Versicherungsvermittler

Existenz­gründung im Versicherungs­gewerbe

Sie planen, sich als Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler selbstständig zu machen? Aus nachfolgendem Merkblatt können Sie alle Schritte ersehen, die hierzu erforderlich sind.

Einfirmenvertreter / Ausschließlichkeitsvertreter:

  1. Abklären, ob das Versicherungsunternehmen die Haftung und - damit verbunden - auch die Registrierung im Versicherungsvermittlerregister übernimmt. Bitte beachten: Der Einfirmenvertreter kann wahlweise auch eine Erlaubnis beantragen. Das Vorgehen entspricht dann dem Ablauf beim Mehrfachvertreter ( Merkblatt mit ausführlichen Informationen zum Wahlrecht unter "Downloads").
  2. Gewerbeanmeldung als „gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 7 GewO” beim zuständigen Gewerbeamt.
  3. Registrierung im Versicherungsvermittlerregister durch das Versicherungsunternehmen (Änderungen und Löschungen erfolgen ebenfalls ausschließlich über das Versicherungsunternehmen).

Mehrfachvertreter / Versicherungsmakler:

  1. Erlaubnisantrag mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen und Registrierungsantrag bei der zuständigen IHK stellen (Antragsformulare unter „Mehr zum Thema”).
  2. Erteilung der Erlaubnis durch die zuständige IHK (Gebührentarif siehe „Downloads”).
  3. Gewerbeanmeldung entsprechend der Erlaubnis als „Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO” oder „Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO” beim Gewerbeamt.
  4. Registrierung im Versicherungsvermittlerregister durch die IHK (Gebührentarif siehe „Downloads”).

Produktakzessorische Versicherungsvertreter (z.B. Autohäuser):

  1. Voraussetzungen für eine Erlaubnisbefreiung (=produktakzessorische Vermittlung von Versicherungen) mit IHK abklären.
  2. Antrag auf Erlaubnisbefreiung mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen und Registrierungsantrag bei der zuständigen IHK stellen (Antragsformulare unter „Mehr zum Thema”).
  3. Erteilung der Erlaubnisbefreiung durch die zuständige IHK (Gebührentarif siehe „Downloads”).
  4. Gewerbeanmeldung entsprechend der Erlaubnis als „Versicherungsvertreter mit Erlaubnisbefreiung nach § 34d Abs. 6 GewO” beim Gewerbeamt.
  5. Registrierung im Versicherungsvermittlerregister durch die IHK (Gebührentarif siehe „Downloads”).

Besonderheiten bei der Gründung einer GmbH:

Seit dem 01.11.2008 stellt es kein Eintragungshindernis mehr dar, wenn der Unternehmensgegenstand einer GmbH auf eine genehmigungspflichtige Tätigkeit hinweist. Dennoch sollte sich zumindest aus der Formulierung klar ergeben, ob eine erlaubnispflichtige Tätigkeit (z.B. „Tätigkeit als Versicherungsmakler”) ausgeübt werden soll oder nicht (z.B. "Tätigkeit als gebundener Versicherungsvertreter gem. § 34d Abs. 7 GewO"). Es empfiehlt sich eine vorherige Kontaktaufnahme und Absprache der Formulierung des Unternehmensgegenstands mit der IHK.
Soweit eine Erlaubnis erforderlich ist, gilt folgendes:
  1. Der Erlaubnisantrag der GmbH kann bereits in der Gründungsphase bei der zuständigen IHK eingereicht werden (Formular für juristische Personen unter "Mehr zum Thema"). Besonderheit: Die erforderlichen Unterlagen sind von allen Geschäftsführern vorzulegen. Ausnahmen: Die Bestätigung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung muss auf die GmbH in Gründung lauten. Der Sachkundenachweis ist von mindestens einem der Geschäftsführer oder - unter bestimmten Voraussetzungen - einer Aufsichtsperson zu erbringen.
  2. Nach der Handelsregistereintragung: Ausstellung der Erlaubnis durch die IHK (Gebührentarif siehe "Downloads").
  3. Soweit noch nicht erfolgt: Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt.
  4. Registrierung im Versicherungsvermittlerregister durch die IHK (Gebührentarif siehe "Downloads").
Wichtig: Soweit Sie eine Erlaubnis oder eine Erlaubnisbefreiung benötigen, muss diese vorliegen, bevor Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen dürfen!