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Nr. 74389

Neue Nutzungs­konzepte für Innen­städte in Baden-Württem­berg

Die Folgen der Corona-Pandemie und die sich überlagernden Krisen stellen die Innenstädte in Baden-Württemberg vor große Herausforderungen. Um der wachsenden Zahl an Leerständen entgegenzuwirken müssen herkömmliche Denkmuster aufgebrochen und innovative Nutzungskonzepte entwickelt werden. Die Kommunen und die Immobilienwirtschaft sind daher mehr denn je gefragt, neue Wege zu gehen.
Im Auftrag des BWIHK wurde durch die BBE und IPH eine Studie für neue Nutzungskonzepte durchgeführt. Das zentrale Ergebnis dieser Studie ist ein Handlungsleitfaden, der Lösungsansätze aufzeigt, die bei der Innen-Stadt als Makrostandort beginnen, sich über Lagen und Quartiere (Mesostandorte) erstrecken und letztlich bei der einzelnen Immobilie (Mikrostandorte) enden. Der BWIHK legt mit diesem Leitfaden eine Hilfestellung vor, die die systematische und strukturierte Herangehensweise bei der Standortanalyse und -entwicklung beschreibt und Beispiele aufzeigt. Zudem wurden für die beiden Zielgruppen “Immobilieneigentümer” sowie “Wirtschaftsförderer, Verwaltung und Stadtmarketing” Checklisten erarbeitet, die bei der konzeptionellen Planung unterstützen sollen.
Die Ergebnisse der Studie sowie praxisnahe Lösungsansätze und Handlungsempfehlungen zu neuen Nutzungskonzepten in Innenstädte stehen Ihnen kostenfrei zur Verfügung:

EU-Kom­mission: Tool­box für sicheren und nach­haltigen E-Com­merce

Im Februar 2025 hat die EU-Kommission den Vorschlag für eine umfassende Toolbox unterbreitet, um einen sicheren und nachhaltigen E-Commerce in der EU zu ermöglichen und zugleich Wettbewerbsgleichheit für europäische Anbieter sicherzustellen.
Im Jahr 2024 erreichten rund 4.6 Mrd. Sendungen mit einem Wert von nicht mehr als 150 Euro den EU-Binnenmarkt, entsprechend 12 Millionen Pakete pro Tag. Dies waren doppelt so viele wie in 2023 und dreimal so viele wie in 2022 und viele der Waren wurden als nicht mit der EU-Gesetzgebung vereinbar befunden.

Konsumenten in der EU sollen das volle Potenzial des E-Commerce nutzen können

Die EU-Kommission möchte gewährleisten, dass in Europa Konsumenten das volle Potenzial des E-Commerce nutzen können und online Zugang zu fertigen, erschwinglichen, sicheren und hochqualitativen Produkten haben. Gleichermaßen sollten die europäischen Unternehmen von der Wettbewerbsgleichheit im Binnenmarkt profitieren.

Das EU-Instrumentarium beinhaltet die folgenden Maßnahmen:

  1. Zollreform: Einführung eines neuen Unionszollkodex und eines EU-Zolldatenhubs zur besseren Überwachung und Kontrolle von Waren, die in die EU importiert werden. Abschaffung der 150-€-Zollgrenze, Bearbeitungsgebühr für kleine E-Commerce-Sendungen, Erweiterung des 'Import One Stop Shop' (IOSS)
  2. Umweltschutz: Umsetzung der Verordnung über Ökodesign für nachhaltige Produkte und Einführung von erweiterten Herstellerverantwortungspflichten für Textilien und Schuhe.
  3. Koordinierte Kontrollen: Einrichtung eines Prioritätskontrollbereichs für den E-Commerce, um gefährliche und nicht konforme Produkte zu identifizieren und zu entfernen.
  4. Produktsicherheit: Verstärkte Marktüberwachungsmaßnahmen und gemeinsame Aktionen zur Bekämpfung von Produktfälschungen und zur Sicherstellung der Produktsicherheit.
  5. Digitale Dienste: Durchsetzung des Digital Services Act (DSA) zur Regulierung von Online-Marktplätzen und zur Bekämpfung illegaler Produkte.
  6. Verbraucherschutz: Einführung eines Digital Fairness Act (für 2026 geplant) zur Stärkung des Verbraucherschutzes im digitalen Umfeld und zur Bekämpfung unfairer Geschäftspraktiken.
  7. Streitbeilegung: Verbesserung der alternativen Streitbeilegung für Verbraucher, insbesondere bei Streitigkeiten mit Nicht-EU-Händlern.
  8. Digitale Werkzeuge: Einführung des Digital Product Passport (DPP) zur Verbesserung der Rückverfolgbarkeit und Transparenz von Produkten.
  9. Bewusstseinsbildung: Förderung von Aufklärungskampagnen für Verbraucher über ihre Rechte und Risiken beim Online-Kauf.
  10. Internationale Zusammenarbeit: Fortsetzung der bilateralen Zusammenarbeit mit Herkunftsländern importierter Waren, insbesondere China, zur Schulung und Sensibilisierung für EU-Produktsicherheitsvorschriften.
Die konkreten Inhalte sowie weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Europäischen Kommission.

Neuer Bürokratie befürchtet

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), die bereits im Dezember 2024 Ihren 10-Punkte Maßnahmenkatalog für einen Für einen fairen E-Commerce vorgestellt hat, begrüßt die Strategie der EU-Kommission grundsätzlich, warnt aber vor neuer Bürokratie.
Aus Sicht der DIHK seien dazu "keine neuen Regelungen nötig, die zu weiteren bürokratischen Belastungen führen". Wichtig sei vor allem eine konsequente Anwendung des bestehenden Rechts. “Dazu brauchen wir zum Beispiel dringend eine Verbesserung der digitalen und analogen Infrastruktur für den Zoll. Auch die angekündigte Abstimmung der Maßnahmen aus den einzelnen Politikbereichen wie beispielsweise Umwelt, Produktsicherheit, Steuern und Zoll, ist dabei unerlässlich.” (Dirk Bindung, Bereichsleiter Digitale Wirtschaft, Infrastruktur, Regionalpolitik der DIHK)

Der deutsche Einzelhandel 2024 – dritte IHK-ibi-Handelsstudie

In der dritten Auflage der IHK-ibi-Handelsstudie wurden gemeinsam mit der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) sowie 53 Industrie- und Handelskammern in einer deutschlandweiten Befragung mit über 2.100 Einzelhändlern der Status quo des deutschen Einzelhandels erfasst. Dabei stehen die Themen IT-Sicherheit, Nachhaltigkeit, bürokratische Anforderungen und Unternehmensnachfolge im Fokus. Zudem wirft die Studie einen Blick auf die Herausforderungen und Chancen der Branche.

Der Handel setzt immer stärker auf Multi-Kanal-Vertrieb

Die Studienergebnisse zeigen, dass die Hälfte der befragten Einzelhändler ihre Produkte sowohl stationär als auch online verkaufen. Im Vergleich zu den Ergebnisse 2020 ist dies eine Steigerung von 35 Prozent. Dementsprechend ist die Anzahl an Händlern, die rein stationär verkaufen seit 2020 rückläufig. Dennoch bleibt das stationäre Ladengeschäft der wichtigste Vertriebskanal: 85 Prozent der befragten Händler betreiben mindestens ein stationäres Geschäft. Auf Platz zwei folgt der eigene Online-Shop, den 43 Prozent der Händler nutzen. Soziale Medien gewinnen ebenfalls an Bedeutung – knapp ein Viertel (24 Prozent) setzt sie bereits für den Vertrieb ein. Die befragten Einzelhändler erwarten in den nächsten fünf Jahren in den Bereichen Online-Shops (70 Prozent) und soziale Medien (63 Prozent) steigende Umsätze.

Soziale Medien – wichtiger Bestandteil der Kommunikation und des Marketings

Auch in den Bereichen Kommunikation und Marketing finden soziale Medien Anwendung: Über 65 Prozent der Händler nutzen die Meta-Anwendungen Facebook und Instagram, vorrangig für Zwecke der Bekanntheitssteigerung (89 Prozent), Kundeninformation (81 Prozent) und Neukundengewinnung (77 Prozent).
„Die enge Verknüpfung von Handel und sozialen Medien stärkt die Handelsbranche. Social Commerce bietet die Möglichkeit, die eigene Zielgruppe gekonnt anzusprechen und einen fließenden Übergang von Kundenanwerbung zum tatsächlichen Kaufprozess zu ermöglichen“, so Nils Deichner, Senior Consultant und Studienverantwortlicher bei ibi research.
Das Interesse der Händler am Thema ‚Soziale Medien‘ äußert sich auch in Bezug auf Weiterbildung: In den Bereichen Vertrieb und Kommunikation über soziale Medien werden im Vergleich zu anderen Digitalisierungsthemen die größten Weiterbildungsbedarfe gesehen. Mittlere und große Unternehmen haben außerdem Schulungsbedarf beim Kernthema IT-Sicherheit. Ein Thema, mit dessen Problemen sich 47 Prozent der kleinen Unternehmen bisher nicht konfrontiert sehen.

Kleine Händler fühlen sich für die Herausforderungen der Digitalisierung schlechter vorbereitet als noch vor vier Jahren

Die Studie hat zum Ergebnis, dass sechs Prozent der kleinen Unternehmen keine gängigen digitalen Tools im Unternehmen nutzen. Die Studienergebnisse zeigen, dass im Vergleich zu den mittleren und großen Betrieben, kleine Unternehmen ihr Wissen zum Thema Digitalisierung geringer einschätzen. Ein Vergleich mit den Studienergebnissen aus 2020 zeigt, dass sich kleinere Unternehmen schlechter für die Herausforderungen der Digitalisierung gerüstet fühlen als noch vier Jahren. In 63 Prozent der kleineren Unternehmen bleibt Digitalisierung ‚Chefsache‘.
Knapp ein Drittel der befragten Unternehmen arbeitet bereits mit KI-Anwendungen. Aber auch hier ist ein deutlicher Unterschied hinsichtlich der Unternehmensgröße zu sehen. Während fast 60 Prozent der großen Unternehmen KI anwenden, sind es in den kleinen Unternehmen bisher nur 25 Prozent.

Zunehmende Regulierung und Bürokratieanforderungen schränken den deutschen Einzelhandel ein

Über alle Unternehmensgrößen hinweg nehmen gut drei Viertel der Unternehmen einen (sehr) negativen Einfluss durch die zunehmende Regulierung auf ihr Geschäftsmodell wahr. Auch die damit einhergehende Bürokratisierung schränkt 62 Prozent der Händler (sehr) stark in ihrem unternehmerischen Handeln ein. Besonders den großen Unternehmen macht außerdem der Fachkräftemangel zu schaffen – knapp 80 Prozent werden dadurch in ihrer aktuellen Geschäftslage beeinflusst.
„Die Studie bestätigt, was wir täglich aus den Unternehmen hören. Die Bürokratielasten erdrücken die Unternehmen. Wir müssen daher bei Bürokratieabbau deutlich mehr Gas geben, damit sich die Unternehmen wieder stärker auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Das vor kurzem beschlossene Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) war ein Schritt in die richtige Richtung. Aber dem müssen schnell größere folgen.“ (Volker Treier, DIHK Hauptgeschäftsführungsmitglied)
Weiter sehen 54 Prozent der Befragten den Bürokratieaufwand als größte Hürde für nachhaltiges Handeln im eigenen Unternehmen.

