Energie und Klima

Erneuerbare Energien & Klimaschutz

Photovoltaikanlagen

 

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legt fest, dass Stromerzeugnisse aus kleinen Photovoltaik-Anlagen für 20 Jahre fest vergütet werden. Nach Ablauf dieser Förderdauer gibt es einige Punkte, die bei der Fortführung des Anlagenbetriebs beachtet werden müssen.

 

Der DIHK hat diesbezüglich ein Merkblatt für Besitzer oder Investoren von kleinen PV-Anlagen erstellt. In diesem finden sich Hinweise, welche sich mit dem Betrieb von PV-Anlagen und dem Ende der Förderdauer nach dem EEG befassen. Viele Anmerkungen können aber auch für Anlagenbesitzer sinnvoll sein, deren Förderdauer noch nicht abgelaufen ist. Im Detail werden folgende Punkte behandelt:
  1. Rolle als Eigenversorger
  2. Einsatz eines Stromspeichers
  3. Andere Nutzungsmöglichkeiten
  4. Reinigung und Wartung der Module
  5. Versicherung der Anlage
  6. Verkauf und Umzug der Anlage
  7. Prüfpflichten und Brandschutz
  8. Garantie von PV-Anlagen
  9. Konsequenzen des Austauschs eines Moduls (Repowering)
  10. Steuer / Einnahmeüberschussrechnung / Mitgliedschaft in der IHK

Niederrhein setzt auf Sonnenenergie

(06.11.2018) Über 70 Teilnehmer informierten sich am Montag, 5. November, am Aiport Weeze über wirtschaftliche und rechtliche Entwicklungen beim Thema Photovoltaik auf Einladung der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve. Eine Frage, die vielen gewerblichen Anlagenbetreibern besonders unter den Nägeln brannte, war: Was passiert, wenn für sie die garantierte Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nach 20 Jahren ausläuft?
In Duisburg und den Kreisen Kleve sowie Wesel gibt es mittlerweile rund 3.000 Betreiber von gewerbliche Photovoltaikanlagen, die IHK-Mitglieder sind. Sie erzeugen Strom aus der Sonne und verwenden diesen nicht nur in ihrem eigenen Unternehmen oder Haus, sondern speisen ihn in das öffentliche Netz ein. Somit leisten sie einen direkten Beitrag zur Energiewende.

Betreiber haben Umweltschutz und Rendite im Blick

Umweltschutz und unternehmerische Gründe bzw. Rendite sind die Hauptgründe, warum die Anlagenbetreiber auf Sonnenenergie setzten. Das geht aus den knapp 200 Antworten einer Online-Umfrage hervor, die die IHK unter ihren Mitgliedsunternehmen durchführte. Denn alle Anlagen, die vor dem 1. Januar 2000 in Betrieb genommen wurden, erhalten bis zum 31. Dezember 2020 die gesetzlich festgeschriebene Einspeisevergütung.

Ab 2020 lohnt es, Sonnenenergie selbst zu nutzen

Wenn nach Ablauf des Vergütungszeitraumes noch Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird, kann der Anlagenbetreiber nach Meinung der Clearingstelle EEG auf Grundlage der derzeitigen Rechtslage allenfalls noch vermiedene Netznutzungsentgelte und steuerliche Vergünstigungen beanspruchen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die meisten Solarstromanlagen nach dem Vergütungszeitraum von 20 Jahren (also am 31. Dezember 2020) noch beachtliche Erträge einfahren werden. Gut beraten werden die Betreiber sein, die dann den überwiegenden Teil des erzeugten Stroms selbst verbrauchen oder an Dritte verkaufen. Auch die Investition in einen Stromspeicher könnte für Altanlagenbetreiber interessant sein.
Deshalb drehte sich die gemeinsame Informationsveranstaltung mit dem Bundesverband Solarwirtschaft e.V. rund um die Themen Strategien nach Ablauf der Einspeisevergütung und die Themen Modernisierung, Erweiterung und Speicherung.  Highlight war zudem die Besichtigung der größten Photovoltaik-Anlage in NRW am Airport Weeze.
Ansprechpartnerin bei der IHK: Elisabeth Noke-Schäfer, Telefon 0203 2821-311, E-Mail noke@niederrhein.ihk.de.
Die Vorträge der Veranstaltung am 05.11.2018 finden Sie hier:

