Versicherungsvermittler
Download: Antragsformulare für das Erlaubnisverfahren und die Registrierung als Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler
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Versicherungsmakler und Mehrfachagenten, die für mehrere Versicherungsunternehmen Versicherungen vermitteln, deren Produkte zueinander in Konkurrenz stehen, benötigen eine Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO. Auch so genannte gebundene Versicherungsvermittler (Ausschließlichkeitsvertreter), haben die Möglichkeit, eine Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO zu beantragen und eine eigene Registrierung zu veranlassen. Versicherungsvermittler sind des Weiteren verpflichtet, sich in das Versicherungsvermittlerregister nach § 11 a Abs. 1 GewO eintragen zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass für natürliche Personen (nicht in das Handelsregister eingetragene Einzelunternehmer sowie eingetragene Kaufleute) und juristische Personen (z. B. GmbH, AG, Genossenschaft) unterschiedliche Antragsformulare zu verwenden sind!
Hinweis: Bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) hat jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter die Erlaubnis auf seinen Namen zu beantragen. Die Personengesellschaft selbst kann nicht Träger der Erlaubnis sein! Bei der GmbH & Co. KG ist grundsätzlich die Komplementär-GmbH die Gewerbetreibende und damit erlaubnispflichtig.
Erlaubnis und Registrierung
Natürliche Personen (nicht im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmer, Gesellschafter von GbRs, OHGs und KGs sowie im Handelsregister eingetragene Kaufleute) verwenden bitte
Formular 1.1.1 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis und Registrierung gem. § 34d Abs. 1 GewO (natürl. Personen) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 263 KB)
Unsere vollständigen Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13, 14 DSGVO finden Sie hier
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Juristische Personen (GmbH; AGs und Genossenschaften) verwenden bitte
Formular 1.1.2 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis und Registrierung gem. § 34d Abs. 1 GewO (jur. Personen) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 205 KB)
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Sachkundenachweis (Delegation)
Soweit der Antragsteller oder bei juristischen Personen ein oder mehrere Mitglieder der Geschäftsführung den für die Erlaubniserteilung erforderlichen Sachkundenachweis nicht selbst erbringen können oder wollen, besteht die Möglichkeit, den Nachweis der Sachkunde auf im Unternehmen angestellte vertretungsberechtigte Aufsichtspersonen (z.B. Prokurist, Handlungsbevollmächtigter) zu delegieren.
Formular 1.1.3 Delegation des Sachkundenachweises durch Benennung von Aufsichtspersonen gemäß § 34 d Abs. 5 Nr. 4 GewO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 100 KB)
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Checkliste – Download
Überprüfen Sie mit der Checkliste, ob Sie alle erforderlichen Unterlagen für die Erlaubnis und die Registrierung haben.