Fazit zur Studie

  • Digitalisierung, Fachkräftemangel, hohe Energiepreise und politische Unsicherheiten sind die zentralen Herausforderungen des Einzelhandels
  • Große Anbieter aus Drittstaaten dominieren mit niedrigen Preisen, schnellen Lieferzeiten und breiten Produktpaletten – der Handel und die
    Konkurrenz wird zunehmend internationaler
  • Die Belastung für Unternehmen aller Größen durch Bürokratie ist enorm – Kleine Unternehmen kämpfen mit Steuerrecht, große mit komplexen
    Regulierungen (z. B. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz).
  • Händler erkennen wachsende Bedeutung nachhaltiger Maßnahmen – finanzielle und bürokratische Hürden erschweren Umsetzung, vor allem für
    kleinere Unternehmen
  • IT-Sicherheit und Ladendiebstahl treffen den Handel immer stärker
  • Unternehmensnachfolge wird die nächsten Jahre zunehmend zum Faktor – insb. für kleine Unternehmen
Die drei Auswertungen (Deutschland gesamt, Baden-Württemberg und IHK-Bezirk Nordschwarzwald) finden Sie unter “Weitere Informationen” auf dieser Seite.

Feststellungsverfahren: Anmeldung zu einem Beratungsgespräch

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus. Wir melden uns bei Ihnen, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Anmeldung zu den Veranstaltungen des IHK-Forums für Ausbilder:innen

Unserer Veranstaltungen

Als Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald ist es unser Anliegen, Sie in Ihrer wichtigen Rolle als Ausbilder:in oder Ausbildungsverantwortliche zu unterstützen und Ihnen eine Plattform zum Austausch und für neuen Input zu bieten. Das "Forum für Ausbildende" ist eine Veranstaltungsreihe, die Fachvorträge und Workshops rund um das Thema Ausbildung präsentiert.

Jetzt online anmelden

Anmeldung: 26.02.2025 Nachhaltiges Wirtschaften – Berichterstattungspflichten und Chancen?

Themen der Veranstaltung

Die Partner der Allianz für Morgen informieren zum Thema nachhaltiges Wirtschaften. Die Veranstaltung bietet praxisnahe Einblicke in gesetzliche Anforderungen und zeigt Chancen für Unternehmerinnen und Unternehmer auf.

Online-Anmeldung

Umfrage gestartet: Was bewegt den Handel 2024?

Online-Befragung im deutschen Einzelhandel

Der DIHK und das Forschungsinstitunt IBI Research bitten Sie um Ihre Unterstützung.

Bis zum 20. Oktober 2024 können Einzelhändler:innen teilnehmen.
Die Beantwortung der Fragen dauert ca. 15 Minuten. Alle Aussagen werden selbstverständlich vertraulich und anonym behandelt.
Ziel der Befragung von Einzelhandelsunternehmen ist es, einen Überblick darüber zu bekommen, welche Themen den Einzelhandel aktuell bewegen, wo die Herausforderungen liegen und welche Chancen die Unternehmen im Bereich Digitalisierung sehen. Hierfür brauchen wir Sie und Ihre Expertise. Unterstützen Sie durch Ihre Teilnahme an dieser Umfrage die Forschung und profitieren Sie von den kostenlos erhältlichen Studienergebnissen, anhand derer Sie wichtige Schritte für die Zukunft Ihres Unternehmens ableiten können.

Die Studienergebnisse werden Ihnen kostenlos zugänglich gemacht

Die Studienergebnisse werden voraussichtlich im November 2024 durch das ibi research veröffentlicht und können auf der IHK Nordschwarzwald Homepage abgerufen werden.
ibi research an der Universität Regensburg GmbH ist ein deutschlandweit aktives Institut für angewandte Forschung im Bereich der digitalen Wirtschaft. Mit Fokus auf Banking, Payment und Handel untersuchen wir innovative Technologien, Geschäftsmodelle und Trends, um praxisnahe Lösungen und Empfehlungen für Unternehmen und Organisationen zu entwickeln.
Das Forschungsspektrum reicht von der Marktanalyse und Geschäftsmodell-Entwicklung über Prozessgestaltung und Data Analytics bis hin zu Fragen der Governance und Compliance. Zugleich bietet ibi research umfassende Beratungsleistungen zur Umsetzung der Forschungs- und Projektergebnisse an.

Kontakt

Bei Fragen zum Forschungsprojekt oder Interesse an weiteren Informationen, Artikeln etc. wenden Sie sich bitte an:
ibi research an der Universität Regensburg
Galgenbergstraße 25
93053 Regensburg
Telefon: 0941 788391-0
E-Mail: presse@ibi.de

Individuelle Inhouse-Firmenschulungen

Wir bieten Ihnen passgenaue, auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Inhousetrainings und Workshops an. Die Themen sind vielfältig: Agile Arbeitsmethoden, Strategien, Digitalisierung bis hin zu kompletten Führungskräfteentwicklungsprogrammen

Merkblätter für Versicherungs­vermittler

Zu Ihrer Information haben wir Ihnen verschiedene Merkblätter als PDF-Dateien zum Download bereitgestellt.

Vorwort

Am 22. Mai 2007 sind umfangreiche Neuregelungen für Versicherungsvermittler in Kraft getreten. Zuvor galt für die gewerbsmäßige Versicherungsvermittlung und -beratung die uneingeschränkte Gewerbefreiheit. Nun sind alle Versicherungsvermittler in einem Versicherungsvermittlerregister zu registrieren. Für die Versicherungsberater und ungebundenen Versicherungsvermittler ist zur Eintragung ein Erlaubnisverfahren notwendig. Zuständig für die Umsetzung dieser neuen Vorschriften sind die Industrie- und Handelskammern.

Download der Merkblätter

Die Merkblätter dienen als Orientierungshilfe zur Umsetzung der §§ 34d GewO. Ein Anspruch auf Vollständigkeit und daraus ableitend eine Haftung für den Inhalt besteht nicht.

Anmeldung 16.04.2025 Innovation Breakfast Wasserstoff

Herzliche Einladung!

Sie sind Geschäftsführer oder Entscheidungsträger eines Unternehmens und möchten sich mit Gleichgesinnten austauschen, welche Chancen die Wasserstofftechnologie für Ihre Branche bietet und welche Herausforderungen auf Sie zukommen können? Dann laden wir Sie herzlich zum kostenfreien Innovation Breakfast: Wasserstoff am 16.04.2025 in das Haus der IHK Nordschwarzwald nach Pforzheim ein. Jetzt anmelden!

Online-Anmeldung

Anmeldung: 02.04.2025 Webinar Beleuchtung im Wandel

Themen der Veranstaltung

Steigen Sie jetzt auf moderne LED-Technologie um und senken Sie Ihre Energiekosten nachhaltig! Die KEFF+ Nordschwarzwald veranstaltet dazu ein Webinar.

Online-Anmeldung

Anmeldung: 17.01.2025 Webinar Innovative Verpackungen

Themen der Veranstaltung

Am 17.01.2025 präsentiert Prof. Dr. Markus Schmid von 10 bis 11:30 Uhr nachhaltige Verpackungslösungen für Unternehmen. In diesem kostenfreien Online-Vortrag zum Thema: “Innovative Verpackungskonzepte - Möglichkeiten der Transformation hin zu einer kreislauforientierten Bioökonomie”, erhalten Sie Einblicke in aktuelle Forschungsprojekte und Ideen für Ihre eigene Umsetzung.

Online-Anmeldung

Anmeldung: 15.10.2024 Innovationen im Anflug

Themen der Veranstaltung

Erleben Sie bei dieser kostenfreien Veranstaltung Fachvorträge zu Zukunftstechnologien der Luft- und Raumfahrt von Experten des DLR, ESA BIC sowie Funk Dreidimensional. Nutzen Sie die Gelegenheit zum Networking und besichtigen Sie anschließend den Innovationscampus Empfingen und das dort vertretene DLR-Forschungsobservatorium. Wir öffnen die Türen des Innovationscampus Empfingen für eine kostenfreie Informationsveranstaltung, die Sie nicht verpassen sollten.

Online-Anmeldung

30.09.2025 Beraterstammtisch: Krankentage in Unternehmen systematisch reduzieren.

Nächster Beraterstammtisch: Dienstag, 30. September 2025


Die IHK Nordschwarzwald organisiert in regelmäißigen Abständen einen Stammtisch für Unternehmensberaterinnen und -Berater. Kommen Sie vorbei, bringen Sie Ideen und Anregungen mit und tauschen Sie Visitenkarten aus.

Thema: Krankentage in Unternehmen systematisch reduzieren – Mit Führung, Kommunikation & Coaching

Hohe Krankenstände belasten viele Unternehmen – doch mit den richtigen Maßnahmen lassen sie sich nachhaltig senken. In diesem praxisnahen Vortrag erfahren Sie, wie Sie durch gezielte Führung, wertschätzende Kommunikation und Business-Coaching nicht nur die Gesundheit, sondern auch die Leistungsbereitschaft Ihrer Mitarbeiter fördern.
Themen des Vortrags:
  • Gesund führen: Wie Führungskräfte durch wertschätzenden Umgang und klare Strukturen ein gesundes Arbeitsumfeld schaffen.
  • Stressfreie Kommunikation: Wie Sie Missverständnisse und Druck vermeiden – für ein produktives und entspanntes Miteinander.
  • Business-Coaching als Lösung: Wie ein anonymes Beratungsangebot dazu beiträgt, Stress frühzeitig zu erkennen und Krankmeldungen zu reduzieren.
  • Mitarbeitermotivation: Warum motivierte Mitarbeiter seltener krank sind und wie Unternehmen intrinsische Motivation fördern können.
  • Lean Leadership – Mitarbeiter aktiv in Unternehmensziele einbinden: Wie Sie Verantwortung und Eigeninitiative fördern, um langfristige Motivation und Gesundheit zu stärken.
  • Lean Standards – Klare Standards im Führungsalltag entlasten: Weniger Unsicherheit und Stress für Führungskräfte bedeutet mehr Stabilität und Wohlbefinden im gesamten Team. Andernfalls überträgt sich der Stress unweigerlich auf die Mitarbeiter.

Für wen?

Führungskräfte, Unternehmer und Personalverantwortliche in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die Krankentage systematisch reduzieren und gleichzeitig die Mitarbeitermotivation steigern wollen.
Melden Sie sich jetzt an und erfahren Sie, wie Sie durch gezielte Maßnahmen nicht nur Krankentage reduzieren, sondern auch die Motivation und Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter steigern!
Es bleibt Zeit für Fragen und Austausch.

