetenzen, die zur Bearbeitung von neuen komplexen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in einem strategieorientierten beruflichen Tätigkeitsfeld benötigt werden. Die Anforderungsstruktur ist durch häufige und unvorhersehbare Veränderungen gekennzeichnet.Fachkompetenz
Wissen: Über umfassendes berufliches Wissen in einem strategieorientierten beruflichen Tätigkeitsfeld verfügen. Über erweitertes Wissen in angrenzenden Bereichen verfügen.Fertigkeiten: Über spezialisierte fachliche oder konzeptionelle Fertigkeiten zur Lösung auch strategischer Probleme in einem beruflichen Tätigkeitsfeld verfügen. Auch bei unvollständiger Information Alternativen abwägen. Neue Ideen oder Verfahren entwickeln, anwenden und unter Berücksichtigung unterschiedlicher Beurteilungsmaßstäbe bewerten.Personale Kompetenz
Sozialkompetenz: Gruppen oder Organisationen im Rahmen komplexer Aufgabenstellungen verantwortlich leiten und ihre Arbeitsergebnisse vertreten. Die fachliche Entwicklung anderer gezielt fördern. Bereichsspezifische und branchenübergreifende Diskussionen führen.Selbstständigkeit: Für neue anwendungs- oder forschungsorientierte Aufgaben Ziele unter Reflexion der möglichen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Auswirkungen definieren, geeignete Mittel einsetzen und hierfür Wissen eigenständig erschließen.Musterunternehmen / Unternehmensstruktur
Die Grafik und die Erläuterungen des Musterunternehmens zur bundeseinheitlichen Fortbildungsprüfung können sie hier herunterladen.
Projektbezogener Prüfungsteil
Der projektbezogene Prüfungsteil wird nur durchgeführt, wenn der schriftliche und der mündliche Prüfungsteil bestanden sind. Er besteht aus einer
- schriftlichen Projektarbeit
- einer Präsentation und
- einem projektarbeitsbezogenes Fachgespräch.
Zur Präsentation und zum Fachgespräch wird nur zugelassen, wer die schriftliche Projektarbeit bestanden hat.
Dem Prüfungsausschuss ist ein Themenvorschlag mit einer Kurzbeschreibung und einer Gliederung (Umfang max. zwei Seiten DIN A4) im Online-Portal hochzuladen. Hieraus muss Gegenstand beziehungsweise Ziel der Projektarbeit ersichtlich sein. Das Thema muss den in der Verordnung (§ 5) genannten Handlungsbereichen entsprechen. Ausgangspunkt für die Themastellung soll eine aktuelle, zukunfts- und praxisorientierte betriebliche Fragestellung sein. Das Thema der schriftlichen Projektarbeit wird vom Prüfungsausschuss gestellt und soll den Vorschlag der zu prüfenden Person berücksichtigen. Den Termin für die Themaeinreichung erhalten die Prüfungsteilnehmer nach erfolgte Anmeldung zum Prüfungsteil per E-Mail.
Dem Prüfungsausschuss ist ein Themenvorschlag mit einer Kurzbeschreibung und einer Gliederung (Umfang max. zwei Seiten DIN A4) im Online-Portal hochzuladen. Hieraus muss Gegenstand beziehungsweise Ziel der Projektarbeit ersichtlich sein. Das Thema muss den in der Verordnung (§ 5) genannten Handlungsbereichen entsprechen. Ausgangspunkt für die Themastellung soll eine aktuelle, zukunfts- und praxisorientierte betriebliche Fragestellung sein. Das Thema der schriftlichen Projektarbeit wird vom Prüfungsausschuss gestellt und soll den Vorschlag der zu prüfenden Person berücksichtigen. Den Termin für die Themaeinreichung erhalten die Prüfungsteilnehmer nach erfolgte Anmeldung zum Prüfungsteil per E-Mail.
Zeitplan / Termine
Hinweis: Es handelt sich um ein grobes Schema (Muster). Die Prüfungstermine können je nach Teilnehmerzahl und Verfügbarkeit des Prüfungsausschuss abweichen. Die genauen Termine erhalten Sie nach dem Anmeldeschluss (bei erfolgter Anmeldung) durch die IHK Nord Westfalen.
