Prüfungstermine für Sachkundeprüfungen
Wer zukünftig Versicherungen gewerbsmäßig vermitteln möchte, muss grundsätzlich im Rahmen des Erlaubnisverfahrens gem. § 34 d GewO die erforderliche Sachkunde nachweisen. Dies kann durch erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung zum Versicherungsfachmann/-frau (IHK) erfolgen.
Die IHK Nordschwarzwald hat die Durchführung der Prüfung auf die IHK Region Stuttgart übertragen. Diese arbeitet bei der Durchführung der Prüfung mit dem Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft e.V (BWV) als externem Dienstleister zusammen.
Es bestehen keine besonderen Zulassungsvoraussetzungen zur Sachkundeprüfung. Den Prüfungsinhalt hat der Gesetzgeber in § 1 der Versicherungsvermittlungsverordnung vorgegeben. Diese finden Sie ebenso wie unser Merkblatt zum Sachkundenachweis in unserem Downloadbereich.
Prüfungstermine und weitere Informationen zur Anmeldung, Anmeldefrist, Durchführung der Prüfung und zu den anfallenden Gebühren erhalten Sie auf der Homepage der IHK Region Stuttgart.