Referent: Erik Raus, Raus Consulting

Termin

Dienstag, 30. September 2025
Uhrzeit: 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Osterfeld Pforzheim/Raum 407 im 4.OG, Osterfeldstraße 12, 75172 Pforzheim

Ansprechpartnerin und Anmeldung

Rebekka Sanktjohanser, Tel.: 07231 201 153, sanktjohanser@pforzheim.ihk.de

Gemeinsam handeln für die Innenstadt Pforzheim

Die IHK Nordschwarzwald hat im Jahr 2023 drei Innenstadtforen in Pforzheim initiiert, um gemeinsam mit den innerstädtischen Akteuren konkrete Wege zur Stärkung und Weiterentwicklung der Innenstadt zu erarbeiten. Die identifizierten Bedarfe, Ziele und Maßnahmen wurden einer umfassenden Broschüre festgehalten.

Die Zukunft der Innenstädte

Pforzheim, 12.05.2023. Der Wandel der Innenstädte ist ein bundesweites Phänomen, das durch zahlreiche Faktoren beschleunigt wurde: Online-Handel, Geschäftsaufgaben, Leerstände, rückläufige Besucherzahlen, aber auch tiefgreifende Entwicklungen wie die Corona-Pandemie, Migration, der Klimawandel oder internationale Krisen. Pforzheim steht dabei – wie viele andere Städte – vor der Aufgabe, ihre Innenstadt zukunftsfähig zu gestalten. Im Jahr 2023 hat die IHK Nordschwarzwald mit Pforzheimer Unternehmer:innen einen Prozess gestartet, um die Zukunft der Innenstadt gemeinsam zu gestalten.

Forum Innenstadt Pforzheim

Den Prozessauftakt bildetet das erste „Forum Innenstadt Pforzheim“ im Mai 2023, zu dem die IHK Nordschwarzwald erstmals alle Innenstadtakteure eingeladen hatte.
Carl Christian Hirsch, Mitglied der Geschäftsführung der IHK Nordschwarzwald, betonte in seiner Begrüßung:
„Wir sind uns der Herausforderung für die Transformation der Innenstadt bewusst. Allerdings reicht es nicht, nur darüber zu reden, es müssen konkrete Maßnahmen folgen.“
Ein Impulsvortrag von Dr. Stefan Leuninger, renommierter Innenstadt-Experte, lieferte zentrale Denkanstöße:
Unter dem Motto „Es kommt nicht darauf an, ob wir die Transformation der Innenstädte gut oder schlecht finden, sondern wie wir damit umgehen“ zeigte er auf, wie durch innovative Ansätze eine moderne Innenstadtentwicklung möglich ist. Im Fokus: gemeinsames Handeln aller Beteiligten, mehr digitale Sichtbarkeit im Zeitalter des Online-Shoppings, die Entwicklung neuer Nutzungskonzepte für Immobilien wie das Galeria-Gebäude, sowie die Förderung von Aufenthaltsqualität und Freizeitwert – insbesondere auch für junge Zielgruppen.
„Die CIMA-Deutschlandstudie zur Innenstadt hat gezeigt, dass sich die Bürger:innen einerseits ein vielfältiges Angebot, d.h. einen attraktiven Mix aus Handel, Gastronomie, Dienstleistungen und dem Gesundheitswesen, und andererseits Aufenthaltsqualität im Stadtraum erwarten“, so Dr. Leuninger.
Nach dem Vortrag bot das ‚Forum Innenstadt Pforzheim‘ den teilnehmenden Akteuren unter Moderation von Carl Christian Hirsch die Möglichkeit, sich intensiv über die vorgestellten Thesen zu unterhalten. Eine Vielzahl von konkreten Ideen direkt für die Innenstadt Pforzheims waren damit verbunden.

Gemeinsames Handeln

Aufbauend auf der Auftaktveranstaltung folgten auf Einladung der IHK Nordschwarzwald im Juni und September 2023 zwei weitere Innenstadtforen, zu denen alle innerstädtischen aktiven IHK-Mitgliedsunternehmen eingeladen wurden. In einem strukturierten Beteiligungsprozess kristallisierten sich fünf Handlungsfelder heraus, zu denen konkrete Ziele und Maßnahmen formuliert wurden. Diese Maßnahmen sollen künftig systematisch aufgearbeitet und – soweit möglich – umgesetzt werden.
Einige Vorschläge wurden bereits realisiert. Weitere Beiträge konnten über eine digitale Beteiligungsplattform auf der Website der IHK Nordschwarzwald eingebracht werden. Auch Unternehmen außerhalb der Innenstadt lieferten ergänzende Impulse.
Ein zentraler Punkt aus den Foren war die Frage, warum manche Städte Transformationen effizienter umsetzen als andere. Aus Sicht der Teilnehmenden des Forums Innenstadt Pforzheim wurde „Gemeinsames Handeln“ als entscheidender Erfolgsfaktor identifiziert. Auch großzügige Investoren oder Mäzene könnten eine Rolle spielen – doch diese würden genau beobachten, wie Entscheidungen innerhalb einer Stadt getroffen und kommuniziert werden.
Im Verlauf der Foren wurde zudem deutlich, dass bereits einige Maßnahmen durch die Stadtverwaltung umgesetzt wurden – viele Akteure wussten davon jedoch nichts. Ein transparentes Informations- und Kommunikationskonzept über laufende und geplante Projekte wurde daher als wichtiges Anliegen formuliert. Die kontinuierliche Einbindung der Innenstadtakteure, regelmäßige Updates sowie der öffentliche Zugang zu Themen- und Maßnahmenspeichern sind aus Sicht der Beteiligten notwendig, um Doppelstrukturen zu vermeiden und Synergien besser nutzen zu können.
Ein wiederkehrendes Thema war außerdem die Frage nach der Koordination der Innenstadt-Transformation. Wer übernimmt die Steuerung? Fehlt diese zentrale Instanz, drohen laut den Teilnehmenden langwierige Diskussionen, ungeordnete Einzelinitiativen und schwindende Motivation insbesondere wirtschaftlicher Akteure.
Die Broschüre mit allen Ergebnissen steht zum Download bereit und dient als Arbeitsgrundlage für die künftige Entwicklung der Pforzheimer Innenstadt.

"In unsererm Job darf man kein Stuben­hocker sein"

Blue Table – das Interview

Heute am Tisch: Holger Scherb, Geschäfts­führer der VPT GmbH & Co. KG und Martin Keppler, Haupt­geschäfts­führer der Industrie- und Handels­kammer Nord­schwarz­wald.

Herr Scherb, seit vielen Jahren erleben Sie die spannende Welt der internationalen Großevents hautnah. Welche Veranstaltung ist Ihr persönlicher Favorit?
Eigentlich war jedes Event, das wir bislang begleiten durften, eine tolle Sache. Das gilt auch für die Sportveranstaltungen in Ruhpolding. Da kennt jeder jeden, und man weiß, auf wen man sich verlassen kann. Wenn ich mich dennoch für ein Event entscheiden müsste, so fällt mir spontan die Rugby-WM in Japan ein. Da haben mir das Land und seine Menschen unheimlich imponiert. Übrigens nutzen einige aus unserem Team immer wieder die Möglichkeit, nach getaner Arbeit den Aufenthalt in einem interessanten Land mit Urlaub zu verbinden.
Wie kamen Sie eigentlich zu der Geschäftsidee und welche Eigenschaften muss man dafür mitbringen?
Als ich in Hannover und Marburg studierte, bekam ich die Möglichkeit, mir als Aushilfskraft bei ZDF-Produktionen ein paar Euro hinzuzuverdienen. Nach dem Studium habe ich als Produktionsassistent weitergemacht. Ich war zwar Quereinsteiger, aber mit Zusatzausbildungen habe ich mich weiterqualifiziert. Das wichtigste in unserer Branche ist die Erfahrung. Auch muss man das Reisen im Blut haben. Und man braucht viel Geduld, Organisationstalent und Disziplin. Schließlich wird an manchen Großprojekten zwischen einem und vier Jahren getüftelt. Die Ansprüche sind hoch. Jeder Regisseur hat seine eigenen Vorstellungen, wie er ein Sportevent in Szene setzen möchte. Wir sind auf unser Steckenpferd, den technischen Bühnenbau, fokussiert.
Wie kommen Sie eigentlich an Ihre Aufträge?
95 Prozent unserer Aufträge sind Sportevents, vor allem im Bereich Wintersport, Fußball und Motorsport. Da man uns mittlerweile in der Branche sehr gut kennt, kommen die Veranstalter und Sportverbände meistens direkt auf uns zu. Unsere Vorteile sind auch, dass wir über die Jahre hinweg unsere Ausstattung an Material und unsere Fahrzeuge auf die jeweiligen Events abgestimmt haben und uns so einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den Mitbewerbern erarbeiten konnten, was sich gerade im Wintersport bei Produktionen wie der Vierschanzentournee auszahlt. Um sportliche Höchstleistung in Szene zu setzen, bedarf es oft außergewöhnlicher Lösungen.
Welches war die größte Herausforderung für Ihr Team?
Das größte Projekt war bislang zweifellos die Fußball-Weltmeisterschaft 2018 in Moskau. Da hatten wir über Wochen zehn TV-Studios auf dem Roten Platz aufgebaut. Aber auch die Ski-WM in Garmisch-Patenkirchen 2011 war eine Materialschlacht. So gut wie jedes TV-Event, das wir begleiten, hat seine spezifische Herausforderung. Da gehört die Rugby-WM in Yokohama ebenso dazu wie die Fußball-WM in Katar, die wir gerade planen. Es müssen Flüge, Fähren oder Hotelzimmer gebucht, Mitarbeiter organisiert und die 40-Tonner beladen werden. Dafür bedarf es vieler Erfahrungswerte. Denn schließlich steckt da jedes Mal ein wirtschaftliches Risiko drin. Besonders froh bin ich darüber, dass bislang niemand ernsthaft erkrankt ist.
Ihre Branche wurde von der Corona-Pandemie besonders heftig getroffen. Wie ist Ihr Unternehmen bisher durch die Krise gekommen?
Fünf Monate hatten wir überhaupt keinen Umsatz, denn der Profisport ist komplett zum Erliegen gekommen. Deshalb mussten wir für 2020 einen Umsatzverlust zwischen 70 und 80 Prozent verbuchen, obwohl wir hervorragend ins letzte Jahr gestartet waren. Aktuell sind wir bei weitem noch nicht auf dem Niveau, das wir vor Corona hatten. Unsere mobilen Glasstudios zum Beispiel werden gerade fast gar nicht mehr gebucht. Die TV-Sender bevorzugen wegen Corona offene Presenter-Plattformen. Es sind ohnehin weniger Leute vor Ort im Einsatz, die auch weniger Material benötigen. Einige TV-Sender berichten wegen Corona komplett von ihrem Heimatstudio aus. In Oslo hatten wir zu Beginn der Pandemie alles stehen und liegen lassen, um noch rechtzeitig nach Deutschland zurückkehren zu können. Danach lag alles brach, weil die Veranstaltungen abgesagt wurden. Ab August fingen zaghaft die ersten Produktionen in abgespeckter Version wieder an. Aber ich denke schon, dass der Live-Sport wiederkommt. Denn der lebt ja von Publikum und von Emotionen.
Wie haben Sie die Zeit überbrückt?
Leider mussten wir unseren Mitarbeitendenstamm reduzieren, weil die kontinuierliche Auslastung fehlt. Besonders hart hat es die vielen Solo-Selbstständigen getroffen, die uns unterstützen. Für die tut es mir besonders leid. Zwischenzeitlich haben wir all das aufgearbeitet, was im Alltagsstress liegengeblieben war. Aber damit ist kein Geld verdient Trotzdem sehen wir so langsam wieder Licht am Ende des Tunnels. Ich persönlich bin da sehr optimistisch, denn dieses Jahr sieht’s schon mal deutlich besser aus. Für 2022 haben wir bereits den Auftrag in Katar. Und ein frisch abgeschlossener Vertrag mit der UEFA gibt uns auf vier Jahre eine gewisse Sicherheit. Daran war sogar dem europäischen Fußballverband gelegen. Denn es hat keiner was davon, wenn die wichtigsten Partner diese Pandemie nicht überleben.
Für die EM-Spiele in London haben Sie bereits viel technisches Equipment nach Großbritannien gebracht. Haben Sie zolltechnisch den Brexit zu spüren bekommen?
Durch die Europa-Meisterschaften sind wir in allen elf teilnehmenden Ländern vor Ort aktiv. In Rom und Bukarest sind die Vorbereitungen natürlich längst abgeschlossen. In London haben wir vor dem Stadion 180 Meter Kabelbrücken als Versorgungswege für die Technik gebaut. Allein drei 40-Tonner waren mit Gerüstmaterial beladen. Vom Brexit haben wir nicht viel zu spüren bekommen, weil wir ja nichts in Großbritannien verkaufen wollten, sondern nur Material anliefern. Mit der UEFA und dem britischen Fußballverband fühlen sich eh alle irgendwie verbunden. Einzig die Wartezeiten an den Fähren waren etwas länger als sonst. Wir müssen allerdings wie überall die Quarantäne-Regeln beachten. Die Zollpapiere haben wir mit Hilfe der IHK erstellt. Das klappt immer sehr gut, weil das Team sehr hilfsbereit ist. Oft können wir erst verhältnismäßig spät entscheiden, was wir wirklich vor Ort benötigen. Da sind die Leute von der IHK immer sehr geduldig und professionell. Wir haben übrigens auch nach Baku und in weitere Austragungsstädte angeliefert. Da gibt es zwar immer ordentlich was zu tun, aber auch diese Veranstaltungen wurden abgespeckt. Denn einige TV-Anstalten sind noch immer nicht direkt vor Ort vertreten.