Klimaschutzplan 2050

Das Bundeskabinett hat der am 11.11.2016 zwischen den Ressorts erzielten Einigung über den Klimaschutzplan 2050 zugestimmt. Im Gegensatz zum Vorentwurf enthält er nun wieder konkrete Ziele in Zahlenangaben. Kernpunkte bleiben die CO2-Reduktionsvorgaben bis 2030 und eine vertretbare Einigung beim Emissionshandel. Viele problematische Einzelpunkte bleiben bestehen. Die Umsetzung beginnt in dieser Legislaturperiode.

Gegenüber dem ursprünglichen Hausentwurf des Bundesumweltministeriums sind aus dem beschlossenen Klimaschutzplan vor allem folgende Kernpunkte festzuhalten:

Sektorziele für Treibhausgasemissionen

Bis 2030 sollen die gesamten Treibhausgasemissionen in Deutschland um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 gemindert werden. Diese Minderung soll in folgenden Handlungsfeldern erbracht werden:
  • Energiewirtschaft: minus 62 - 61 %
  • Gebäude: minus 67 - 66 %
  • Verkehr: minus 42 - 40 %
  • Industrie: minus 51 - 49 %
  • Landwirtschaft: minus 34 –31 %
Sie werden einer umfassenden Folgenabschätzung unterzogen, deren Ergebnis mit den Sozialpartnern diskutiert wird und 2018 eine Anpassung der Sektorziele ermöglicht.
An diesen Zahlen kommt die neue Bundesregierung voraussichtlich nicht mehr vorbei. Sie werden ähnlichen politischen Druck verursachen wie beim Aktionsbündnis Klimaschutz 2020.

Energiewirtschaft

Das Ziel von minus 175 - 183 Mio. t CO2 ist sehr ambitiös und seine Erreichung ungewiss. Mit den bereits beschlossenen Maßnahmen zum Ausbau der erneuerbaren Energien würden bis 2030 zusätzlich rund 76 Mio. t CO2 reduziert werden, d. h. es bleibt eine „Lücke“ von rund 100 Mio. t CO2. Dazu müsste der „regenerative“ Ausbau noch schneller erfolgen und Strom weitaus mehr als bisher eingespart werden – mit zusätzlichen Kosten.
Der Transformationsprozess muss realistische Perspektiven für die davon betroffenen Branchen und Regionen entwickeln und dann daraus abgeleitete Konzepte und die dafür notwendigen konkreten Umsetzungsschritte vereinbaren und die finanziellen Voraussetzungen schaffen. Die Bundesregierung setzt dazu eine Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung“ ein, die beim Bundeswirtschaftsministerium angesiedelt wird unter Einbindung weiterer Ressorts sowie von Ländern, Kommunen, Gewerkschaften, Vertretern betroffener Unternehmen und Branchen sowie regionalen Akteuren. Sie soll 2018 beginnen und möglichst Ergebnisse vorlegen.
Faktisch enthalten die Ausführungen zum EU-Emissionshandel (ETS) die Position Deutschlands im Rahmen der gegenwärtigen EU-Beratungen zu ETS-Novelle, die größtenteils akzeptabel sind:
Die 10 % effizientesten Anlagen in den von Carbon Leakage betroffenen Sektoren erhalten eine kostenlose Ausstattung in Höhe von 100 % des Benchmarks.
  • Ein Korrekturfaktor wird ausgeschlossen (Dies liegt aber nicht im alleinigen Ermessen Deutschlands, sondern der EU-Kommission).
  • Mehrbedarf von kostenlosen Zertifikate-Zuteilungen durch Produktionswachstum
  • Das Industrie-Cap (kostenlose Zuteilung) wird auf 45 % der Gesamtmenge der Emissionsrechte im ETS (zuzüglich der Mengen für den Innovationsfonds von 2,6 %) angehoben
  • Grundsätzlich erfolgt eine Festlegung des Benchmarks nach realen Daten und tatsächlichen Emissionen der 10 % effizientesten Anlagen und keine pauschale Absenkung wie im Vorschlag der Kommission.
  • Die „Neuanlagenreserve-Mengen“ sollen aus den Mengen für die 4. Handelsperiode entnommen werden
  • Leider werden abgestimmte nationale Maßnahmen von Mitgliedstaaten erwogen, die zur weiteren Stärkung der Anreizwirkung des Emissionshandels beitragen wollen; d. h. eine Re-Nationalisierung des EU-Emissionshandels. 

