Versicherungsvermittler

Download: Formulare für produkt­akzessorische Versicherungs­vermittler

Downloadbereiche

Gewerbetreibende, die Versicherungen als Ergänzung der im Rahmen ihrer Haupttätigkeit gelieferten Waren oder Dienstleistungen vermitteln, haben unter den Voraussetzungen des § 34 d Abs. 3 GewO die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Erlaubnispflicht befreien zu lassen. Hierunter fallen beispielsweise Autohäuser, die Kfz-Versicherungen vermitteln. Des Weiteren sind sie verpflichtet, sich in das Versicherungsvermittlerregister nach § 11 a Abs. 1 GewO eintragen zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass für natürliche Personen (nicht in das Handelsregister eingetragene Einzelunternehmer sowie eingetragene Kaufleute) und juristische Personen (z. B. GmbH, AG, Genossenschaft) unterschiedliche Antragsformulare zu verwenden sind!
Hinweis: Bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) hat jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter die Erlaubnisbefreiung für sich selbst zu beantragen. Bei der GmbH & Co. KG ist grundsätzlich die Komplementär-GmbH die Gewerbetreibende und muss sich von der Erlaubnispflicht befreien lassen.

Erlaubnisbefreiung

Natürliche Personen verwenden bitte

Juristische Personen verwenden bitte