Holger Scherb, alleiniger Gesellschafter der VPT GmbH & Co. KG

Holger Scherb, Jahrgang 1964, bekam schon während seines BWL-Studiums in Hannover als Produktionsassistent im Nebenjob Berührung mit TV-Großevents wie „Wetten, dass…?“, „Nase vorn“ oder „Grand Prix der Volksmusik“. Auch nach seinem Uni-Abschluss blieb der gebürtige Kasseler freiberuflich noch einige Jahre dem ZDF erhalten, ehe er 1997 mit Matthias Quasthoff die VPT GmbH & Co. KG gründete. Heute ist Holger Scherb alleiniger Gesellschafter.
Von Werner Klein-Wiele

Inter­natio­naler E-Commerce: Chancen und Risi­ken

Elektronischer Handel und Geschäftsverkehr boomen im B2B und B2C.

Die Möglichkeit, online weltweit über Shops und Plattformen potenzielle Kundinnen und Kunden zu erreichen, bietet Händlern und Herstellern enorme Absatzmöglichkeiten. Doch es gibt auch Hürden.
Um mehr über die Chancen und Herausforderungen in diesem Segment zu erfahren und den Betrieben Informationen sowie Entscheidungsgrundlagen bereitzustellen, hat der DIHK gemeinsam mit dem Forschungsinstitut ibi research an der Universität Regensburg eine Unternehmensumfrage durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass der eigene Online-Shop im B2C-Vertrieb an Auslandskonsumenten der wichtigste Vertriebskanal ist – er wird von 79 Prozent der Betriebe genutzt. An zweiter Stelle stehen Online-Plattformen. Im B2B-Bereich spielt dagegen noch immer der persönliche Kontakt über den Außendienst (59 Prozent) die Hauptrolle. Die absatzstärksten Märkte bilden – neben Deutschland – zunächst die unmittelbaren Nachbarländer Österreich, Frankreich, Schweiz und die Niederlande. In Europa sind außerdem Italien und Großbritannien von Bedeutung; in Übersee stehen vor allem die USA und China im Fokus.

Verkaufen ist nicht ganz so einfach wie Einkaufen

Die Studie belegt aber ebenso, dass rechtlicheUnsicherheiten beim Verkauf an Kunden im Ausland oder komplizierte und umfangreiche Zollabwicklungen vielele Unternehmen davon abhalten, Märkte in aller Welt ins Visier zu nehmen. Mit diesen Themen setzen sich die Betriebe daher vor dem Markteinstieg am stärksten auseinander. Mehr als ein Drittel hat vor dem Sprung ins Ausland allerdings keine umfassenden Vorbereitungen oder Marktrecherchen durchgeführt. Damit sind große Risiken verbunden: Schnell kann das Überschreiten der Lieferschwelle bei der Umsatzsteuer zum Vorwurf der vorsätzlichen Steuerhinterziehung führen oder eine nach nationalem Recht mangelnde Produktsicherheit ein Vertriebsverbot nach sich ziehen. Die IHK-Organisation steht den Unternehmen in solchen Fällen mit Beratung zur Seite und hat unter anderem spezielle Ratgeber zum Online-Verkauf in verschiedene Länder herausgegeben.

Viele steuerliche und rechtliche Aspekte zu beachten

Ausgerechnet im EU-Binnenmarkt, der eigentlich den freien Warenverkehr fördern soll, ist der Aufwand für die rechtlichen Vorgaben hoch. Das betrifft vor allem steuerliche Regelungen und Vorschriften aus dem Umweltbereich. So müssen Unternehmen alle Umsatzsteuerformalitäten in den jeweiligen Ländern abwickeln oder sich für jedes EU-Land gemäß Verpackungsverordnung und Elektroschrottverordnung registrieren – meist in der jeweiligen Landessprache. Vor diesem Aufwand und möglichen Sanktionen schrecken viele kleine Unternehmen zurück und verzichten auf die zusätzlichen Absatzchancen.

Notwendige Maßnahmen aus Händlersicht

Eine Harmonisierung, einheitliche Ansprechpartner – wie etwa der bereits eschlossene One-Stop-Shop für die Umsatzsteuermeldung – oder zumindest Ausnahmen für kleine und mittelständische Betriebe würden den internationalen E-Commerce weiter beflügeln und damit die Handelsunternehmen stärken.
Quelle: DIHK

Kassen: Nicht­aufgriffs­regelung für tech­nische Sicher­heits­ein­richtun­gen

Berlin, 07.11.2019. Das Bundesministerium der Finanzen hat soeben die am 26. September 2019 auf der Bund-Länder-Referatsleitersitzung beschlossene Nichtaufgriffsregelung hinsichtlich der Implementierung von technischen Sicherheitseinrichtungen bei elektronischen Kassen(systemen) auf seiner Website veröffentlicht.
Die Regelung beinhaltet folgende Punkte:
  • Es wird seitens der Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn elektronische Aufzeichnungssysteme i. S. d. § 146a AO längstens bis zum 30. September 2020 noch nicht über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen.
  • Jedoch sind die technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen umgehend durchzuführen und die rechtlichen Voraussetzungen unverzüglich zu erfüllen.
  • Die digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme – DSFinV-K – findet bis zur Implementierung der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung, längstens für den Zeitraum der Nichtbeanstandung, keine Anwendung.
  • Von der Mitteilung nach § 146a Absatz 4 AO (Meldepflicht) ist bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit abzusehen. Dieser Zeitpunkt wird im Bundessteuerblatt Teil I gesondert bekannt gegeben.

Unternehmensbörse Nexxt - Change

Die Internetplattform nexxt-change ist eine Gemeinschaftsinitiative des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, der KfW und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Unterstützung des Generationswechsel in kleinen und mittleren Unternehmen. "nexxt-change" stellt mit über 7.000 Unternehmen, die zum Verkauf stehen, und knapp 3.000 potentiellen Nachfolgern die führende Unternehmensbörse im deutschprachigen Raum dar.
Zugang finden Anbieter und Nachfrager ausschließlich über die etablierten Regionalpartner, die sich den Standards der Börse unterworfen haben und die Mittlerfunktion zwischen Angebot und Nachfrage übernehmen. Der Großteil der Inserate wird über die regionalen IHKen (45%) und die regionalen HWKn (44%) akquiriert und gepflegt. Vereinzelt sind auch Sparkassen und Volksbanken als Regionalpartner gelistet.

BaFin warnt vor gefälschten E-Mails

05.03.2019. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie keine Aufforderungen zur Verifizierung von personenbezogenen Daten an Unternehmen und Privatpersonen verschickt.
Der BaFin sind mehrere Fälle bekannt geworden, in denen Unternehmen und Privatpersonen angeblich von der BaFin versandte E-Mails erhalten haben. In den betrügerischen E-Mails wird dazu aufgefordert, eigene personenbezogene Daten zu verifizieren. Dazu soll einem Link („Jetzt verifizieren“) gefolgt werden. Die BaFin bittet alle Empfänger, nicht dem angegebenen Link zu folgen und diese E-Mails sofort zu löschen.

Erlaubnisse nach § 34c GewO: IHK seit 1. März zuständig

Seit 1. März 2019 ist die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald die zuständige Erlaubnisbehörde für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter.


Die Industrie- und Handelskammer hat die Aufgabe von den Landratsämtern und Ordnungsämtern übernommen.
Der § 34c der Gewerbeordnung (GewO) umfasst die Erlaubnispflicht für mehrere Branchen und Berufsgruppen. Wer sich als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter selbstständig machen will, benötigt neben der Gewerbeanmeldung eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34c GewO. Diese Erlaubnis können Gewerbetreibende bei der Industrie- und Handelskammer beantragen. Für Wohnimmobilienverwalter wurde die Erlaubnispflicht neu zum 1. August 2018 eingeführt.
Mit dem Zuständigkeitswechsel sollen die Erlaubnisverfahren für die Branchen Versicherung (§ 34d GewO), Immobiliardarlehen (§ 34i GewO), Finanzanlagen (§ 34f GewO) und Darlehen (§ 34c GewO) an einer Stelle gebündelt werden.

Gewerbetreibende im Sinne des § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Gewerbeordnung, also Bauträger und Baubetreuer, unterliegen einer Prüfberichtspflicht. Sie müssen jedes Jahr bis spätestens 31. Dezember des Folgejahres über die Einhaltung der Berufspflichten im vergangenen Kalenderjahr einen Bericht abgeben. Diese sind dann ab 1. März 2019 ausschließlich bei der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald einzureichen.

Ganz neu wurde durch den Gesetzgeber für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter eine Weiterbildungspflicht eingeführt. Innerhalb von drei Kalenderjahren müssen 20 Weiterbildungsstunden absolviert werden. Die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald wird diese Pflicht anlassbezogen und stichprobenartig überprüfen. Ein automatisches Vorzeigen der Erfüllung der Pflicht ist nicht notwendig.

Daneben verwaltet die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald als Registerbehörde für die Erlaubnisträger das Vermittlerregister. Hier können öffentlich alle Erlaubnisinhaber eingesehen werden.
Für Erlaubnisse gem. § 34c GewO besteht keine Registrierungspflicht.


