Versicherungsvermittler

Download: Formulare für Versicherungs­berater

Downloadbereiche

Versicherungsberater, deren Tätigkeit bisher im Rechtsberatungsgesetz geregelt war, benötigen seit dem 22. Mai 2007 eine Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO. Versicherungsberater sind außerdem verpflichtet, sich in das Versicherungsvermittlerregister nach § 11a Abs. 1 GewO eintragen zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass für natürliche Personen (nicht in das Handelsregister eingetragene Einzelunternehmer sowie eingetragene Kaufleute) und juristische Personen (z. B. GmbH, AG, Genossenschaft) unterschiedliche Antragsformulare zu verwenden sind!
Hinweis: Bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) hat jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter die Erlaubnis auf seinen Namen zu beantragen. Die Personengesellschaft selbst kann nicht Träger der Erlaubnis sein! Bei der GmbH & Co. KG ist grundsätzlich die Komplementär-GmbH die Gewerbetreibende und damit erlaubnispflichtig.

Erlaubnis

Natürliche Personen verwenden bitte das
Juristische Personen verwenden bitte

Sachkundenachweis (Delegation)

Soweit der Antragsteller oder bei juristischen Personen ein oder mehrere Mitglieder der Geschäftsführung den für die Erlaubniserteilung erforderlichen Sachkundenachweis nicht selbst erbringen können oder wollen, besteht die Möglichkeit, den Nachweis der Sachkunde auf im Unternehmen angestellte vertretungsberechtigte Aufsichtspersonen (z. B. Prokurist, Handlungsbevollmächtigter) zu delegieren.