Ablauf des Prüfungsverfahrens | Sommer 2025 | Winter 2025/26 | Sommer 2026 |
---|---|---|---|
Anmeldeschluss | 11. April 2025 | 09. Oktober 2025 | 10. April 2026 |
Einreichung der Themenvorschläge | 01. August 2025 | 12. Januar 2026 | 03. August 2026 |
Durchführungszeitraum (30 Tage) | voraussichtlich: 27. August bis 25. September 2025 | voraussichtlich: 18. Februar 2026 bis 19. März 2026 | voraussichtlich: 20. August bis 18. September 2026 |
Projektarbeitsbezogenes Fachgespräch | 47. - 49.KW. 2025 | 20. - 22.KW. 2026 | 46. - 48.KW. 2026 |
Die schriftliche Projektarbeit ist so zu gestalten, dass
- eine zukunfts- und praxisorientierte betriebliche Aufgabenstellung bearbeitet wird, die auch eine Unternehmensgründung thematisieren kann, und
- die Aufgabenstellung als Entscheidungsvorlage für unternehmerische Entscheidungen aufbereitet ist.
Mindestens zwei der fünf Handlungsbereiche nach § 4 der Verordnung sind dabei zu berücksichtigen.
Die zu prüfende Person schlägt dem Prüfungsausschuss ein Thema vor. Das Thema der schriftlichen Projektarbeit wird vom Prüfungsausschuss gestellt und soll den Vorschlag der zu prüfenden Person berücksichtigen. Wird kein Themenvorschlag eingereicht, legt der Prüfungsausschuss das Thema der schriftlichen Projektarbeit fest.
Die Bearbeitungszeit für die Projektarbeit beträgt 30 Kalendertage und ist als schriftliche Hausarbeit anzufertigen. Sie darf erst nach Genehmigung und zum von der IHK vorgegebenen Starttermin begonnen werden. Der Termin wird per E-Mail mitgeteilt.
Die zu prüfende Person schlägt dem Prüfungsausschuss ein Thema vor. Das Thema der schriftlichen Projektarbeit wird vom Prüfungsausschuss gestellt und soll den Vorschlag der zu prüfenden Person berücksichtigen. Wird kein Themenvorschlag eingereicht, legt der Prüfungsausschuss das Thema der schriftlichen Projektarbeit fest.
Die Bearbeitungszeit für die Projektarbeit beträgt 30 Kalendertage und ist als schriftliche Hausarbeit anzufertigen. Sie darf erst nach Genehmigung und zum von der IHK vorgegebenen Starttermin begonnen werden. Der Termin wird per E-Mail mitgeteilt.
Weitere Informationen zur Projektarbeit finden Sie im Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 215 KB).
Die schriftliche Projektarbeit soll gegenüber dem Prüfungsausschuss dargestellt und die Ergebnisse sollen erläutert werden. Hierbei sind insbesondere die Analyse und die Einordnung des betrieblichen Handlungsauftrages sowie die Entwicklung und Strukturierung des Lösungsweges zu berücksichtigen. Die Dauer der Präsentation soll nicht länger als 15 Minuten dauern und die Projektarbeit muss vorher bestanden sein.
- Hilfsmittel für die Präsentation
Hilfsmittel für die Präsentation
Für die Präsentation stehen am Prüfungsort ein Beamer oder Monitor (Anschlüsse: HDMI und VGA), eine Dokumentenkamera, ein Flipchart sowie eine Meta-Plan-Wand zur Verfügung. Werden sonstige Unterlagen (zum Beispiel Moderationskarten) benötigt, müssen diese mitgebracht werden.- Bedienungsanleitung Dokumentenkamera (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 155 KB)
- Bedienungsanleitung Dokumentenkamera und Monitor (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 46 KB)
(Räume 2.401 bis 2.406)
Zum Auf- und Abbau eines Notebooks stehen maximal fünf Minuten zur Verfügung. Für die technische Funktion sind zu prüfenden Perosonen selbst verantwortlich und müssen gegebenenfalls für alternative Präsentationsmöglichkeiten sorgen (zum Beispiel mittels Handout der Präsentation).
Ausgehend von der Präsentation soll im Fachgespräch nachgewiesen werden, dass vertiefende und erweiternde Fragestellungen der betrieblichen Praxis im Kontext der Projektarbeit analysiert und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren entwickelt und bewertet werden können. Die Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten.
Wurde das projektarbeitsbezogene Fachgespräch nicht bestanden, muss die Projektarbeit mit einem neuen Thema nochmals angefertigt werden.