Franchising - das fertige Geschäftskonzept

Franchising hat in den Vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen.
Es gibt mittlerweile rund 1.000 Franchisesysteme allein in Deutschland.

Was bedeutet Franchising?

Franchising ist die entgeltliche Gewährung eines Nutzungsrechtes für Wettbewerbsvorteile an unabhängige Unternehmer, verbunden mit Weisungsrecht, Betreuung und Kontrolle.
Das heißt der Franchisegeber (FG) entwickelt ein Geschäftskonzept von "A bis Z". Hierzu gehört meist ein komplettes Produkt- bzw. Leistungsprogramm (einschließlich Werbung, Namensgebung, Ladengestaltung bis hin zur Schulung). Der Franchisenehmer (FN) hat das Recht, das Franchisepaket gegen Entgelt zu nutzen. Er ist dabei im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig. Als Leistungsbeitrag liefert der FN Arbeit, Kapital und Informationen. Darüber hinaus ist er verpflichtet, sich genau an die Vorgaben des FG zu halten.

Welche Vor- bzw. Nachteile bietet Franchising für den Franchisenehmer?

Franchiseideen bieten Existenzgründern die Möglichkeit, ein bereits erfolgreich erprobtes Konzept zu übernehmen und zu nutzen. Dazu gehört ein bereits bekannter "geschützter" Markenname und die Unterstützung durch den FG beim Einkauf, bei der Betriebsführung und in allen Fragen des Marketings und der Konzeptweiterentwicklung. Die "Kooperation" mit dem FG gibt dem FN die Möglichkeit, auch gegenüber großen Mitbewerbern und anderen Verbundgruppen zu bestehen. Franchising wird zunehmend aber auch von bereits bestehenden Unternehmen im Rahmen ihrer Konzeptumstellung bzw. Unternehmenserweiterung genutzt.
Dennoch: Franchising ist nicht gleichbedeutend mit einer "Existenzgründung-Light". Eine Erfolgsgarantie gibt es nicht! Die unternehmerischen Voraussetzungen des FN sind hier genauso wichtig wie das Unternehmenskonzept und die Leistungsfähigkeit des FG. Bevor Sie sich für ein bestimmtes Franchisesystem entscheiden, prüfen Sie daher genau, ob Sie als FN geeignet sind und Produkt, Partner und Franchisepaket zu Ihnen passen. Franchising hat für den FN nämlich auch zur Folge, dass er durch die Partnerschaft mit dem FG in seinen unternehmerischen Entscheidungen stark eingeschränkt ist. Er muss sich in das System einfügen und ist darüber hinaus abhängig von der Geschäftspolitik und dem Wohlergehen des FG und der anderen FN. Eine vorzeitige Beendigung der Partnerschaft ist für den FN meist mit Verlust verbunden. Außerdem sollte sichergestellt sein, dass das Franchisesystem auch zukünftig gute Perspektiven aufweist. Die Tatsache, dass ein System bereits lange am Markt existiert, bedeutet nicht automatisch auch Erfolg in der Zukunft.

Checkliste Franchising

Das Unternehmen (Franchisegeber)

  • Seit wann besteht das Unternehmen?
  • Wie ist das Firmen-Image?
  • Wie viele Partner gibt es?
  • Wie gut und erfahren ist das Management?
  • Mitgliedschaft im Fachverband (DFV)?
  • Seit wann und mit welchen Erfahrungen?

Das Franchisesystem

  • Welche Stärken haben die Produkte/Dienstleistungen (Vorsprung, Alleinstellung)?
  • Tragfähigkeit und Zukunftsperspektiven des Konzeptes?
  • Sind die Geschäftserwartungen realistisch und mit Erfahrungswerten unterlegt?
  • Sind die Gebühren angemessen?
  • Welche Unterstützung erhalten Sie zur Betriebsgründung und später?
  • Haben Sie ein Mitspracherecht?
  • Vertragsdauer, Kündigungsmodalitäten?
Dies sind nur einige der wichtigsten Fragen, denen Sie unbedingt nachgehen sollten. Vor Ihrer endgültigen Entscheidung sind jedoch noch weitere Nachforschungen erforderlich.Angesichts der komplexen rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekte sollten Sie jedes Franchiseangebot in Ruhe prüfen und bei konkretem Interesse sachkundige Fachleute (Rechtsanwälte, Unternehmensberater) hinzuziehen.

Welche Punkte sollten im Franchisevertrag geregelt sein?

Der Franchisevertrag dokumentiert die vertragliche Basis der Zusammenarbeit zwischen FN und FG. Er sollte schriftlich abgefasst werden und die Rechte und Pflichten der beiden Vertragspartner möglichst umfassend und eindeutig bezeichnen. Da sich Franchisesysteme stark voneinander unterscheiden und sich auf ganz unterschiedliche Branchen und Betriebstypen beziehen können, sind auch die Franchiseverträge unterschiedlich gestaltet.
Der Deutsche Franchise Verband prüft, ob Verträge den Mindestanforderungen entsprechen. Des weiteren sollte jeder Vertrag zusätzlich durch einen auf Franchising spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden.

Empfehlung der Betriebsferien des Bundesverbandes Schmuck + Uhren bis 2030

Der Bundesverband Schmuck und Uhren möchte den Mitgliedsunternehmen die nachfolgende Betriebsferienregelung (Industrieferien) empfehlen:
  • 31.07. – 18.08.2023
  • 29.07. – 16.08.2024
  • 04.08. – 22.08.2025
  • 03.08. – 21.08.2026
  • 02.08. – 20.08.2027
  • 31.07. – 18.08.2028
  • 30.07. – 17.08.2029
  • 29.07. – 16.08.2030
Wie auch in der Vergangenheit geschehen weist der BV darüber hinaus darauf hin, aus rechtlichen Gründen währen der Betriebsferien Vorsorge zu treffen, dass insbesondere schriftliche Mitteilungen den Betriebsinhaber oder einen Bevollmächtigten erreichen. Einem immer wieder dem BV Schmuck und Uhren vorgetragenes Anliegen des Handels entsprechen weist der Verband auf die Einrichtung eines "Service-Dienstes", wann auch immer möglich, hin.
Kontakt
Poststrasse 1
75172 Pforzheim
Hauptgeschäftsführer: Dr. Guido Grohmann
E-Mail: info@bv-schmuck-uhren.de
Telefon: 07231-14555-10
Telefax 07231-14555-21

A-Z Serviceverzeichnis der IHK Nordschwarzwald

Dienstleistungsverzeichnis mit Kontaktdaten und Durchwahl der zuständigen Ansprechpartner:innen der IHK Nordschwarzwald

Immobilien-Darlehens­vermittler

Infos , Antragsformulare und IHK-Dienste: Umsetzung der Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie - Erlaubnispflichten für Immobilien-Kreditvermittler - Informationen zum Gesetzgebungsverfahren.

Kein 'Gefällt mir'-Button ohne Einwilligung und Zweck

In seinem Urteil vom 9.3.2016 gab das Landgericht (LG) Düsseldorf einer Klage der Verbraucherzentrale NRW statt, die gegen die bloße Einbindung des Facebook-Like-Buttons auf Webauftritten von den beklagten Unternehmen gerichtet war.
Bei direkter Einbindung der "Gefällt mir"-Schaltfläche auf der Website werden Daten der Website-Besucher bereits beim Aufruf der jeweiligen Seite automatisch übertragen, unabhängig davon, ob der Seitenaufrufer Mitglied des sozialen Netzwerks ist oder nicht.
Nach Auffassung der Klägerin bedarf eine so umfassende Datenübermittlung die vorherige Einwilligung des Nutzers.
Das LG folgte der Argumentation der Klägerin und entschied, dass der Einsatz des "Gefällt mir"-Buttons ohne vorherige Information wettbewerbswidrig ist. Nach § 13 Absatz 1 Satz 1 Telemediengesetz (TMG) hat der Betreiber eines Telemediendienstes den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten außerhalb des Anwendungsbereichs des EWR zu unterrichten. Dieser Pflicht kam die Beklagte nicht nach. Auch eine Einwilligung, die die Datenübertragung rechtfertigen könnte, war auf der Seite der Beklagten nicht vorgesehen. Damit war der Einsatz des "Gefällt mir"-Buttons unzulässig und der Klage stattzugeben.
Die Entscheidung des LG ist noch nicht rechtskräftig.
Praxistipp: Alternativ können Websitenbetreiber den sog. "Shariff"-Button einsetzen. Hierbei findet entgegen zum "Gefällt mir"-Button keine Datenübertragung statt.

Quelle: Industrie- und Handelskammer Frankfurt-Main, Frankfurt

Online-Händler: Informationspflichten

Informationspflichten für Online-Händler. Diese ergeben sich aus der EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung), die im engen Zusammenhang mit der ADR-Richtlinie steht, deren Umsetzung ins deutsche Recht im Dezember 2015 beschlossen wurde.

Hauptziel der ODR-Verordnung ist die Einrichtung einer Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) auf EU-Ebene. Die OS-Plattform soll Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmer sein, die aus Online-Rechtsgeschäften entstandene Streitigkeiten außergerichtlich beilegen möchten. Die Beschwerden sollen dann über die Plattform an die für die betreffende Streitigkeit zuständige nationale Schlichtungsstelle weitergeleitet werden. Offline-Verträge werden nicht erfasst.
Damit Verbraucher von der OS-Plattform Kenntnis erhalten, sieht Art. 14 Abs. 1 der Verordnung vor, dass Online-Händler ab dem 09.01.2016 auf die OS-Plattform verlinken müssen. Der Link muss für den Verbraucher „leicht zugänglich“ sein. Der Online-Händler muss in diesem Zusammenhang auch seine E-Mail-Adresse bekannt geben. Außerdem muss die neue Information auch in die AGBs eingearbeitet werden.
Die Informationspflichten treffen alle Online-Händler unabhängig davon, ob die Teilnahme an einer alternativen Streitbeilegung gewollt ist oder nicht. Betroffen sind auch Händler, die über keine eigene Internetseite verfügen, sondern ihre Produkte oder Dienstleistungen über Portale wie ebay oder Amazon vertreiben.
Obwohl die Informationspflichten die Unternehmen ab dem 09.01.2016 treffen, ist die OS-Plattform bis zum heutigen Tag noch nicht fertiggestellt. Um das Abmahnrisiko zu vermeiden, sollten Unternehmen aber bereits ab sofort (bzw. ab dem 09.01.2016) die o. g. Informationspflichten erfüllen.
Sie können dabei folgenden Link verwenden, über den die OS-Plattform abrufbar sein wird:
Auf dieser Seite findet sich aktuell der Hinweis, dass die OS-Plattform ab dem 15. Februar betriebsbereit zur Verfügung stehen soll.
Es sollte überprüft werden, ob sich die Internetadresse nach dem 15. Februar ggf. noch einmal ändert.
Bitte beachten Sie, dass sich aus dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten für Unternehmen weitere Informationspflichten ergeben, für die jedoch eine Umsetzungsfrist von einem Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen ist.
Einen guten Überblick über die verschiedenen Informationspflichten können Sie dem Merkblatt von Trusted Shops entnehmen, das Sie unter diesem Link finden:


Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Berlin

Erlaubnispflicht für Immobiliardarlehensvermittler

Wenn Sie gewerbsmäßig den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des § 491 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne von § 506 BGB vermitteln oder Dritte zu solchen Verträgen beraten wollen, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Behörde als Immobiliardarlehensvermittler/in nach § 34i Absatz 1 der Gewerbeordnung (GewO).
Auch für Honorar-Immobiliardarlehensberater/innen im Sinne von § 34i Absatz 5 GewO besteht eine Erlaubnispflicht nach § 34i Absatz 1 GewO als Immobiliardarlehensvermittler/in. Der Gesetzgeber hat für die Tätigkeit eines/r Honorar-Immobiliardarlehensberaters/in, anders als bei den Versicherungsberatern/innen (§ 34e GewO) und den Honorar-Finanzanlagenberatern/innen (§ 34h GewO), keinen eigenen Erlaubnistatbestand geschaffen. Die Angabe erfolgt auf Antrag lediglich im Vermittlerregister (vgl. § 6 Absatz 1 Nummer 4 der Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung). § 34i Absatz 5 GewO stellt eine Berufsausübungsregelung mit besonderen Berufspflichten für Gewerbetreibende dar, die eine honorargestützte unabhängige Beratung von Verbrauchern zu Immobiliardarlehensverträgen und entsprechenden entgeltlichen Finanzierungshilfen im Sinne von § 34i GewO anbieten möchten.