Gebäudebereich

Der Gebäudesektor soll mit minus 66 % CO2-Einsparung bis 2030 die größte Last unter den Sektoren tragen, obwohl der Klimaschutzplan hier die größte Herausforderung sieht. Damit müssen die Emissionsziele für 2040 vom Gebäudebereich zugunsten anderer Sektoren bereits zehn Jahre früher erfüllt werden. Fraglich ist, wer diese enormen Sanierungskosten tragen soll und ob dies überhaupt ohne Zwangsabriss oder -sanierung funktionieren kann.
Die Aussagen zum Gebäudesektor widersprechen der aktuellen Diskussion um energetische Standards. So will der Klimaschutzplan zügig ein Null-Emissionsgebäude einführen, während bereits mit den 2016 in Kraft getretenen energetischen Anforderungen für Neubauten eine signifikante Baukostensteigerung verbunden ist, die die Wirtschaftlichkeit des energiesparenden Bauens zunehmend in Frage stellt.
Das konkrete Verbot von Öl- und Gasheizungen bis 2030 steht zwar nicht mehr im Entwurf; dennoch wird ein Fahrplan vereinbart, auf fossile Heizsysteme zu verzichten und Bestandsgebäude sukzessive auf ein CO2-neutrales Niveau zu sanieren. Hier kommt etwas zu kurz, dass es um den Energieträger und weniger um das Heizsystem an sich geht.
Der Plan sieht bis 2050 einen Ausstieg aus Erdgas vor, obwohl bei einer CO2-Reduktion von mindestens 80 % auch weiterhin eine gewisse Nutzung fossilen Erdgases möglich wäre. Immerhin wird anerkannt, dass regenerativ erzeugte Gase und damit auch die Gasinfrastruktur langfristig eine Rolle spielen werden.

Verkehrsbereich

Das Sektorziel bleibt mit minus 42 % CO2 bis 2030 genauso ambitioniert und wenig erreichbar wie in den ersten Entwürfen. Der Verkehrssektor hat aufgrund der massiv angestiegenen Verkehrsleistung zwischen 1990 und 2014 keine absoluten Einsparungen erzielen können. Die genannten Maßnahmen lassen keinen Schluss zu, wie dieses Ziel so kurzfristig zu vertretbaren Kosten erreicht werden kann.

Industrie und Wirtschaft

Leider bleibt es bei den verpflichtenden Audits nach dem Energiedienstleistungsgesetz sowie der Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten und dem Klimareporting von (größeren) Unternehmen.

Übergreifende Ziele und Maßnahmen

Auch hier bleiben die klimafreundliche Fortentwicklung des Steuer- und Abgabensystems und der Abbau umweltschädlicher Subventionen.

Umsetzung

Der Klimaschutzplan 2050 wird im Jahr 2018 mit einem in seiner Minderungswirkung quantifizierten Maßnahmenprogramm unterlegt, das sicherstellt, dass die 2030-Ziele erreicht werden. Für die Maßnahmenprogramme werden jeweils „Impact Assessments“ durchgeführt, die die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen betrachten.
Die Überprüfung und Fortschreibung des Klimaschutzplans erfolgen in einem gesellschaftlichen Diskursprozess unter breiter Beteiligung verschiedener Akteure. Gegenstand dieses gesellschaftlichen Diskursprozesses wird dabei auch die Formulierung von Leitbildern und transformativen Pfaden („Vision 2050“) zur Erreichung des Ziels der weitgehenden Treibhausgasneutralität Deutschlands sein.