Bei der Bewertung des Projektbezogenen Prüfungsteils ist die
Wurde das projektarbeitsbezogene Fachgespräch nicht bestanden, muss die Projektarbeit mit einem neuen Thema nochmals angefertigt werden.
Bei der Bewertung des Projektbezogenen Prüfungsteils ist die
- schriftliche Projektarbeit mit 30 Prozent,
- die Präsentation mit 10 Prozent und
- das Fachgespräch mit 60 Prozent
zu gewichten. Alle Leistungen müssen bestanden sein.
Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn alle Prüfungsleistungen mit mindestens „ausreichend“ (ohne Rundung) bewertet wurden. Ist die Prüfung bestanden, werden die zusammengefassten Punktebewertungen des schriftlichen Prüfungsteils, die Punktebewertung des mündlichen Prüfungsteils und die zusammengefasste Bewertung des projektbezogenen Prüfungsteils jeweils kaufmännisch auf eine ganze Punktezahl gerundet.
Für die Bildung einer Gesamtnote ist die Schriftliche Prüfung mit 50 Prozent, die Mündliche Prüfung mit 30 Prozent sowie die projektarbeitsbezogene Prüfung mit 20 Prozent zu gewichten.
Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn alle Prüfungsleistungen mit mindestens „ausreichend“ (ohne Rundung) bewertet wurden. Ist die Prüfung bestanden, werden die zusammengefassten Punktebewertungen des schriftlichen Prüfungsteils, die Punktebewertung des mündlichen Prüfungsteils und die zusammengefasste Bewertung des projektbezogenen Prüfungsteils jeweils kaufmännisch auf eine ganze Punktezahl gerundet.
Für die Bildung einer Gesamtnote ist die Schriftliche Prüfung mit 50 Prozent, die Mündliche Prüfung mit 30 Prozent sowie die projektarbeitsbezogene Prüfung mit 20 Prozent zu gewichten.
Anmeldung zur Prüfung
Der Anmeldeschluss liegt jeweils bei zwei Monaten vor dem jeweiligen schriftlichen Prüfungstermin. Bitte beachten Sie, dass jeder Prüfungsteil eine separate Anmeldung bedarf.
Der Anmeldeschluss für den Prüfungsteil “Projektarbeitsbezogenes Fachgespräch“ liegt für das erste Halbjahr in der Regel im Januar / Februar beziehungswiese für die Prüfung im zweiten Halbjahr im August / September. Bitte informieren Sie sich frühzeitig über den Anmeldeschluss.
Der Anmeldeschluss für den Prüfungsteil “Projektarbeitsbezogenes Fachgespräch“ liegt für das erste Halbjahr in der Regel im Januar / Februar beziehungswiese für die Prüfung im zweiten Halbjahr im August / September. Bitte informieren Sie sich frühzeitig über den Anmeldeschluss.
- Anmeldung zur Prüfung
- Merkblatt zur Prüfungsanmeldung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 42 KB)
- Prüfungstermine (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 882 KB)
Hinweis: Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig über die Anmeldefrist für den projektbezogenen Prüfungsteil.
Prüfungsgebühr
- Prüfungsgebühren
Seit dem 1. Januar 2025 gilt folgender Gebührentarif. Es gilt jeweils der zum Prüfungszeitpunkt gültige Gebührentarif.
Gebühr Erste Teilprüfung: 410 Euro Zweite Teilprüfung: 409 Euro Dritte Teilprüfung: 178 Euro Wiederholungsprüfung
- Gesamtwiederholung: 100 Prozent
- Teilwiederholung: 70 Prozent
- Stornogebühren
Seit dem 01.01.2025 gilt folgender Gebührentarif:
Erste Teilprüfung
Zeitpunkt des Rücktritts Gebühr Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung 71 Euro Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt 143 Euro Nichtteilnahme an der Prüfung 199 Euro Zweite Teilprüfung
Zeitpunkt des Rücktritts Gebühr Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung 68 Euro Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt 153 Euro Nichtteilnahme an der Prüfung 208 Euro Dritte Teilprüfung
Zeitpunkt des Rücktritts Gebühr Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung 31 Euro Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt 46 Euro Nichtteilnahme an der Prüfung 79 Euro Hinweis: Im Online-Portal können Sie über den Punkt „Prüfungen“ von der Prüfung zurücktreten.
Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS). Die Weiterbildungsangebote der IHK Nord Westfalen finden Sie unter www.ihk-bildung.de.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS). Die Weiterbildungsangebote der IHK Nord Westfalen finden Sie unter www.ihk-bildung.de.