Neue Regeln für Honorar-Finanzanlagenberater

Seit dem 1. August 2014 ist der Berufszugang des "Honorar-Finanzanlagenberaters" im neu geschaffenen § 34h GewO geregelt. Ziel der neuen gesetzlichen Regelung ist, dem Kunden die Honorarberatung zu verdeutlichen und gleichzeitig diese zu stärken.
Der Honorar-Finanzanlagenberater darf keine Zuwendungen (z.B. Provisionen) von Produktgebern oder sonstigen Dritten annehmen. Er muss bei seiner Beratung eine hinreichende Auswahl von auf dem Markt angebotenen Anlageprodukten berücksichtigen.
Die Voraussetzungen für die Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater sind identisch mit den Regeln für Finanzanlagenvermittler. Auch hier ist die persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und die Sachkunde nachzuweisen. Ebenso ist der Eintrag im Vermittlerregister vorgeschrieben.
Erlaubnisinhaber nach § 34f GewO können im Erlaubnisverfahren nach § 34h GewO Erleichterungen für sich in Anspruch nehmen. Anlagenberater nach § 34h GewO dürfen allerdings kein Gewerbe mehr als Vermittler ausüben. Mit der Erteilung der neuen Erlaubnis (§ 34h GewO) erlischt die Erlaubnis als Vermittler nach § 34f GewO automatisch.
Die Industrie- und Handelskammern sind für die Erlaubniserteilung, Registerführung und die Abnahme der Sachkundeprüfung zuständig.

Widerrufsrecht - Fernabsatzverträge

Die Regelungen über den Fernabsatz erfassen nur Verträge, die zwischen einem Unternehmer (§ 14 BGB) und einem Verbraucher (§ 13 BGB) abgeschlossen werden und eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand haben. Für Verträge zwischen zwei Verbrauchern sowie für Verträge zwischen zwei Unternehmen gelten die Regelungen über den Fernabsatz nicht.


Während das frühere Recht noch eine Einschränkung des Vertragsgegenstandes auf die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen vorgenommen hat, wurde dies mit Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie ersatzlos gestrichen. Erfasst sind z. B. Kauf-, Werk-, Geschäftsbesorgungs-, Makler- oder Partnerschaftsverträge.



E-Mail, Facebook & Co. - richtig schriftlich antworten

Kundenorientierte Service-Antworten in Sozialen Medien gekonnt verfassen

Das Internet hat für Transparenz über Preis und Qualität vieler Produkte gesorgt. Das heißt für die Unternehmen, dass sie nach neuen Parametern suchen müssen, mit denen sie sich im Wettbewerb abheben können. Der Service wird auch hier zu einem entscheidenden Kriterium. Und weil das Internet die Schriftlichkeit treibt - der Kunde möchte zeit- und ortsunabhängig kommunizieren - wird eine gute schriftliche Serviceantwort immer wichtiger.

Auswertung schriftlicher Kundenanfragen hilft den den richtigen Ton zu finden

Berlin, 10.03.2014. Buchbesprechung / Literaturtipp. Doch wodurch zeichnet sich eine kundenorientierte Serviceantwort aus? Die Autoren haben eine Anzahl von Antworttipps zusammengetragen, die auf der Auswertung schriftlicher Kundenanfragen - per E-Mail, per Online-Formular, per Social Media - basieren. Die DIHK-Publikation "E-Mail, Facebook & Co. - wie man schriftlich antworten sollte" (40 Seiten, DIN A5) kann zum Preis von 8,00 Euro beim DIHK Verlag, Werner-von-Siemens-Str.13, 53340 Meckenheim; Internet-Bestellshop: http://www.dihk-verlag.de bestellt werden.

Merkblatt: Adressbuch- und Registerschwindel

1. Was ist Adressbuchverzeichnis- und Registerschwindel?

In den letzten Jahren hat die Zahl unseriöser Adressverzeichnisanbieter, die Eintragungsangebote für Branchenregister, Gewerberegister, Zentralverzeichnisse und ähnlich lautende Verzeichnisse in rechungsähnlicher Form anbieten, stark zugenommen.
Die Form der Werbeangebote ist für den flüchtigen Leser einem bereits erteilten Auftrag sehr ähnlich.
Im Allgemeinen werden zwei Maschen angewandt.
Eine Variante besteht darin, dass der Anbieter den Eindruck erweckt, es handle sich um eine öffentliche Stelle, welche eine Rechnung für eine vermeintlich gesetzliche Eintragung ausstelle. Gerade Jungunternehmer und Existenzgründer sind im Visier der Anbieter. Ihre Anschriften werden teilweise Veröffentlichungen über Handelsregistereintragungen entnommen. Die Auswertung solcher Veröffentlichungen ist erlaubt. Der Bundesanzeiger weist seine Inserenten in einer Mitteilung ausdrücklich auf diesen Umstand hin, betont jedoch gleichzeitig, in keinerlei Zusammenhang mit den Angeboten unseriöser Verzeichnisanbieter zu stehen.
Eine weitere Vorgehensweise unseriöser Anbieter besteht darin, Formulare zu verwenden, in die Anzeigentexte aus anderweitig veröffentlichten, von den angeschriebenen Unternehmen tatsächlich in Auftrag gegebenen Werbeanzeigen, montiert werden. Der flüchtige Leser erkennt seine eigene alte Werbeanzeige und bemerkt gegebenenfalls nicht, dass er mit seiner Unterschrift nicht nur den richtigen Text der Anzeige bestätigt (z. B. Korrekturabzug für eine Wiederveröffentlichung), sondern einen neuen Anzeigenvertrag mit einem ganz anderen Unternehmen unterschreibt.
Der für die Unternehmen entstehende Schaden ist sehr hoch, denn falls es überhaupt ein Verzeichnis gibt ist der Eintrag meist wertlos, da er z.B. ohne Sortierung nach Branche oder Sitz des Unternehmens erfolgt.

2. Woran erkennt man Werbeschreiben unseriös arbeitender Adressverzeichnisanbieter?

  • Das Werbeschreiben ähnelt einer Rechnung, oftmals ist ein bereits ausgefüllter Überweisungsträger fest beigefügt.
  • Eingedruckte Kunden- oder Registriernummern sollen suggerieren, dass bereits Geschäftsverbindungen zum Empfänger bestehen bzw. sollen den Eindruck von zu bezahlenden Rechnungen verstärken.
  • Es werden Logos oder Bezeichnungen verwendet, die denen von Behörden oder halbamtlichen Stellen gleichen. Folgende Begriffe können zur Täuschung beitragen: Deutsche Telefon..., Deutsches Telefax..., Offizielles Hotel- , Gastgeber- o. ä. Verzeichnis, EU-Registereintragung unter der Nr. ..., Zentrales…, …-register
  • Oft wird erst auf den meistens rückseitig klein abgedruckten Geschäftsbedingungen erkennbar, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot auf Eintragung handelt.
  • Häufig werden aufgeklebte Ausschnitte von Handelsregisterveröffentlichungen aus dem Bundesanzeiger verwendet.
  • Datenerhebungsbögen für eine vorgeblich kostenfreie Aufnahme der Firmendaten in eine Datenbank werden zugesandt. Kostenlos ist jedoch gemeinhin nur die Veröffentlichung der sogenannten Stammdaten (Firmenbezeichnung, Anschrift).
  • Es werden sogenannte Firmengründungsurkunden verschickt.
  • Die Eintragungsangebote (auch „Offerten“ genannt) werden oftmals per Fax verschickt. (Hinweis: unerbetene Telefaxwerbung ist wettbewerbswidrig).
  • In Formularen werden Anzeigentexte aus anderweitig veröffentlichten, von den angeschriebenen Unternehmen tatsächlich in Auftrag gegebenen Werbeanzeigen, montiert. Die Richtigkeit eines angeblichen Korrekturabzuges soll schriftlich bestätigt werden, tatsächlich handelt es sich um die Unterschrift zu einem Anzeigenauftrag.

3. Wie kann man sich schützen?

  • Seien Sie misstrauisch!
  • LESEN Sie Ihre Eingangspost aufmerksam!
  • Haben Sie einen Auftrag erteilt? Wenn keine Auftragserteilung feststellbar ist, lohnt der Blick ins Kleingedruckte der Formulare. Dort befindet sich meist ein versteckter Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit des Angebotes. Der Begriff "Offerte" deutet bereits darauf hin. Enthält das Schreiben keinen entsprechenden Hinweis, sollte der Rechnungssteller schriftlich zum Nachweis der Auftragserteilung aufgefordert werden. Ein seriöses Unternehmen dürfte diesen Nachweis prompt und ohne Schwierigkeiten erbringen können.
  • Lassen Sie sich am Telefon auf nichts ein. Bitten Sie um Zusendung von Unterlagen, um das Angebot prüfen zu können. Sie werden erstaunt sein, wie wenig Unterlagen Sie bekommen.
  • Weisen Sie auch Ihre Mitarbeiter auf die notwendige Vorsicht hin, denn erfahrungsgemäß liegen die geforderten Rechnungsbeträge oft unter der Grenze, ab der eine zweite Unterschrift erforderlich ist.
  • Fragen Sie nach! Wenden Sie sich an ihre zuständige Industrie- und Handelskammer, dort können Sie erfahren, ob in einem Register Eintragungspflicht besteht oder nicht.

4. Was kann man tun, wenn man bereits bezahlt hat?

  • Zunächst sollte versucht werden, die Überweisung bei der eigenen Bank zu stornieren.
  • Ist dies nicht mehr möglich, kann der Vertrag per Anschreiben wegen arglistiger Täuschung angefochten werden. In diesem Zusammenhang kann auch vorsorglich eine Kündigung des Vertrages ausgesprochen werden.
  • Versenden Sie die Anfechtung und Kündigung per Einschreiben / Rückschein. Dann haben Sie einen Nachweis über den Zugang der Kündigung oder unrichtige Postangaben des Versenders.
  • Gleichzeitig sollte die Firma unter Fristsetzung aufgefordert werden, den bereits geleisteten Betrag zurückzuerstatten.
  • Wird dies verweigert oder erfolgt keine Reaktion, bietet sich spätestens zu diesem Zeitpunkt die Einschaltung eines Rechtsanwaltes an. Die Erfolgsaussichten für ein Rückforderungsverfahren, welches jeder Betroffene selbst einleiten muss, schätzt der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. (DSW) durchaus hoch ein, solange das entsprechende Unternehmen noch greifbar ist. Auch diesbezüglich lohnt eine Nachfrage bei der Industrie- und Handelskammer oder beim zuständigen Handelsregister. Ebenso lohnt die Kontaktaufnahme mit der Empfängerbank, d.h. derjenigen Bank, bei der das Konto der begünstigten Firma eingerichtet ist.
  • Damit die Offertenschwindler möglichst keinen Unrechtsgewinn einstreichen können, sollten Sie folgendes bewährtes Verfahren beherzigen: Informieren Sie das mit der Gutschrift beauftragte Geldinstitut (zu ermitteln über den Aufdruck auf dem Überweisungsträger, ggf. über die Bankleitzahl unter www.bankleitzahlen.de) umgehend darüber, dass auf das betreffende Konto Zahlungen aufgrund vermutlich unseriöser Angebote eingehen. Schildern Sie den zugrunde liegenden Sachverhalt und regen Sie an, die eingehenden Beträge an die Empfänger zurück zu überweisen. Im weitgehend automatisierten Zahlungsverkehr sind die Geldinstitute für solche Hinweise durchaus dankbar – und bei offenkundig wettbewerbswidrigem Handeln auch befugt, das Konto zu kündigen.
  • Wird der Irrtum erst nach ca. einem Jahr bemerkt, wenn eine Folgerechnung ins Haus flattert, kann ebenfalls noch eine Anfechtung erklärt werden. In diesem Fall bittet der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V., Postfach 2555, 61295 Bad Homburg um Zusendung sämtlicher relevanten Unterlagen (ursprüngliche Formularsendung, aktuelle Rechnung, eventuelle Mahnung) im Original. Auf dieser Grundlage kann dann ein neues wettbewerbsrechtliches Verfahren eingeleitet werden, um die unzulässige Forderungsbeitreibung zu verhindern.

5. Beispiel für eine Anfechtungserklärung

Sehr geehrte Damen und Herren,
unter dem Eindruck einer Zahlungsverpflichtung habe ich den Betrag von … Euro an Sie gezahlt. Mit dieser Zahlung ist kein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen.
Mit Ihrem Formularschreiben vom … haben Sie in wettbewerbswidriger Weise den Eindruck vermittelt, es handele sich um eine Rechnung mit Zahlungsverpflichtung und nicht nur um ein Angebot. Der Angebotscharakter war nicht ohne weiteres erkennbar.
Hiermit fechte ich meine Erklärung vom ... wegen arglistiger Täuschung an.
Vorsorglich kündige ich den Vertrag.
Ich fordere Sie daher auf, die von mir geleisteten Zahlungen unverzüglich bis spätestens ... auf mein Konto zurückzuerstatten. Rechtliche Schritte gegen Sie behalte ich mir ausdrücklich vor.“

6. Was kann man tun, wenn man Mahnungen bekommt?

  • Wenn Sie den Vertrag angefochten oder gekündigt haben, kann es trotzdem sein, dass die unseriösen Anbieter weiterhin auf Ihren Forderungen bestehen.
    • Sie bekommen dann Hinweise auf die - aus der Sicht der Anbieter - geltende Rechtslage.
    • Sie mahnen aggressiv und penetrant per Anwalts- und/oder Inkassobüroschreiben, mit Hinweisen wie „Letzte Mahnung“.
    • Sie drohen gerichtliche Schritte an: Zahlungsklage, Mahnbescheid, Zwangsvollstreckung und Pfändung.
    • Sie behaupten Schufa-Einträge zu veranlassen. Solche sind aber bei einer angefochtenen Forderung gar nicht erlaubt!
  • In diesen Fällen ist es sinnvoll nicht zu reagieren, häufig erfolgt eine Geltendmachung der Zahlungsforderung durch die Adressbuchverlage über Monate hinweg bis hin zu Jahren mit teilweise längeren Unterbrechungen.
  • Wenn allerdings gerichtliche Klage- und Mahnverfahren eingeleitet werden, müssen Sie unbedingt reagieren.
  • Besprechen Sie sich mit einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens über die Erfolgsaussichten des Mahnbescheids oder der Klage.
  • In Einzelfällen kann es sinnvoll sein, dem behaupteten Anspruch mit einer eigenen Klage entgegenzutreten.
  • Informieren Sie sich bei Ihrer IHK, ob der Anspruchsteller dort bereits bekannt ist.

7. Aktuelle Rechtsprechung

Auf folgende Rechtsprechung können Sie sich beziehen:
LG Offenburg · Urteil vom 15. Mai 2012 · Az. 1 S 151/11
1. Ein formularmäßig aufgemachtes Angebotsschreiben für einen Eintrag in ein Online-Branchenbuch, das nach seiner Gestaltung und seinem Inhalt keinen deutlichen Hinweis auf den Preis enthält, ist nach § 305c BGB als überraschende Klausel unwirksam.
2. Außerdem besteht ein Anfechtungsrecht nach § 123 Abs. 1 BGB wegen arglistiger Täuschung, wenn das Schreiben zur Täuschung geeignet und planmäßig darauf angelegt ist, einen wenn vielleicht auch nur kleinen Teil der Adressaten zu täuschen.
Weitere Indizien sind gegeben, (1) wenn der werbende Charakter des Schreibens dadurch getarnt wird, dass der unzutreffende Eindruck vermittelt wird, die beworbene Dienstleistung sei bereits bestellt oder unentgeltlich, (2) wenn das Schreiben die für eine Werbung typische Anpreisung der beworbenen Ware oder Dienstleistung vermissen lässt und (3) wenn diejenigen Empfänger, die seinen Angebotscharakter erkennen, eine Kaufentscheidung angesichts des Preises für die Veröffentlichung in einem weitgehend unbekannten Internetverzeichnis nicht ernsthaft in Betracht ziehen werden.
Zum Adressbuchschwindel hat auch der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 26.7.2012 ein erfreulich klares Urteil gesprochen. Ihm lag zur Entscheidung vor, ob eine Entgeltklausel in einem Antragsformular für einen Grundeintrag in ein Branchenverzeichnis im Internet nach dem Erscheinungsbild des Formulars überraschenden Charakter hat und deshalb gem. § 305c Abs. 1 BGB nichtig ist.
Nach den Feststellungen des BGH ist zu berücksichtigen, dass im Internet in einer Vielzahl von Fällen Grundeinträge in Branchenverzeichnisse tatsächlich kostenfrei angeboten werden. Wird daher eine Entgeltklausel nach der drucktechnischen Gestaltung des Antragsformulars so unauffällig in das Gesamtbild eingefügt, dass sie von dem Vertragspartner des Klauselverwenders dort nicht vermutet wird, werde sie nicht Vertragsbestandteil.
Das Urteil kann daher vielen von Registerschwindel betroffenen Unternehmen als Argumentationshilfe dienen.
Stand: November 2012

VerA stärkt Auszubildende

Ausbildungsabbrüche verhindern

VerA steht für Verhinderung von Abbrüchen und Stärkung von Jugendlichen in der Berufsausbildung durch SES-Ausbildungsbegleiter und ist ein Angebot an jeden, der in der Ausbildung auf Schwierigkeiten stößt und mit dem Gedanken spielt, seine Lehre abzubrechen.

Berufs- und lebenserfahrene Senior Expertinnen und Experten als Vertrauenspersonen für Azubis

Auf Wunsch stellt der SES diesen Jugendlichen berufs- und lebenserfahrene Senior Expertinnen und Experten als Vertrauenspersonen zur Seite. SES-Ausbildungsbegleiter helfen unabhängig, ehrenamtlich und individuell – egal, ob fachliche oder private Probleme drängen, soziale Konflikte schwelen oder vielleicht sogar eine neue Lehrstelle zu suchen ist.

Unterstützung durch VerA können alle anfordern, die an der Ausbildung beteiligt sind

Unterstützung durch VerA können alle anfordern, die an der Ausbildung beteiligt sind: die Auszubildenden selbst, ihre Eltern, die Ausbildungsberater bei den Kammern, die Ausbildungsbetriebe und auch die Berufsschulen. Anfragen nehmen die SES-Regionalkoordinatoren und die SES-Zentrale in Bonn entgegen. Dort wird unter Tausenden Senior Expertinnen und Experten der geeignete Begleiter ausgewählt. Für die Auszubildenden und die Ausbildungsbetriebe ist eine VerA-Begleitung kostenlos. Sie ist zunächst auf zwölf Monate ausgelegt, kann aber bis zum Ende der Ausbildung verlängert werden. Die Initiative ist mit den Kammern abgestimmt.

Der Senior Experten Service (SES)

Der Senior Experten Service (SES), die Stiftung der Deutschen Wirtschaft für internationale Zusammenarbeit, gibt seit 1983 mit Fachleuten im Ruhestand Hilfe zur Selbsthilfe – weltweit.
VerA steht für Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen. Ins Leben gerufen hat der SES die Initiative VerA gemeinsam mit dem Deutschen Handwerkskammertag (DHKT), dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), dem Bundesverband der Freien Berufe (BFB) und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Das BMBF fördert VerA über seine Bildungsketten-Initiative.

Kontakt: VerA-Koordinator/-in in Bonn

Tel. 0228 26090 3611
E-Mail: vera@ses-bonn.de,
Homepage: www.vera.ses-bonn.de,

Informationen zum SES

Dr. Heike Nasdala,
Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 0228 26090-51,
E-Mail: h.nasdala@)ses-bonn.de

Antrags­formulare für Versicherungs­vermittler

Erlaubnisverfahren

Erlaubnisverfahren und die Registrierung als Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler
Unsere vollständigen Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13, 14 DSGVO finden Sie hier
Erlaubnisverfahren und Registrierung für Versicherungsberater
Unsere vollständigen Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13, 14 DSGVO finden Sie hier
Erlaubnisbefreiung und Registrierung für produktakzessorische Versicherungsvermittler
Unsere vollständigen Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13, 14 DSGVO finden Sie hier

Zuständigkeit

Seit dem 22. Mai 2007 müssen sich alle Versicherungsvermittler und Versicherungsberater in ein von den Industrie- und Handelskammern geführtes Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen. Ungebundene Versicherungsvermittler und Versicherungsberater benötigen hierzu eine Erlaubnis der zuständigen IHK.
Die IHK Nordschwarzwald ist für Erlaubniserteilung und Registrierung zuständig, sofern sich Ihre Hauptniederlassung in diesem Kammerbezirk befindet. Die Postadresse der IHK Nordschwarzwald ist in den Antragsformularen bereits voreingetragen.

Was Sie bei der Antragstellung beachten sollten

  • Die Antragsformulare können direkt am Bildschirm ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden.
  • Die erforderlichen Nachweise entnehmen Sie bitte dem Antragsformular. Für die Beantragung der erforderlichen Unterlagen entstehen bei den zuständigen Stellen ggf. weitere Kosten.
  • Bitte reichen Sie den Antrag nur vollständig mit allen Antragsformularen und Nachweisen ein. Damit ermöglichen Sie eine schnellere Bearbeitung Ihrer Unterlagen. Die Auskünfte aus dem Bundeszentralregister bzw. Gewerbezentralregister werden direkt an uns übersandt.
  • Eine Erlaubniserteilung bzw. Registrierung kann nur erfolgen, wenn die angegebene Anschrift mit der beim Gewerbeamt und dem Handelsregister gemeldeten Adresse übereinstimmt. Bitte veranlassen Sie ggf. eine Gewerbeummeldung vor Einreichung Ihres Antrags.
  • Bei schriftlichen Anträgen erhalten Sie keine Eingangsbestätigung. Sofern Unterlagen fehlen, melden wir uns umgehend bei Ihnen.
  • Die Höhe der anfallenden Gebühren entnehmen Sie bitte
    unserem Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 356 KB).

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Antragsformulare für die verschiedenen Verfahren

Erlaubnisverfahren und die Registrierung als Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler
Unsere vollständigen Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13, 14 DSGVO finden Sie hier
Erlaubnisverfahren und Registrierung für Versicherungsberater
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Erlaubnisbefreiung und Registrierung für produktakzessorische Versicherungsvermittler
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Formulare für die Ergänzung weiterer EU-Staaten und die Änderung der Registerdaten bei bereits bestehender Registrierung

Ergänzung weiterer EU/EWR-Staaten (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 98 KB)
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Änderung der Registerdaten (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 105 KB)
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Weitere Informationen

Prüfungstermine für Sachkundeprüfungen

Wer zukünftig Versicherungen gewerbsmäßig vermitteln möchte, muss grundsätzlich im Rahmen des Erlaubnisverfahrens gem. § 34 d GewO die erforderliche Sachkunde nachweisen. Dies kann durch erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung zum Versicherungsfachmann/-frau (IHK) erfolgen.
Die IHK Nordschwarzwald hat die Durchführung der Prüfung auf die IHK Region Stuttgart übertragen. Diese arbeitet bei der Durchführung der Prüfung mit dem Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft e.V (BWV) als externem Dienstleister zusammen.
Es bestehen keine besonderen Zulassungsvoraussetzungen zur Sachkundeprüfung. Den Prüfungsinhalt hat der Gesetzgeber in § 1 der Versicherungsvermittlungsverordnung vorgegeben. Diese finden Sie ebenso wie unser Merkblatt zum Sachkundenachweis in unserem Downloadbereich.
Prüfungstermine und weitere Informationen zur Anmeldung, Anmeldefrist, Durchführung der Prüfung und zu den anfallenden Gebühren erhalten Sie auf der Homepage der IHK Region Stuttgart.

Vorbereitungs­kurse zur Sachkunde­prüfung „Geprüfte/r Versicherungs­fachmann/-frau IHK”

Usere Liste enthält eine Übersicht von Anbietern zur Prüfungsvorbereitung. Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für Inhalt und Qualität der angebotenen Seminare übernimmt die IHK keine Gewähr. Die Nennung auf der Liste bedeutet keine Empfehlung.

Präsenzkurse

BWV Südwest e.V.
Gutenbergstr. 14d
70176 Stuttgart
Tel.: 0711 / 662-3655
E-Mail: suedwest@bwv.de
Homepage: www.bwv.de
Deutsche Makler Akademie
gemeinnützige GmbH
Unter den Eichen 7 / Gebäude F
65195 Wiesbaden
Tel.: 0611 - 1746377-80
E-Mail: info@deutsche-makler-akademie.de
Homepage: www.deutsche-makler-akademie.de
Frankfurt School of Finance & Management gGmbH
Sonnemannstraße 9-11
60314 Frankfurt am Main
Lehrgangsorte: u.a. München, Frankfurt
Tel.: 069 / 154008-0
E-Mail: info@frankfurt-school.de
Homepage: www.frankfurt-school.de
Going Public! Akademie für Finanzberatung AG
Dudenstr. 10
10965 Berlin
Tel.: 030 / 6829850
E-Mail: info@going-public.edu
Homepage: www.going-public.edu

E-Learning

ABC Vertriebsberatung GmbH
Bahnhofstr. 94
69151 Neckargemünd
Tel.: 06223 / 86550
E-Mail: abc@abc-vertriebsberatung.de
Homepage: www.abc-vertriebsberatung.de
Atheus Akademie für Finanzdienstleistungen
Lilienstr. 36
20095 Hamburg
Tel.: 040 / 37518004
E-Mail: info@atheus.de
Homepage: www.atheus.de
Culturaplus GmbH
Niebuhrstr. 18
10629 Berlin
Tel.: 030 / 31981250
E-Mail: info@culturplus.de
Homepage: www.culturaplus.de
DEA Digital Education Academy GmbH
Regensburger Str. 25
10777 Berlin
Tel.: 030/22052308
E-Mail: michael@sachkundegurus.de
Homepage: www.sachkundegurus.de
Deutsche Makler Akademie
gemeinnützige GmbH
Unter den Eichen 7 / Gebäude F
65195 Wiesbaden
Tel.: 0611 - 1746377-80
E-Mail: info@deutsche-makler-akademie.de
Homepage: www.deutsche-makler-akademie.de
Inside Unternehmensgruppe
Auf der Hüls 190
52068 Aachen
Tel.: 0241 / 18292-0
E-Mail: info@inside-online.de
Homepage: www.inside-online.de
VIWIS GmbH
Thomas-Dehler-Str.2
81737 München
Tel.:089 / 62757700
E-Mail: info@viwis.de
Homepage: www.viwis.de
Wiprax GmbH
Rosa-Luxemburg-Str. 4c
14482 Potsdam
Tel.: 0331 / 58 25 319
E-Mail: mail@wiprax.de
Homepage: http://www.wiprax.de

Literatur

"Die Prüfung zum Versicherungsfachmann (IHK) - Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler"
Autor: Andreas Nareuisch
Kiehl; 1. Auflage Februar 2010, ISBN: 978-3470598819
"Versicherungsfachmann/-frau IHK - Zur Vorbereitung auf die IHK-Sachkundeprüfung für die Versicherungsvermittlung nach §34d Gewerbeordnung".
Hrsg: Wolfgang Kuckertz / Ronald Perschke / Frank Rottenbacher / Daniel Ziska
Wolters Kluwer Information Services; 6. Auflage März 2015, ISBN: 978-3896994141

Rahmenplan

Der Rahmenplan „Geprüfter Versicherungsfachmann/-frau IHK” (96 Seiten) ist zum Preis von 12 Euro zu beziehen beim DIHK Publikationen Service, Werner-von-Siemens-Str.13, 53340 Meckenheim; Internet-Bestellshop: http://www.dihk-verlag.de

Existenz­gründung im Versicherungs­gewerbe

Sie planen, sich als Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler selbstständig zu machen? Aus nachfolgendem Merkblatt können Sie alle Schritte ersehen, die hierzu erforderlich sind.

Einfirmenvertreter / Ausschließlichkeitsvertreter:

  1. Abklären, ob das Versicherungsunternehmen die Haftung und - damit verbunden - auch die Registrierung im Versicherungsvermittlerregister übernimmt. Bitte beachten: Der Einfirmenvertreter kann wahlweise auch eine Erlaubnis beantragen. Das Vorgehen entspricht dann dem Ablauf beim Mehrfachvertreter ( Merkblatt mit ausführlichen Informationen zum Wahlrecht unter "Downloads").
  2. Gewerbeanmeldung als „gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 7 GewO” beim zuständigen Gewerbeamt.
  3. Registrierung im Versicherungsvermittlerregister durch das Versicherungsunternehmen (Änderungen und Löschungen erfolgen ebenfalls ausschließlich über das Versicherungsunternehmen).

Mehrfachvertreter / Versicherungsmakler:

  1. Erlaubnisantrag mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen und Registrierungsantrag bei der zuständigen IHK stellen (Antragsformulare unter „Mehr zum Thema”).
  2. Erteilung der Erlaubnis durch die zuständige IHK (Gebührentarif siehe „Downloads”).
  3. Gewerbeanmeldung entsprechend der Erlaubnis als „Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO” oder „Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO” beim Gewerbeamt.
  4. Registrierung im Versicherungsvermittlerregister durch die IHK (Gebührentarif siehe „Downloads”).

Produktakzessorische Versicherungsvertreter (z.B. Autohäuser):

  1. Voraussetzungen für eine Erlaubnisbefreiung (=produktakzessorische Vermittlung von Versicherungen) mit IHK abklären.
  2. Antrag auf Erlaubnisbefreiung mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen und Registrierungsantrag bei der zuständigen IHK stellen (Antragsformulare unter „Mehr zum Thema”).
  3. Erteilung der Erlaubnisbefreiung durch die zuständige IHK (Gebührentarif siehe „Downloads”).
  4. Gewerbeanmeldung entsprechend der Erlaubnis als „Versicherungsvertreter mit Erlaubnisbefreiung nach § 34d Abs. 6 GewO” beim Gewerbeamt.
  5. Registrierung im Versicherungsvermittlerregister durch die IHK (Gebührentarif siehe „Downloads”).

Besonderheiten bei der Gründung einer GmbH:

Seit dem 01.11.2008 stellt es kein Eintragungshindernis mehr dar, wenn der Unternehmensgegenstand einer GmbH auf eine genehmigungspflichtige Tätigkeit hinweist. Dennoch sollte sich zumindest aus der Formulierung klar ergeben, ob eine erlaubnispflichtige Tätigkeit (z.B. „Tätigkeit als Versicherungsmakler”) ausgeübt werden soll oder nicht (z.B. "Tätigkeit als gebundener Versicherungsvertreter gem. § 34d Abs. 7 GewO"). Es empfiehlt sich eine vorherige Kontaktaufnahme und Absprache der Formulierung des Unternehmensgegenstands mit der IHK.
Soweit eine Erlaubnis erforderlich ist, gilt folgendes:
  1. Der Erlaubnisantrag der GmbH kann bereits in der Gründungsphase bei der zuständigen IHK eingereicht werden (Formular für juristische Personen unter "Mehr zum Thema"). Besonderheit: Die erforderlichen Unterlagen sind von allen Geschäftsführern vorzulegen. Ausnahmen: Die Bestätigung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung muss auf die GmbH in Gründung lauten. Der Sachkundenachweis ist von mindestens einem der Geschäftsführer oder - unter bestimmten Voraussetzungen - einer Aufsichtsperson zu erbringen.
  2. Nach der Handelsregistereintragung: Ausstellung der Erlaubnis durch die IHK (Gebührentarif siehe "Downloads").
  3. Soweit noch nicht erfolgt: Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt.
  4. Registrierung im Versicherungsvermittlerregister durch die IHK (Gebührentarif siehe "Downloads").
Wichtig: Soweit Sie eine Erlaubnis oder eine Erlaubnisbefreiung benötigen, muss diese vorliegen, bevor Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen dürfen!